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Betreff: ML der DOS-Piraten
Listenarchiv
- From: Guido Körber <koerber AT codemercs.com>
- To: brb-dos AT lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [BRB-DOS] Kommissarischer Vorstand
- Date: Wed, 5 Feb 2020 11:38:53 +0100
Lieber Andreas,
wie Dir bekannt sein dürfte, können wir als Partei nicht einfach ein Frühstück für die Mitglieder finanzieren, das wäre einer verdeckte Rückerstattung von Mitgliedsbeiträgen. Daher ist das Angebot eines Frühstücks rechtlich nicht mit der Mitgliederversammlung verknüpft und muss von den Leuten, die es wahrnehmen, auch selber und direkt vor Ort bezahlt werden, so wie auch die Getränke und was sonst noch jemand an Verpflegung haben möchte.
Da aber der Betreiber des GZSZ wissen muss wie viel für das Buffet vorzusehen ist, brauche ich vorher verbindliche Anmeldungen (und ich komme auch persönlich jedem hinterher, der sich zwar anmeldet, dann aber nicht bezahlt).
Ansonsten ist das Buffet weder Gegensatnd der Tagesordnung, noch unterliegt es einer Satzungsregelung. Was da präzise auf dem Tisch sein wird, kann ich nicht im Detail auflisten, es läuft unter der Kategorie „Erweitertes Continental Breakfast“, also mit Ei und Bacon.
Aber ich möchte eigentlich von Dir auch nur wissen, ob Du am Frühstück teilnehmen möchtest. Falls das ohnehin nicht der Fall ist, bin ich besonders verwundert über Deine detailierten Nachfragen.
Gruß
Guido Körber
Am 05.02.2020 um 10:45 schrieb Andreas Schramm <andreas AT schramm-mail.de>:Hallo Guido,
auf Grund deines Hinweises habe ich nach dem offensichtlich von dir
gemeinten Beschluss gesucht und ihn auch im wiki gefunden. Hier findet
sich der von dir wahrscheinlich gemeinte Beschluss 2020 - 003 für die
Mitglieder und Gäste zur Information:
https://wiki.piratenbrandenburg.de/Dahme-Oder-Spree/Beschluss
Der Beschluss enthält die erbetenen Informationen teilweise.
Informationen, etwa zur Art des Buffets (oder doch nur zeitlich
beschränktes Frühstück?) enthält der Beschluss nicht. Solche
informationen erleichtern vielen Mitgliedern und Gästen -zumal die hier
dafür bezahlen sollen- aber die Entscheidung über die Frage der etwaigen
Inanspruchnahme. Schade deshalb, dass es für die beabsichtigte
Mitgliederversammlung keine Liste zum eintragen der Teilnahme am Buffet
(mit Informationen zum Buffet sowie der Möglichkeit für Rückfragen) gibt.
In eine Satzung muss "man" so etwas nicht erst hineinschreiben, warum
sollte man auch?
mfG Andreas Schramm
Am 05.02.2020 um 09:40 schrieb Guido Körber (koerber AT codemercs.com via
brb-dos Mailing List):Lieber Andreas,
da dachte ich, dass Du Dinge immer ganz präzise liest. Im UB zur MV
steht das doch drin und auch die Bitte sich bei mir zu melden, da ich
die Reservierung organisiere. Und so eine Liste für Teilnahme am
Frühstück ist glaube ich in der Satzung nicht vorgeschrieben.
Gruß
GuidoAm 05.02.2020 um 06:13 schrieb Andreas Schramm
<andreas AT schramm-mail.de <mailto:andreas AT schramm-mail.de>>:
Hallo Guido,
danke für die Nachfrage.
Für das von dir angekündigte Frühstücksbuffet gibt es ja sicherlich
bereits für die Mitglieder und Gäste eine Liste zum eintragen, aus
welcher sich Ort und Zeitpunkt des beabsichtigten Buffets, Bestandteile
des Buffets, Kosten des Buffets pp. ergeben.
Wo finden Mitglieder und Gäste die Liste, um sich ggf. eintragen zu
können?
mfG Andreas Schramm
Am 04.02.2020 um 23:15 schrieb Guido Körber (koerber AT codemercs.com
<mailto:koerber AT codemercs.com> via
brb-dos Mailing List):Lieber Andreas,
vielen Dank für Deinen netten Antrag
(https://wiki.piratenbrandenburg.de/Vorstand/Antrag/A2020-001), aber ich
hätte eigentlich gerne eine Antwort, ob wir Dich beim Frühstücksbuffet
mit anmelden sollen?
