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muenster - Re: [MS Piraten] Fwd: Ein neuer OpenAntrag ist eingegangen

muenster AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreis Münster/ NRW

Listenarchiv

Re: [MS Piraten] Fwd: Ein neuer OpenAntrag ist eingegangen


Chronologisch Thread 
  • From: Sasa Raber <fidelisamica AT gmail.com>
  • To: Kreis Münster/ NRW <muenster AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [MS Piraten] Fwd: Ein neuer OpenAntrag ist eingegangen
  • Date: Mon, 17 Feb 2014 16:40:34 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/muenster>
  • List-id: Kreis Münster/ NRW <muenster.lists.piratenpartei.de>

Das Problem dabei, dass ALG 2 im Vorraus am Monatsanfang ausgezahlt wird, ist vorallem, wenn Mensch wieder Arbeit aufnimmt. Dann steht man, weil Lohn/Gehalt i.d.R. am Monatsende gezahlt wird, ein Monat ohne Geld da und kann höchstens ein Darlehen beim Jobcenter beantragen.

Aus meiner Sicht, macht es wenig Sinn, dass ALG 2 im Vorraus gezahlt wird. (Nur wenn Mensch noch nie Gelder verdient/bekommen hat, evtl.).

Viele Grüße
Sasa

Am 17.02.2014 14:55 schrieb "Sebastian Kroos" <wastlhammer AT gmail.com>:
Am 15. Februar 2014 20:49 schrieb Pascal Powroznik
<pascal.powroznik AT piratenpartei-nrw.de>:
> -----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE-----
> Hash: SHA1
>
> Meinungen?
>

> Text:
> - -------------------------------------------------------
> Schriftliche / Kleine Anfrage Es wird höflich gebeten, folgende
> Schriftliche bzw. Kleine Anfrage einzubringen (sofern die
> Geschäftsordnung beide Mittel vorsieht, vorzugsweise als Schriftliche
> Anfrage): Fragen zu dieser Eingabe können hier als Kommentar gepostet
> werden.

»Betr.: ›JobCenter‹ Stadt Münster

Arbeitslosengeld 1 wird als Entgelt-Ersatzleistung am Ende des
Kalendermonats gezahlt;
Arbeitslosengeld 2 als Transferleistung hingegen am Anfang des Kalendermonats.

Bei Bürgerinnen, die Arbeitslosengeld 1 (Alg1) und zusätzlich hierzu
Arbeitslosengeld 2 (Alg2) beziehen, entsteht durch die
unterschiedlichen Auszahlungstermine eine Lücke zwischen der
Auszahlung des Alg2 und der Auszahlung des Alg1, obwohl aus der
Tatsache des Bezuges von Alg2 – wenn er auch nur ergänzend sein mag –
unmittelbar folgt, dass die betreffenden Bürgerinnen am gesetzlichen
Existenzminimum leben.

Dies vorausgeschickt, frage[n] [ich/wir] die Verwaltung:

1 — Welche Hilfe bietet der eingangs bezeichnete Grundsicherungsträger
im Regelfall den in dieser Situation stehenden Bürgerinnen an?
2 — Hält der eingangs bezeichnete Grundsicherungsträger für möglich,
sich im Regelfall den Anspruch der betreffenden Bürgerinnen auf Alg1
von ihnen abtreten zu lassen, die Grundsicherung jeweils in voller
anerkannter Bedarfshöhe am Monatsanfang auszuzahlen und die in Frage
stehende Alg1-Zahlung von der Bundesagentur für Arbeit jeweils am Ende
des Monats einzuziehen, sodass für die betreffenden Bürgerinnen zu
keinem Zeitpunkt eine Deckungslücke zum gesetzlichen Existenzminimum
entsteht?
2.a — Wenn ja: Ist dies bereits gängige Praxis bzw. ab wann soll dies
gängige Praxis werden?
2.b — Wenn nein: Aus welchen rechtlichen und tatsächlichen
(›praktischen‹) Gründen wird dies nicht für möglich gehalten?«


***
Könnte man ja durchaus mal Fragen. Als Optionskommune müsste die Stadt
Einfluß nehmen können.

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Gruß
Wastl

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