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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-Koordination] Gesamt-Satzungsänderungsantrag

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

Listenarchiv

Re: [Schiedsgericht-Koordination] Gesamt-Satzungsänderungsantrag


Chronologisch Thread 
  • From: Georg von Boroviczeny <georg@von-boroviczeny.de>
  • To: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-Koordination] Gesamt-Satzungsänderungsantrag
  • Date: Tue, 8 May 2018 15:48:01 +0200
  • Openpgp: preference=signencrypt

1.) ein nicht beschlussfähiger LaVo wäre dann nicht 'dienstältester'
2.) wenn bestellt, dann wäre ein dann folgender lpt, mit Neuwahlen zum
LaVo, unschädlich
3.) wenn in der Satzung verankert, weiß jeder LaVo, dass es ihn treffen
kann/könnte, ist dann 'Geschäftsrisieko'
4.) 2 LaVos sind nötig, da ich betont nur die Funktionsträger benannt
habe, die auch im PartG vorkommen; allerdings auch vermeiden wollte,
gleich 2 'Schatzis' an Bord zu hieven.
5.) der Zeitaspekt bleibt: es gibt haltz immer einen Vorlauf, bevor wir
uns zusammenfinden können

bests
Georg


Am 08.05.2018 um 14:37 schrieb Stefan Thöni:
> Hallo allerseits
>
> On 08.05.2018 13:20, Georg von Boroviczeny wrote:
>> Ich bin eben gegen einen Notvorstand (der ja im BGB als äußerstes Mittel
>> benannt wird) und eben für einen ordnungsgemäß eingesetzten komm.
>> Vorstand. Dadurch, dass dafür Vorstandsmitglieder, die gewählt worden
>> sind, genommen werden, ist eben ein demokratisches Verfahren
>> gewährleistet; bei einer Bestellung durch das BSG wäre das schon
>> fraglicher. Zudem würde das dauern, da wir erst mal beraten, dann
>> nachfragen (nach Bereitschaft) und dann beschließen müssten. So aber ist
>> das Prozedere 'automatisiert'. Zudem frage ich, wieso (der
>> Notvorstandsantrag) es noch eines Piraten bedarf, der das anstößt.
> Ich finde die Lösung mit Mitgliedern zweier Landesvorstände noch weniger
> praktikabel als die mit einem einzelnen Landesvorstand. Zudem ist es mit
> den dienstältesten LaVo recht zufällig und könnte im extremfall sogar
> während der Vakanz durch einen bereits anberaumten LPT ändern. Im
> schlimmsten Fall trifft es sogar einen nicht arbeitsfähigen oder
> unwilligen LaVo. All diese Unwägbarkeiten könnte das BSG in Betracht ziehen.
>
> Zudem ist m.M.n. für die demokratische Legitimation eine Indirektion
> nicht schädlicher als eine andere Gliederungsebene.
>
> Zum Zeitaspekt möchte ich anmerken, dass eine solche Entscheidung
> selbstverständlich im BSG nicht mit der normalen Geschwindigkeit
> abgearbeitet werden, sondern umgehend an einer Sondersitzung. Auch
> Bereitschaft abfragen geht in einem solchen Fall per Telefon sehr
> schnell, da wer nicht Verfügbar ist auch nicht in Frage kommt.
>
> Grüsse
> Stefan
>




--

mit freundlichen Grüßen
Georg v. Boroviczeny



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