Gruß
GuidoAm 04.02.2020 um 15:51 schrieb Andreas Schramm
<andreas AT schramm-mail.de <mailto:andreas AT schramm-mail.de>
<mailto:andreas AT schramm-mail.de>>:
Leider klären die Ausführungen nicht auf, sondern lenken ab.
Ein kommissarischer Vorstand kann eine Mitgliederversammlung einberufen.
Vorliegend gibt es allerdings schon einen Termin für eine "ordentliche"
Mitgliederversammlung (mit Vorstandswahl). An diesen Termin ist der
kommissarischer Vorstand auch erst einmal gebunden, es sei denn, der
Termin wird zuvor aufgehoben was -unstreitig- nicht passiert ist. Ob der
kommissarische Vorstand derartige Beschlüsse überhaupt aufheben kann,
ist dann die nächste Frage. Dies wäre ggf. später indirekt zu klären,
wenn die Wahl am 15.03 durch ein Mitglied angefochten wird.
Grundsätzlich ist der kommissarische Vorstand zur Umsetzung der
gegebenen Beschlusslage und nicht zu dessen Aushebelung verpflichtet.
Deshalb nochmals die bislang von Guido unbeantwortete Frage:
Wollt Ihr jetzt hier zu zwei Mitgliederversammlungen mit Vorstandswahl
einladen oder wollt ihr euch einfach über die geltende Beschlusslage der
Gliederung hinwegsetzen?
mfG Andreas Schramm
Am 04.02.2020 um 10:13 schrieb Bastian:Um das mal aufzuklären:
§ 11 Abs. 4 Satzung des RV DOS:
„Die §§ 18 bis 20 der Landessatzung finden entsprechende Anwendung. An
die Stelle des Bundesvorstandes tritt der Landesvorstand; an die Stelle
des Landesparteitages tritt die Hauptversammlung.“
§18 Abs. 2 Handlungsfähigkeit:
„Ist der Vorstand handlungsunfähig, so ist unmittelbar durch den
Bundesvorstand ein außerordentlicher Landesparteitag einzuberufen. ^2
Bis zur Wahl eines neuen Landesvorstandes bestellt der Bundesvorstand
unmittelbar einen kommissarischen Landesvorstand.“
Für diejenigen, die das nicht abstrahieren können, bedeutet das:
„Ist der Vorstand handlungsunfähig, so ist unmittelbar durch den
Landesvorstand eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Bis
zur Wahl eines neuen Vorstandes bestellt der Landesvorstand unmittelbar
einen kommissarischen Landesvorstand.“
Weshalb da jetzt wieder gestritten wird, erschließt sich mir nicht.
Durch die o.a. Regelung treten Beschlüsse des Vorstandes zurück, die
ohnehin jederzeit wieder aufgehoben werden können.
Und die Basis hat Terminvorschläge eingebracht, über die der Vorstand
beschließen sollte. Die Basis selbst hat gar nichts beschlossen
(was wie
hätte tun können, aber das ist ein anderes Thema).
Ich hoffe, dass die Rechtslage jetzt zur Kenntnis genommen wird. Es
gibt
ja jede Menge zu tun, das wissen hoffentlich alle Beteiligten.
Viel interessanter wäre in diesem Zusammenhang, wo das Protokoll / die
Aufnahme der Sitzung des Regionalvorstandes vom 28.11.2019 geblieben
sind. Die dort gefassten Beschlüsse sind ja im Wiki eingetragen wurden.
VG
Bastian, LSM LVBB
*Von:* brb-dos-request AT lists.piratenpartei.de
<mailto:brb-dos-request AT lists.piratenpartei.de>
<mailto:brb-dos-request AT lists.piratenpartei.de>
<brb-dos-request AT lists.piratenpartei.de
<mailto:brb-dos-request AT lists.piratenpartei.de>
<mailto:brb-dos-request AT lists.piratenpartei.de>> *Im Auftrag von
*Angelika Meier
*Gesendet:* Dienstag, 4. Februar 2020 09:47
*An:* brb-dos AT lists.piratenpartei.de
<mailto:brb-dos AT lists.piratenpartei.de>
<mailto:brb-dos AT lists.piratenpartei.de>
*Betreff:* Re: [BRB-DOS] Kommissarischer Vorstand
Und beide terminvoschläge wurden von der Basis und nicht vom Vorstand
eingebracht...
