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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-koordination] HowTo OM

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

Listenarchiv

Re: [Schiedsgericht-koordination] HowTo OM


Chronologisch Thread 
  • From: Bastian <bastian@piratbb.de>
  • To: "schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de" <schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-koordination] HowTo OM
  • Date: Tue, 25 Jan 2011 10:33:30 +0100
  • Accept-language: de-DE
  • Acceptlanguage: de-DE
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> von Christoph Löhr
> Gesendet: Dienstag, 25. Januar 2011 10:04
> Betreff: Re: [Schiedsgericht-koordination] HowTo OM
>
> Am 24.01.2011 23:07, schrieb Christian Benad:
> > Wenn es natürlich Wochen (>2) dauert, von der Einreichung der
> > Klageschrift bis zur Eröffnung/Abweisung des Verfahrens
> durch das SG,
> > dann muss man sich als Richter schon unbequemen Fragen stellen.
> >
> >
> Damit habe ich keine Probleme, aber das ich dann vom Kläger
> über den LVor und einige KVors genervt werde, das ist schon dreist.
>
> Ich habe 10 Monate auf die Klageschrift warten müssen, und
> nun wird sich beschwert, dass das Verfahren nicht direkt
> eröffnet wird, weil es gegen Satzung, StGB und GG verstößt.

Da _Du_ Dich hier geäußert hast:

OK Christoph, also entweder es gibt eine Klage oder nicht. Eine Klage ohne
Begründung wäre keine. Eine Zweistufigkeit nach dem Motto "Ich verklage
hiermit Erwin Mustermann, gez. Meier" und ein Nachschieben der
Klagebegründung gibt es nicht.

Dann wäre die Klage schon formal abzuweisen.

Und in _diesem_ Verfahren wird genau genommen niemand beklagt, sondern es
wird ein Antrag an das SG gestellt, über den es zu entscheiden hat.

Wenn erst jetzt eine Antragsschrift eingereicht worden ist, verstehe ich
nicht, weshalb von vielen Stellen behauptet wird, das Verfahren liefe seit
zig Monaten (aber ich muss da ja auch nicht verstehen).

Bei der Bedeutung, die das Verfahren offensichtlich für viele Piraten hat,
müsste das SG mMn eine Erklärung zum Sachstand abgeben, auch wenn das nach
§6(5) SGO schwierig ist; allerdings verweise ich auf §1(2) Satz 4 SGO.
Natürlich ist es von Belang, wann eine Klage/ein Antrag eingeht _und_ ob
sie/er begründet ist/war. In BB halten wir das ganz transparent und
informieren über den _wesentlichen_ Verfahrensfortschritt im Wiki.

Persönlich wäre mein Rat, nach §48 ZPO zu verfahren. Aber das ist meine ganz
_persönliche Meinung_.

Grüsse

Bastian





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