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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-koordination] Register

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

Listenarchiv

Re: [Schiedsgericht-koordination] Register


Chronologisch Thread 
  • From: Bastian <bastian@piratbb.de>
  • To: "schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de" <schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-koordination] Register
  • Date: Fri, 30 Jul 2010 13:50:21 +0200
  • Accept-language: de-DE
  • Acceptlanguage: de-DE
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: Christoph Löhr
> Gesendet: Freitag, 30. Juli 2010 13:24
> Betreff: Re: [Schiedsgericht-koordination] Register

> ich bin zwar dafür, Verfahren zu anonymisiert zu Listen,
> welche abgehandelt sind.

Das steht schon so in der SGO (außer "anonymisiert").

> Aber laufende Verfahren würde ic hauf einer solchen Liste
> nicht sehen wollen, vor allem da dadurch gezielt Druck auf
> ein Schiedsgericht ausgeübt werden kann.

Von welchem Druck sprichst Du? Vom Druck der Untätigkeit? Ist es nicht besser
in Grundzügen zu informieren, als alles in seinem stillen Kämmerlein
anzuhandeln?

SG-Verfahren haben (insbesondere in einer Partei) nun einmal einen
erheblichen emotionalen Stellenwert.
Unsere Zivilgesellschaft gründet sich auf Rechtspflege und Rechtssicherheit.

Insofern ist die beste Medizin, hier Offenheit zu zeigen. Noch mal: Was in
der allgemeinen Rechtspflege üblich ist, sollte hier auch möglich sein.

Und ich erinnere daran: SG-Verfahren sind grundsätzlich öffentlich (von
Beratungen einmal abgesehen). Wenn dem nicht so wäre, hätte es in der SGO
anders geregelt werden müssen.

@Christian:
§6(5) SGO lege ich nicht so aus, dass es dem Gericht nicht erlaubt sei,
festzustellen, dass ein Verfahren stattfindet, wann Sitzungstermine anberaumt
sind und in welchem Status es sich befindet.

"Kommentierung" meint doch wohl eine Bewertung des Sachstandes. Dies ist
selbstverständlich unzulässig.


Grüsse
Bastian










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