Geka
Von meinem iPhone gesendet
Am 04.02.2020 um 09:09 schrieb Guido Körber (koerber AT codemercs.com
<mailto:koerber AT codemercs.com>
<mailto:koerber AT codemercs.com>
<mailto:koerber AT codemercs.com> via brb-dos Mailing List)
<brb-dos AT lists.piratenpartei.de <mailto:brb-dos AT lists.piratenpartei.de>
<mailto:brb-dos AT lists.piratenpartei.de>
<mailto:brb-dos AT lists.piratenpartei.de>>:
Hallo Andreas,
die "geltende Beschlusslage“ ist unter Ignorieren der Satzung
entstanden, da es eine gültige Einladung zu einer HV durch mehr als
10% der Stimmberechtigten gab. Dem hätte der Vorstand Folge leisten
müssen.
Aufgabe des kommissarischen Vorstands ist es so schnell wie möglich
wieder die Handlungsfähigkeit des RV herzustellen. Unter
Berücksichtigung der Einladungsfrist, des Vorlaufes für die
Veröffentlichung der Einladung und der Verfügbarkeit der Mitglieder
des kom. Vorstandes kam dabei der 15.3. heraus.
Ebenfalls Aufgabe des kom. Vorstands ist es die notwendigen
Tagesgeschäfte zu führen. Es könnte also sein, dass in den nächsten
Tagen und Wochen noch weitere Beschlüsse getroffen werden. Das schon
mal vorab, falls noch Fragen aufkommen sollten, die sich recht
einfach durch einen Blick in Satzung und Gesetz beantworten ließen.
Gruß
Guido
Am 04.02.2020 um 06:00 schrieb Andreas Schramm
<andreas AT schramm-mail.de <mailto:andreas AT schramm-mail.de>
<mailto:andreas AT schramm-mail.de>
<mailto:andreas AT schramm-mail.de>>:
Hallo Guido,
die geltende Beschlusslage des Regionalverbandes DOS sieht
für den
04.04.2020 eine Mitgliederversammlung (mit Vorstandswahl) vor.
An diese Beschlusslage ist auch der kommissarische Vorstand
gebunden.
Wollt Ihr jetzt hier zu zwei Mitgliederversammlungen mit
Vorstandswahl
einladen oder wollt ihr euch einfach über die geltende
Beschlusslage der
Gliederung hinwegsetzen?
mfG Andreas Schramm
Am 03.02.2020 um 23:10 schrieb Guido Körber
(koerber AT codemercs.com <mailto:koerber AT codemercs.com>
<mailto:koerber AT codemercs.com>
<mailto:koerber AT codemercs.com> via
brb-dos Mailing List):
Aufgrund des Rücktritts des Regionalvorstand DOS hat der
LaVo heute einen kommissarischen Vorstand eingesetzt.
Der kommissarische Vorstand besteht aus:
Dirk Harder
Thomas Ney
Guido Körber
Voraussichtlich wird am 15.3.2020 eine Hauptversammlung
zwecks Wahl eines neuen Vorstands statt finden, die
definitive Einladung folgt in den nächsten Tagen.
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- Re: [BRB-DOS] Kommissarischer Vorstand, (fortgesetzt)
- Re: [BRB-DOS] Kommissarischer Vorstand, Guido Körber, 04.02.2020
- Re: [BRB-DOS] Kommissarischer Vorstand, Angelika Meier, 04.02.2020
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- Re: [BRB-DOS] Kommissarischer Vorstand, Andreas Schramm, 06.02.2020
- Aw: [BRB-DOS] Kommissarischer Vorstand, dietmar . poetzsch, 06.02.2020
- AW: [BRB-DOS] Kommissarischer Vorstand, Bastian, 06.02.2020
- AW: [BRB-DOS] Kommissarischer Vorstand, Bastian, 06.02.2020
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- Re: [BRB-DOS] Kommissarischer Vorstand, Andreas Schramm, 04.02.2020
- AW: [BRB-DOS] Kommissarischer Vorstand, Bastian, 04.02.2020
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