Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-Koordination] Gesamt-Satzungsänderungsantrag

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

Listenarchiv

Re: [Schiedsgericht-Koordination] Gesamt-Satzungsänderungsantrag


Chronologisch Thread 
  • From: Melano <melano.gaertner@piratenpartei-nrw.de>
  • To: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-Koordination] Gesamt-Satzungsänderungsantrag
  • Date: Tue, 8 May 2018 20:38:58 +0200
  • Openpgp: preference=signencrypt

Grüße,

eigentlich wollte ich mich nicht zur Debatte um die SGO-Änderung noch
einbringen, aber meine 3 Cent dazu dann doch ^^

Ich pers. halte es wie Rixen in seiner Kommentierung, wonach ein
Schiedgericht keinerlei Legitimation hat einen Notvorstand in einer
Partei zu bestellen.
Daher spreche ich mich bei dem Punkt klar gegen die SGO-Änderung aus.
Und wenn doch habe ich ein Problem damit, dass das BSG primär gleich für
alle Gliederungen Notvorstände bestellt.
Ja mir ist bekannt, dass von 16 Landesverbänden 50% kein Schiedsgericht
haben, was mich defacto an der Daseinsberechtigung der entsprechenden
LV´s zweifeln lässt.
Um zum Anfang zurück zu kommen, stelle ich mich in dem Punkt klar gegen
den Punkt in dem Änderungsvorschlag und würde da eher noch auf die BS
regelung des "dienstältsten" zurück greifen und den entsprechend in der
BS umformulieren.

Gruß
Melano

Am 08.05.2018 um 15:48 schrieb Georg von Boroviczeny:
> 1.) ein nicht beschlussfähiger LaVo wäre dann nicht 'dienstältester'
> 2.) wenn bestellt, dann wäre ein dann folgender lpt, mit Neuwahlen zum
> LaVo, unschädlich
> 3.) wenn in der Satzung verankert, weiß jeder LaVo, dass es ihn treffen
> kann/könnte, ist dann 'Geschäftsrisieko'
> 4.) 2 LaVos sind nötig, da ich betont nur die Funktionsträger benannt
> habe, die auch im PartG vorkommen; allerdings auch vermeiden wollte,
> gleich 2 'Schatzis' an Bord zu hieven.
> 5.) der Zeitaspekt bleibt: es gibt haltz immer einen Vorlauf, bevor wir
> uns zusammenfinden können
>
> bests
> Georg
>
>
> Am 08.05.2018 um 14:37 schrieb Stefan Thöni:
>> Hallo allerseits
>>
>> On 08.05.2018 13:20, Georg von Boroviczeny wrote:
>>> Ich bin eben gegen einen Notvorstand (der ja im BGB als äußerstes Mittel
>>> benannt wird) und eben für einen ordnungsgemäß eingesetzten komm.
>>> Vorstand. Dadurch, dass dafür Vorstandsmitglieder, die gewählt worden
>>> sind, genommen werden, ist eben ein demokratisches Verfahren
>>> gewährleistet; bei einer Bestellung durch das BSG wäre das schon
>>> fraglicher. Zudem würde das dauern, da wir erst mal beraten, dann
>>> nachfragen (nach Bereitschaft) und dann beschließen müssten. So aber ist
>>> das Prozedere 'automatisiert'. Zudem frage ich, wieso (der
>>> Notvorstandsantrag) es noch eines Piraten bedarf, der das anstößt.
>> Ich finde die Lösung mit Mitgliedern zweier Landesvorstände noch weniger
>> praktikabel als die mit einem einzelnen Landesvorstand. Zudem ist es mit
>> den dienstältesten LaVo recht zufällig und könnte im extremfall sogar
>> während der Vakanz durch einen bereits anberaumten LPT ändern. Im
>> schlimmsten Fall trifft es sogar einen nicht arbeitsfähigen oder
>> unwilligen LaVo. All diese Unwägbarkeiten könnte das BSG in Betracht
>> ziehen.
>>
>> Zudem ist m.M.n. für die demokratische Legitimation eine Indirektion
>> nicht schädlicher als eine andere Gliederungsebene.
>>
>> Zum Zeitaspekt möchte ich anmerken, dass eine solche Entscheidung
>> selbstverständlich im BSG nicht mit der normalen Geschwindigkeit
>> abgearbeitet werden, sondern umgehend an einer Sondersitzung. Auch
>> Bereitschaft abfragen geht in einem solchen Fall per Telefon sehr
>> schnell, da wer nicht Verfügbar ist auch nicht in Frage kommt.
>>
>> Grüsse
>> Stefan
>>
>
>
>





Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang