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nrw-kreis-recklinghausen - Re: [Kreis-RE] [Recht-Intern] [PP#1016707] Anfragen von "virtuellen" Kreisverbänden an die Rechtsabteilung

nrw-kreis-recklinghausen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste zur Koordination der Kreis Recklinghausen Piraten

Listenarchiv

Re: [Kreis-RE] [Recht-Intern] [PP#1016707] Anfragen von "virtuellen" Kreisverbänden an die Rechtsabteilung


Chronologisch Thread 
  • From: "Rechtsanwaltkanzlei Brüninghoff" <Josef.Brueninghoff AT t-online.de>
  • To: "'Interne Liste der AG-Recht'" <recht-intern AT lists.piratenpartei-bayern.de>, "'Till Neuhaus'" <till.neuhaus.piratenml AT gmail.com>
  • Cc: nrw-kreis-recklinghausen AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Kreis-RE] [Recht-Intern] [PP#1016707] Anfragen von "virtuellen" Kreisverbänden an die Rechtsabteilung
  • Date: Mon, 17 Sep 2012 16:23:21 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-kreis-recklinghausen>
  • List-id: Mailingliste zur Koordination der Kreis Recklinghausen Piraten <nrw-kreis-recklinghausen.lists.piratenpartei.de>

Das hatte ich Till alles schon ausführlich ohne Rechtsnormverweis vor dem
Hintergrund der Landessatzung NRW (FO) und aufgrund vorausgegangener
mailinglist Diskussion im Kreis Recklinghausen mitgeteilt. Ein virtuelle KV
ist letztlich lediglich eine Verwaltungsposition im Sinne eines
Buchhaltungskreis und kann keine ORGANE haben.

Er war der Auffassung das jeder Pirat als "Mitglied" des virtuellen KV auch
grundsätzlich die Rechtsabteilung in Anspruch nehmen kann. Ich hatte vor dem
Hintergrund der Frage über die Gründung eines KV darauf hingewiesen, dass
dieser über seine Organe als Gliederung die Rechtsabteilung in Anspruch
nehmen könnte, nicht jedoch jedes Mitglied.

MFG,
Joe

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: recht-intern-bounces AT lists.piratenpartei-bayern.de
[mailto:recht-intern-bounces AT lists.piratenpartei-bayern.de] Im Auftrag von
Bastian
Gesendet: Montag, 17. September 2012 15:13
An: Till Neuhaus
Cc: nrw-kreis-recklinghausen AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Re: [Recht-Intern] [PP#1016707] Anfragen von "virtuellen"
Kreisverbänden an die Rechtsabteilung

Ahoi!

Grds: die Rechtsabteilung ist nur für die Vertretung des Bundesvorstandes in
Rechtsfällen zuständig. Ich habe die Anfrage an die AG Recht weitergeleitet.
Gleichwohl gebe ich Dir kurz meine Einschätzung wieder:

1. Ein virtueller Kreisverband kann keine Gliederung iSd PartG sein, dazu
fehlt es am Bezug zum "Gebiet" iSd des §7 PartG. Gebietverbände haben immer
einen Vorstand. Ein Satzung kann entbehrlich sein.
2. Ein virtueller Kreisverband ohne Vorstand kann ebenfalls kein Verein
sein, dazu fehlt es an der Voraussetzung des § 26 BGB.
3. Ein virtueller Kreisverband könnte als BGB-Gesellschaft angesehen werden.
Hierzu ist bei Abstimmung und Vertretung immer Einstimmigkeit
vorgeschrieben, es sei denn, dieser virtuelle Kreisverband gibt sich ein
(BGB-Gesellschafter-)Vertrag und regelt explizit die Vertretungsbefugnis und
Vollmachten der "Gesellschafter".
4. Aus welcher Passage der NRW-Satzung sich ergeben soll, dass der KV
Recklinghausen ein KV iSd §5 der LaSa NRW ist, erschließt sich mir nicht.
Allenfalls §3 der FO NRW erwähnt diesen, welches aber eine
Verfahrensvorschrift zur Verwaltung von zweckgebundenen Geldern sein dürfte.

Wenn der LaVo zB jemand beauftragt, für einen NRW-Landkreis als
Ansprechpartner zu fungieren, wäre das völlig in Ordnung (wenn auch nicht
sehr basisdemokratisch). Dies kann mMn nach auch eine ganze Gruppe sein.
Allerdings bedarf es zur Beauftragung eines LaVo-Beschlusses - auch für jede
Änderung. Eine Geschäftsordnung für die Beauftragung wäre sinnvoll.

VG
Bastian
AG-Recht

> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: Till Neuhaus
> Gesendet: Montag, 17. September 2012 13:47
> An: rechtsabteilung AT piratenpartei.de
> Cc: nrw-kreis-recklinghausen AT lists.piratenpartei.de
> Betreff: Anfragen von "virtuellen" Kreisverbänden an die
> Rechtsabteilung
>
> Glückauf!
>
> Wir sind im Kreisverband Recklinghausen ein sogenannter "virtueller"
> Kreisverband (ohne Vorstand) gemäß der Landessatzung NRW.
>
> Ich habe daher die Frage an euch, wie wir gleichberechtigt zu anderen
> Kreisverbänden und/ oder Schiedsgerichten mit rechtlichen Anfragen an
> euch heran treten können? Spontan fallen mir da zwei Wege ein: 1.) wir
> formulieren im Rahmen von Kreismitgliederversammlungen unsere
> rechtlichen Anliegen an euch, oder 2.) Wir beschließen im Rahmen einer
> Kreismitgliederversammlung einen "offiziellen" Beauftragten, welcher
> zwischen uns und euch als Bindeglied fungiert, oder
>
> Über Rückmeldung würde ich mich sehr freuen!
_______________________________________________
Recht-Intern mailing list
Recht-Intern AT lists.piratenpartei-bayern.de
https://lists.piratenpartei-bayern.de/listinfo/recht-intern





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