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nrw-pg-struktur - [NRW PG Struktur] Entwurf kurzfristiger Regelungen (Neuer Versuch)

nrw-pg-struktur AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Nrw-pg-struktur mailing list

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[NRW PG Struktur] Entwurf kurzfristiger Regelungen (Neuer Versuch)


Chronologisch Thread 
  • From: Olaf Wegner <pirat AT thoth23.de>
  • To: nrw-pg-struktur AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: [NRW PG Struktur] Entwurf kurzfristiger Regelungen (Neuer Versuch)
  • Date: Tue, 13 Jul 2010 18:45:45 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-pg-struktur>
  • List-id: <nrw-pg-struktur.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Piratenpartei

Hallo,

ich habe meinen Entwurf von vor zwei Tage etwas abgeändert und stelle
ihn jetzt erneut vor.

Ich habe mich bei meinem Entwurf an folgenden Zielen orientiert:

- Zusätzlich zur bestehenden Crew-Struktur eine Verbandsstruktur
einzuführen (Absatz 1, 2 und 3.a)
- Nur eine aber dafür möglichst flexible Hierarchie-Ebenen unter dem LV
zu regeln. Alles weiter sollte mMn Sache der Piraten vor Ort sein.
(Absatz 1 und 1.a)
- Dem einzelnen Piraten Wahlfreiheit bei der Wahl seines Gebietsverbands
zu lassen (Absatz 1.b)
- Regional tätigen Piraten, ohne Gebietsverband der für ihren Kreis/ihre
kreisfrei Stadt zuständig ist, mehr finanzielle Möglichkeiten zu geben
(Absatz 3)
- Dem LVor die Möglichkeit zu geben freie Mittel zuweisen zu können
(Absatz 4 und 5)
- Eine alternative Möglichkeit zu schaffen, um in relativ kurzer Zeit
finanzielle Mittel für ein Projekt bereit stellen zu können, wenn der
Vorstand diese abgelehnt hat (Absatz 6)

Ich würde mich sehr freuen, wenn sich Piraten finden die diese Ziele
genauso wie ich für erstrebenswert halten und den Entwurf zusammen mit
mir konstruktiv verbessern/erweitern möchten um ihn für den nächsten LPT
als Antrag einzureichen.
Ich bin auch nicht abgeneigt bei Einhaltung der Ziele einen völlig neueu
Entwurf zu erarbeiten.

Diejenigen die diese Ziele nicht für erstrebenswert halten, brauchen
sehr wahrscheinlich gar nicht erst weiter lesen, da ihnen mein Entwurf
eh nicht gefallen können wird. Wie sollte er auch?
Auch eine Diskussion erübrigt sich in diesem Fall, denn wenn man keine
gemeinsame Ziele hat, wird man sich wohl kaum über den Weg einigen können.
Und die Ziele sind z.T. sehr unterschiedlich!
In diesem Fall ist es wohl einfach besser für den nächsten LPT
unterschiedliche Anträge von verschiedenen Gruppen einzureichen und die
LPT entscheiden zu lassen statt sich in Flamewars zu verlieren.

Jetzt der eigentliche Entwurf:

(1) Der Landesverband Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland
gliedert sich in Gebietsverbände (GVs), die sich aus einem oder mehreren
Kreisen/kreisfreien Städten zusammensetzen.

(1.a) Eine mögliche weitere Untergliederung wird den einzelnen GVs frei
gestellt und von diesen völlig autonom geregelt.

(1.b) Jeder Pirat ist automatisch Mitglied im GV der für seinen
Wohnort zuständig ist. Es steht jedem Piraten frei aus dem für seinen
Wohnort zuständigen GV auszutreten und entweder in einem anderen
GV einzutreten oder ausschließlich Mitglied des LV zu werden.
Ein für seinen Wohnort zuständiger GV darf einem Piraten die
Mitgliedschaft nicht verweigern.

