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muenster - Re: [MS Piraten] Fwd: Ein neuer OpenAntrag ist eingegange n

muenster AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreis Münster/ NRW

Listenarchiv

Re: [MS Piraten] Fwd: Ein neuer OpenAntrag ist eingegange n


Chronologisch Thread 
  • From: mgutsch <mgutsch AT piratenpartei-nrw.de>
  • To: Kreis Münster/ NRW <muenster AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [MS Piraten] Fwd: Ein neuer OpenAntrag ist eingegange n
  • Date: Thu, 20 Feb 2014 21:52:56 +0100 (CET)
  • Importance: Medium
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/muenster>
  • List-id: Kreis Münster/ NRW <muenster.lists.piratenpartei.de>

Ahoi,

aus meiner Sicht kann man da KOMMUNALPOLITISCH NICHTS MACHEN, da diese
Regelungen m. E. auf Bundesebene in den SGBs geregelt sind.

Wer ALG II bezieht, erhält SOFORT - d. h. ab dem Zeitpunkt, wo der Antrag
eingereicht wurde, die entsprechenden Leistungen. Das ALG II wird für die
weiteren Monate
jeweils im Voraus ausgezahlt. Damit soll verhindert werden, dass jemand in Not
gerät,
weil z. B. Mieten etc. zum Monatsanfang bezahlt werden müssen.
Denn das ALG II ist eine Grundsicherung.

ALG I ist eine Versicherungsleistung und wird zum Monatsende ausgezahlt, da in
Deutschland
die Gehälter im Regefall zum Monatsende ausgezahlt werden und somit im
Regelfall
keine Lücke
entsteht.

Um Lücken zu schließen, kann jedoch das Jobcenter entsprechende Darlehen
gewähren, die
später verrechnet werden. Dies muss jedoch auf Antrag des ALG-II-Beziehers
geschehen
und setzt im Übrigen voraus, dass der ALG-II-Bezieher seinen Bedarf nicht aus
eigenen Mitteln
decken kann.

Wer nach ALG II-Bezug einen neuen Job hat und einen Monat lang ohne Geld da
steht,
kann sich ein kostenloses Darlehen für diesen Monat vom Jobcenter gewähren
lassen.

Unter Umständen, wenn nämlich die Zahlung im FOLGEMONAT,
z. B. am 1. erfolgt, muss das Geld nicht zurück gezahlt werden! Es kommt auf
das
Datum
der tatsächlichen Gutschreibung laut Kontoauszug an.

Beispiele: Bezug von ALG bis zum 31.01., neuer Job zum 01.02., der über der
ALG
II-Grenze liegt:
Zahlung des Gehaltes für Februar am 28.02. - Darlehen muss zurück gezahlt
werden
Zahlung des Gehaltes für Februar am 01.03. - Darlehen muss nicht zurück
gezahlt
werden

Gruß

Martin G.





> HeikoPh <HeikoPh AT news.piratenpartei.de> hat am 17. Februar 2014 um 17:57
> geschrieben:
>
>
>
> Sasa Raber schrieb:
> > Das Problem dabei, dass ALG 2 im Vorraus am Monatsanfang ausgezahlt wird,
> > ist vorallem, wenn Mensch wieder Arbeit aufnimmt. Dann steht man, weil
> > Lohn/Gehalt i.d.R. am Monatsende gezahlt wird, ein Monat ohne Geld da und
> > kann höchstens ein Darlehen beim Jobcenter beantragen.
> >
> > Aus meiner Sicht, macht es wenig Sinn, dass ALG 2 im Vorraus gezahlt
> > wird. (Nur wenn Mensch noch nie Gelder verdient/bekommen hat, evtl.).
> >
> > Viele Grüße
> > Sasa
> >
> > "Sebastian Kroos" schrieb:
> >> Pascal Powroznik schrieb:
> >>> -----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE-----
> >>> Hash: SHA1
> >>>
> >>> Meinungen?
> >>>
> >>> Text:
> >>> - -------------------------------------------------------
> >>> Schriftliche / Kleine Anfrage Es wird höflich gebeten, folgende
> >>> Schriftliche bzw. Kleine Anfrage einzubringen (sofern die
> >>> Geschäftsordnung beide Mittel vorsieht, vorzugsweise als Schriftliche
> >>> Anfrage): Fragen zu dieser Eingabe können hier als Kommentar gepostet
> >>> werden.
> >> »Betr.: ›JobCenter‹ Stadt Münster
> >>
> >> Arbeitslosengeld 1 wird als Entgelt-Ersatzleistung am Ende des
> >> Kalendermonats gezahlt;
> >> Arbeitslosengeld 2 als Transferleistung hingegen am Anfang des
> >> Kalendermonats.
> >>
> >> Bei Bürgerinnen, die Arbeitslosengeld 1 (Alg1) und zusätzlich hierzu
> >> Arbeitslosengeld 2 (Alg2) beziehen, entsteht durch die
> >> unterschiedlichen Auszahlungstermine eine Lücke zwischen der
> >> Auszahlung des Alg2 und der Auszahlung des Alg1, obwohl aus der
> >> Tatsache des Bezuges von Alg2 – wenn er auch nur ergänzend sein mag
> >> –
> >> unmittelbar folgt, dass die betreffenden Bürgerinnen am gesetzlichen
> >> Existenzminimum leben.
> >>
> >> Dies vorausgeschickt, frage[n] [ich/wir] die Verwaltung:
> >>
> >> 1 — Welche Hilfe bietet der eingangs bezeichnete Grundsicherungsträger
> >> im Regelfall den in dieser Situation stehenden Bürgerinnen an?
> >> 2 — Hält der eingangs bezeichnete Grundsicherungsträger für
> >> möglich,
> >> sich im Regelfall den Anspruch der betreffenden Bürgerinnen auf Alg1
> >> von ihnen abtreten zu lassen, die Grundsicherung jeweils in voller
> >> anerkannter Bedarfshöhe am Monatsanfang auszuzahlen und die in Frage
> >> stehende Alg1-Zahlung von der Bundesagentur für Arbeit jeweils am Ende
> >> des Monats einzuziehen, sodass für die betreffenden Bürgerinnen zu
> >> keinem Zeitpunkt eine Deckungslücke zum gesetzlichen Existenzminimum
> >> entsteht?
> >> 2.a — Wenn ja: Ist dies bereits gängige Praxis bzw. ab wann soll dies
> >> gängige Praxis werden?
> >> 2.b — Wenn nein: Aus welchen rechtlichen und tatsächlichen
> >> (›praktischen‹) Gründen wird dies nicht für möglich gehalten?«
> >>
> >> ***
> >> Könnte man ja durchaus mal Fragen. Als Optionskommune müsste die Stadt
> >> Einfluß nehmen können.
> >>
> >> --
> >> ----
> >> Gruß
> >> Wastl
> >>
> >> Klarmachen zum Ändern!
> >> http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Wastl
> >>
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> >> http://mailto:sebastian.kroos%5Bat%5Dmuenster.de
> >> phone: +49 251 662 552 http://tel:%2B49%20251%20662%20552
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> >
>
> 1. Gibt es für solche Fälle überbrückungsgeld.
> 2. Gehälter dürfen erst angerechnet werden, in dem Monat wo der
> Geldfluss tatsächlich fliesst.
> 3. Jobcenter Münster durchaus seine Grenzen und Kompetenzen immer wieder
> überschreitet und sich sogar rechtswidrig verhält. Hier hatte ich schon
> einige eigene Erfahrungen sammeln dürfen. Ich habe mehrmals Beschwerde
> über das JC MS eingereicht.
> --
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