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nrw-kreis-recklinghausen - Re: [Kreis-RE] [Recht-Intern] [PP#1016707] Anfragen von "virtuellen" Kreisverbänden an die Rechtsabteilung

nrw-kreis-recklinghausen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste zur Koordination der Kreis Recklinghausen Piraten

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Re: [Kreis-RE] [Recht-Intern] [PP#1016707] Anfragen von "virtuellen" Kreisverbänden an die Rechtsabteilung


Chronologisch Thread 
  • From: Rechtsanwaltkanzlei Brüninghoff <ra-brueninghoff AT versanet.de>
  • To: "'Till Neuhaus'" <till.neuhaus.piratenml AT gmail.com>
  • Cc: nrw-kreis-recklinghausen AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Kreis-RE] [Recht-Intern] [PP#1016707] Anfragen von "virtuellen" Kreisverbänden an die Rechtsabteilung
  • Date: Tue, 18 Sep 2012 16:47:52 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-kreis-recklinghausen>
  • List-id: Mailingliste zur Koordination der Kreis Recklinghausen Piraten <nrw-kreis-recklinghausen.lists.piratenpartei.de>



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Till Neuhaus [mailto:till.neuhaus.piratenml AT gmail.com]
Gesendet: Dienstag, 18. September 2012 13:35
An: Rechtsanwaltkanzlei Brüninghoff
Cc: nrw-kreis-recklinghausen AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Re: [Recht-Intern] [PP#1016707] Anfragen von "virtuellen"
Kreisverbänden an die Rechtsabteilung

Am 17. September 2012 16:23 schrieb Rechtsanwaltkanzlei Brüninghoff
<Josef.Brueninghoff AT t-online.de>:
> Ein virtuelle KV
> ist letztlich lediglich eine Verwaltungsposition im Sinne eines
> Buchhaltungskreis und kann keine ORGANE haben.

Da möchte ich widersprechen: Die Kreismitgliederversammlung IST das Organ
des vKV Recklinghausen.

Ich darf aus der für NRW allein gültigen Satzung zitieren:

"§ 5 – Gliederung
(1) Der Landesverband gliedert sich in Bezirks- (Regierungsbezirke), Kreis-
(Landkreise, kreisfreie Städte, Städteregionen) und Ortsverbände
(Stadtbezirke, Stadtteile, Gemeinden)."

Du wirst nicht nur in § 5 der Satzung auch im gesamten übrigen Abschnitt
nichts von virtuellen Verband lesen. Und das kann man auch nicht einfach
gedanklich hinzutexten, da musst du schon einen entsprechenden Beschluss des
Landesparteitages haben, wenn auch virtuelle Verbände demnächst
Gliederungscharakter bekommen sollen.

Was ist dann ein virtueller Kreisverband?

Von virtuellem Kreisverband ist erst im Abschnitt der Finanzordnung der
Satzung zu lesen. Der Sinn und Zweck eines virtuellen Kreisverbandes geht
klipp und klar aus § 3 der Finanzordnung hervor.

"§3 – Virtuelle Kreisverbände (1) Basierend auf den politischen Grenzen
werden für alle Kreise ohne existierenden Kreisverband Konten in der
Buchhaltung geschaffen (virtuelle Kreisverbände). Auf diese Konten werden
alle Finanzen gebucht, die einem tatsächlich existierenden Kreisverband
zustünden."

Der virtuelle Kreisverband ist also nichts mehr der definitorische Begriff
für die Konten in der Buchhaltung der Landespartei, die einem tatsächlich
existierenden Kreisverband zustünden (konjunktiv!).

Organe handeln für Gliederungen oder Untergliederungen, weil diese eben
nicht im natürlichen Sinne handeln können. Da aber leider der virtuelle
Kreisverband gem. 3 der FO der Satzung NRW eben keine Gliederung in diesem
Sine ist, kann auch keine Kreisversammlung als Organ für diese Konten
handeln.

Im übrigen verweise ich noch einmal auf das, was Bastian dir bereits
geschrieben hat. Bitte betrachte im übrigen meine Aussage als das, was sie
ist: eine juristische und keine politische Stellungnahme. Letztere geben ich
grundsätzlich in der AG Recht nicht ab, dafür bin ich nicht hier, sondern
zum Zwecke der Rechtsberatung und Vertretung.

Zum Übrigen Inhalt werde ich mich in der Kreis-Mailingliste äußern, da es
dort um die politische Haltung zu dem mit dem Thema Kreisverband geht und
nicht wie hier allein um eine rechtliche Bewertung.

Mit freundlichen Ahoi ,
Joe (NetCat65)







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