(2) Der Anteil der Mitgliedsbeiträge, der nicht an den Bund abgeführt
wird, sowie die Mittel aus der Parteienfinanzierung werden wie folgt
aufgeteilt:
a. Der Landesverband (LV) erhält 40%
b. Der für das Mitglied zuständige Gebietsverband (GV) erhält 30%
Existiert kein GV gehen die vorgesehenen Mittel zusätzlich an den LV.
c. Alle Crews erhalten zusammen 30%

Alternativ in Gesamt-Prozenten, wenn man nur die Verteilung der
Mitgliedsbeiträge regeln möchte (und nicht Mittel aus der
Parteienfinanzierung auch auf die Gliederungen verteilen möchte) und den
Bundes-/PPI-Anteil mit auflisten möchte:
a. Der Landesverband (LV) erhält 24%
b. Der für das Mitglied zuständige Gebietsverband (GV) erhält 18%
c. Alle Crews erhalten zusammen 18%
e. Der Bundesverband erhält 35%
f. PPI erhält 5%

(3) Für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt, für den kein
Gebietsverband zuständig ist, werden vom Schatzmeister des
Landesvorstands im Kassenbuch KV-Konten (= "„virtuelle KVs"“) angelegt.
Auf die jeweiligen KV-Konton fließen die Mittel die einem GV, der für
diesen Kreis/diese kreisfrei Stadt zuständig wäre, zustünden.
Jeder Pirat und jede Vereinigung von Piraten (z.B. Crews, Stammtische)
können für die parteipolitische Arbeit in denjenigen Kreisen/kreisfreien
Städten, für die kein GV zuständig ist, Mittel aus diesen „"virtuellen
KVs“" für die jeweilige Region beim LVor beantragen. Wird ein GV ,der
für den Kreis/die kreisfrei Stadt zuständig ist, unterjährig gegründet,
gehen die noch nicht abgerufenen Mittel des "virtuellen KVs" auf diesen
über.

(3.a) Für jede Crew wird vom Schatzmeister des Landesvorstands im
Kassenbuch ein Konto angelegt.

Das Folgende müsste noch ausformuliert werden:
- Die Verteilung der Mittel aller Crews auf die einzelnen Crews erfolgt
nach dem derzeitigen Schlüssel (außer dass es jetzt nicht mehr die
sogenannten freien Mittel des LV sind die an die Crews verteilt werden,
sondern die prozentual vorgeschriebene Summe die für die Crews
reserviert wird.)
- Eine Crew kann frei über den Betrag auf Ihrem Konto verfügen, solange
sie damit nicht gegen das Parteienfinanzierungsgesetz oder anderer
Gesetze verstößt.
- Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit, ob er der Meinung
ist, dass eine Ausgabe gegen das Parteienfinanzierungsgesetz oder andere
Gesetze verstößt. Dies ist der Crew mit Begründung umgehend mitzuteilen.

(4) (Eher eine Regelung für die FO)
Alle dem Landesverband verbleibenden Mittel werden vom Landesvorstand
verwaltet und können für Piratenaktivitäten auf Antrag per
Vorstandsbeschluss zugewiesen werden.

(5) (Eher eine Regelung für die FO)
Die LMV als höchstes Beschlussorgan im Landesverband NRW kann Mittel aus
dem LV-Budget PGs/AGs/AKs und sonstigen Vereinigungen von Piraten auf
Antrag zweckgebunden zuweisen. Konkrete Ausgaben aus den derart
zugewiesenen Mitteln bedürfen der Zustimmung des LVor, der mit seinem
Beschluss die korrekte Verwendung im Sinne der Zweckbindung bestätigt.
Bei einer Ausgabenhöhe bis 200,- € ist die Zustimmung des
Landesschatzmeisters ausreichend.

6) (Eher eine Regelung für die FO)
Jeder Pirat und jede Vereinigung von Piraten (Crews, Stammtische,
Piratenbüros, KVs, GVs, AGs, PGs, Aks, ...) können zweckgebunden,
kurzfristig zur Sammlung von finanziellen Mitteln aufzurufen.
In dem Aufruf muss
1. die Höhe der notwendigen finanziellen Mittel angegeben werden
2. eine Frist bis wann diese finanziellen Mittel benötigt werden.
Jede Vereinigung von Piraten (GVs, Crews, ...) entscheidet über eine
Beteiligung im Rahmen ihres Budgets und innerhalb der gesetzten Frist.
Der Aufruf scheitert vollständig, wenn die notwendigen Mittel innerhalb
der gesetzten Frist nicht zusammen kommen.
Wenn der Aufruf gescheitert ist, gehen die finanziellen Mittel zurück an
die Vereinigungen die dem Aufruf gefolgt sind.

Grüße Olaf/Thoth23




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