kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de
Betreff: KoPo-Koordination
Listenarchiv
- From: jan-martin.meyer AT piratenpartei-oldenburg.de
- To: kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [Kommunalpolitik] Öffentlicher und Nicht-Öffentlicher Teil der Sitzungen
- Date: Sat, 19 Nov 2011 10:17:24 +0100
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/kommunalpolitik>
- List-id: KoPo-Koordination <kommunalpolitik.lists.piratenpartei.de>
Moin Andreas,
die alte GO in Oldenburg regelt das so:
§ 4
Öffentlichkeit der Sitzungen
(1) Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich.
(2) Die Öffentlichkeit ist ausgeschlossen, soweit das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen einzelner das Öffentlichkeitsgebot überwiegen. Dies ist in der Regel der Fall bei:
Personalangelegenheiten,
persönliche Angelegenheiten der Ratsmitglieder und der weiteren Ausschussmitglieder,
Grundstücksangelegenheiten einzelner,
Angelegenheiten einzelner der Sozial-, Jugend- und Wohnungshilfe, Abgabenangelegenheiten einzelner,
Rechtsstreitigkeiten der Stadt mit einzelnen, sofern diese nicht öffentlich verhandelt werden
Vergaben,
Darlehen und Bürgschaften.
(3) Jede Ratsfrau und jeder Ratsherr, der Oberbürgermeister und in seiner Vertretung die weiteren Beamtinnen und Beamten auf Zeit können für einzelne Angelegenheiten den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragen. Über den Antrag wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden; wenn eine Beratung nicht erforderlich ist, kann in öffentlicher Sitzung entschieden werden.
(4) Über die Verhandlungen in nichtöffentlicher Sitzung ist Verschwiegenheit zu bewahren.
Von einem Piraten aus Oldenburg kam folgender Vorschlag:
der Artikel, der die Transparenz im Grundgesetz regelt, ist 42(1):
Artikel 42
(1) Der Bundestag verhandelt öffentlich. Auf Antrag eines Zehntels
seiner Mitglieder oder auf Antrag der Bundesregierung kann mit
Zweidrittelmehrheit die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Über den
Antrag wird in nichtöffentlicher Sitzung entschieden.
Für die GO der Stadt könnte man vielleicht so formulieren:
Die Sitzungen des Rats und seiner Ausschüsse sind grundsätzlich
öffentlich. (*) Für einzelne Tagesordnungspunkte kann auf Antrag eines
Zehntels der Mitglieder mit Zweidrittelmehrheit die Öffentlichkeit
ausgeschlossen zu werden. Die Gründe sind im Antrag zu benennen und
öffentlich zu machen. Über den Antrag wird ansonsten in
nichtöffentlicher Sitzung entschieden.
Alternativ bei (*) evtl. "Liegen rechtliche Hinderungsgründe vor, kann
für einzelne..." oder notfalls auch die Gummiformulierung von jetzt.
Oder man lässt Mitglieder und Abstimmung außen vor und überlasst die
Entscheidung der Sitzungsleitung, dann müssen die rechtlichen Gründe
aber rein:
"Bei Vorliegen rechtlicher Hinderungsgründe kann der Vorsitzende die
Öffentlichkeit für einzelne Tagesordnungspunkte ausschließen. Die
Gründe sind zu benennen und öffentlich zu machen."
Ich persönlich finde die Regelung in der alten GO besser, da sie klarere Aussagen macht, bin darüber aber noch mit besagtem Piraten in Diskussion, da dieser die Gründe für zu schwammig hält.
Herzliche Grüße
Jan-Martin
Zitat von Andreas Neugebauer <didiman2000 AT googlemail.com>:
'hoi,
Transparenz ist ja eines unserer Hauptanliegen, das "gläserne Rathaus"
ebenso. Gerade jetzt, wo viele Piraten sich in die Kommunalpolitik
einarbeiten und ein leben, kommen wir immer wieder mit den beiden Polen
"Transparenz" und "Datenschutz" ins Gehege. Konkret geht es um die
Bestimmung der Tagesordnungspunkte für den Öffentlichen und für den
Nichtöffentlichen Teil der jeweiligen Ausschüsse. Das niedersächsische
Kommunalverfassungsgesetz sieht hier einen Nichtöffentlichen Teil der
Sitzungen vor, ohne genau zu definieren, welche Themen hierunter fallen.
So obliegt es heute im Allgemeinen der Verwaltung und den
Ausschussvorsitzenden, hier die Punkte zu bestimmen.
Ist es bei Personalfragen noch unstrittig, dass diese nichtöffentlich
behandelt werden, wird es danach schon schwierig. Anstehende
Grundstücksverkäufe auch unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu
behandeln kann man mit ein wenig guten Willen noch eben nachvollziehen.
Aber, wie bei uns jetzt vorgekommen, einen Sektempfang oder die
Terminvereinbarung für den Besuch der örtlichen Feuerwehr im
nichtöffentlichen Teil zu behandeln ist für mich nicht nachvollziehbar.
Woran ist uns nun gelegen? - Wir wollen einen Antrag erarbeiten, dass
klar zu definieren ist, welche Themenbereiche in den nichtöffentlichen
Teil gehören - und alle anderen Themen müssen öffentlich behandelt werden.
Warum schreibe ich hier? - Nun, vielleicht hat ja schon jemand
Vorarbeiten in diesem Bereich geleistet und wir können davon partizipieren.
Wie läuft das bei Euch in den Gemeinden, gibt es da Erfahrungen?
Vielen Dank im Voraus
--Andreas
--
Andreas Neugebauer
Piratenpartei Delmenhorst
Tel.:04221–15 49 383 Fax: 04221–2 62 74
http://www.piratenpartei-delmenhorst.de
public function addfunk($one, $two) {
$val = $one - $two;
return $val;
}
--
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- [Kommunalpolitik] Öffentlicher und Nicht-Öffentlicher Teil der Sitzungen, Andreas Neugebauer, 18.11.2011
- Re: [Kommunalpolitik] Öffentlicher und Nicht-Öffentlicher Teil der Sitzungen, Ralf ter Veer, 18.11.2011
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