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Betreff: Infos für Duisburger Piraten
Listenarchiv
- From: Thorpirat <thorpirat AT piratenpartei-nrw.de>
- To: nrw-duisburg AT lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [NRW-Duisburg] KMV 4_2012 am 23.06.2012
- Date: Thu, 24 May 2012 09:16:52 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-duisburg>
- List-id: Infos für Duisburger Piraten <nrw-duisburg.lists.piratenpartei.de>
- Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver
Ahoi Michael,
ich habe in Erinnerung gehabt; da was gelesen zu haben:
https://news.piratenpartei.de/showthread.php?tid=149210
Ich glaube Dirk ist gerade im Urlaub!
Gruß
Thorsten
Am 24.05.2012 08:04, schrieb Michael Ke:
Ahoi Kurt!
Am 24.05.2012 05:55, schrieb Kurt Klein:
Das mit dem KV läuft nun wirklich lange genug und der vollständige
Antragstext von Dirk ist unten ebenfalls angefügt.
Ich konnte mir nicht vorstellen, dass gerade Dirk einen Antrag stellt,
der tatsächlich nur aus den drei Worten "Gründung eines Kreisverbandes"
besteht.
Da kann "das mit dem KV" noch so lange laufen, der Antrag ist ohne
Satzungsentwurf nicht verständlich und abstimmbar. Dirk selbst sieht ja
offensichtlich auch Erklärungsbedarf, wenn er als Anmerkung zum "Antrag"
schreibt:
"Ich werde zu den einzelnen Punkten aber noch genaueres schreiben - nach
der Wahl."
Mit meiner Meinung, dass erst durch einen dem Antrag zugehörigen
Satzungsentwurf der Antrag vollständig ist, bin ich übrigens in guter
Gesellschaft:
Am 24.10.2011 18:26, schrieb Hans-Peter Weyer:
Ahoi Thorsten (und alle anderen natürlich auch),
Der Antrag zur Gründung des KV muss mit der Einladung an die
Mitglieder verschickt werden (den ich hiermit einbringe), ebenso wie
Satzungs- und GO-Vorschlag.
Haben sich seit dem letzten Versuch, einen Kreisverband zu gründen, die
Regeln geändert?
Und das die meisten Anträge nun aus Einzeilern bestanden haben sollte
man vielleicht dem Antragsteller anlasten.
Ich kann mich nicht erinnern, das jemandem aus der Verwaltung angelastet
zu haben. Lies bitte bei Bedarf erneut mein Posting v. 23.05.2012 20:27.
Aber es wird ja auch niemand gehindert den Antragsteller ob seiner
Intentionen zu befragen. Insbesondere wenn diese Einzeiler aus
"Wenn-Dann" bestehen.
Der Antragsteller hat hier eine Bringeschuld. Bei der Vielzahl von
Anträgen, die Du ja schon selbst beklagt hast, hätte ich viel zu tun,
wollte ich bei jedem die Intention abfragen. Nein, es gibt
Mindeststandards für einen Antrag, ohne die Demokratie nicht handhabbar ist.
Und welche Frist soll nun mit der Forderung einer Ehrenerklärung
gewahrt werden ?????????
Ich war fälschlicherweise davon ausgegangen, dass für
Beschlussanträge eine Antragsfrist von einem Monat gilt. Auch Armin war
sich bezüglich der Antragsfristen unsicher, hatte schon nachgeftragt,
und erhielt die Antwort:
Am 23.05.2012 19:54, schrieb Kurt Klein:
@ Armin Du kannst auch alles auf der KMV beantragen. Die in der
Einladung aufgeführte Tagesordnung ist per Definition VORLÄUFIG da es
eine ordentliche KMV wird.
Das ist zumindest zweideutig.
Es ist nämlich zu unterscheiden zwischen Anträgen, die laut Satzung bzw.
der GO für KMV Duisburg einer Einreichungsfrist unterliegen, und
Änderungen der Tagesordnung.
M.E. sind für unsere KMV die Regularien der NRW-Satzung grundlegend.
Da wir kein KV mit eigener Satzung sind, gelten die Regelungen der
übergeordneten Gliederung.
"§ 6a – Der Landesparteitag
(3) Die Einladungsfrist beträgt 28 Tage für ordentliche...Landesparteitage.
(4) Die Antragsfrist für ordentliche Parteitage beträgt 21 Tage."
Das ließe für die Vorbereitung und Einreichung eines Antrags genau 7
Tage nach Kenntnis des Versammlungstermins.
Offensichtlich ist keinem Beteiligten (und das schließt mich ein) das
Prozedere eindeutig klar. Das ist schlecht für einen demokratischen
Prozess. Wer nicht weiß, welche Rechte er hat, kann sie nicht nutzen.
Nicht nur im Interesse der Neumitglieder wäre deshalb die kurzfristige
Erstellung eines Leitfadens sinnvoll. Thorsten hat dankenswerterweise
schon versucht, einzelne Unklarheiten mit Hilfe des LV auszuräumen, das
sollten wir weiterverfolgen. Alles, was vor der KMV geklärt werden kann,
erspart uns Zeit und unnötige Streitereien auf der KMV.
Aber selbstverständlich werde ich den vollständigen Antragstext ins
Wiki frickeln.
Dafür nochmals meinen Dank, Kurt.
Gruß
Michael
Am 24.05.2012 05:55, schrieb Kurt Klein:
@ Michael
Das mit dem KV läuft nun wirklich lange genug und der vollständige
Antragstext von Dirk ist unten ebenfalls angefügt. Und das die
meisten Anträge nun aus Einzeilern bestanden haben sollte man
vielleicht dem Antragsteller anlasten. Aber es wird ja auch niemand
gehindert den Antragsteller ob seiner Intentionen zu befragen.
Insbesondere wenn diese Einzeiler aus "Wenn-Dann" bestehen.
Und welche Frist soll nun mit der Forderung einer Ehrenerklärung
gewahrt werden ?????????
Aber selbstverständlich werde ich den vollständigen Antragstext ins
Wiki frickeln.
- Re: [NRW-Duisburg] KMV 4_2012 am 23.06.2012, (fortgesetzt)
- Re: [NRW-Duisburg] KMV 4_2012 am 23.06.2012, Thorpirat, 23.05.2012
- Re: [NRW-Duisburg] KMV 4_2012 am 23.06.2012, Michael Ke, 23.05.2012
- Re: [NRW-Duisburg] KMV 4_2012 am 23.06.2012, Michael Ke, 23.05.2012
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