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brb-dos - Re: [BRB-DOS] Kommissarischer Vorstand

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Betreff: ML der DOS-Piraten

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Re: [BRB-DOS] Kommissarischer Vorstand


Chronologisch Thread 
  • From: Andreas Schramm <andreas AT schramm-mail.de>
  • To: brb-dos AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [BRB-DOS] Kommissarischer Vorstand
  • Date: Tue, 4 Feb 2020 15:51:39 +0100

Leider klären die Ausführungen nicht auf, sondern lenken ab.

Ein kommissarischer Vorstand kann eine Mitgliederversammlung einberufen.

Vorliegend gibt es allerdings schon einen Termin für eine "ordentliche"
Mitgliederversammlung (mit Vorstandswahl). An diesen Termin ist der
kommissarischer Vorstand auch erst einmal gebunden, es sei denn, der
Termin wird zuvor aufgehoben was -unstreitig- nicht passiert ist. Ob der
kommissarische Vorstand derartige Beschlüsse überhaupt aufheben kann,
ist dann die nächste Frage. Dies wäre ggf. später indirekt zu klären,
wenn die Wahl am 15.03 durch ein Mitglied angefochten wird.
Grundsätzlich ist der kommissarische Vorstand zur Umsetzung der
gegebenen Beschlusslage und nicht zu dessen Aushebelung verpflichtet.

Deshalb nochmals die bislang von Guido unbeantwortete Frage:

Wollt Ihr jetzt hier zu zwei Mitgliederversammlungen mit Vorstandswahl
einladen oder wollt ihr euch einfach über die geltende Beschlusslage der
Gliederung hinwegsetzen?

mfG Andreas Schramm





Am 04.02.2020 um 10:13 schrieb Bastian:
> Um das mal aufzuklären:
>
>  
>
> § 11 Abs. 4 Satzung des RV DOS:
>
> „Die §§ 18 bis 20 der Landessatzung finden entsprechende Anwendung. An
> die Stelle des Bundesvorstandes tritt der Landesvorstand; an die Stelle
> des Landesparteitages tritt die Hauptversammlung.“
>
>  
>
> §18 Abs. 2 Handlungsfähigkeit:
>
> „Ist der Vorstand handlungsunfähig, so ist unmittelbar durch den
> Bundesvorstand ein außerordentlicher Landesparteitag einzuberufen. ^2
> Bis zur Wahl eines neuen Landesvorstandes bestellt der Bundesvorstand
> unmittelbar einen kommissarischen Landesvorstand.“
>
>  
>
> Für diejenigen, die das nicht abstrahieren können, bedeutet das:
>
> „Ist der Vorstand handlungsunfähig, so ist unmittelbar durch den
> Landesvorstand eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Bis
> zur Wahl eines neuen Vorstandes bestellt der Landesvorstand unmittelbar
> einen kommissarischen Landesvorstand.“
>
>  
>
> Weshalb da jetzt wieder gestritten wird, erschließt sich mir nicht.
> Durch die o.a. Regelung treten Beschlüsse des Vorstandes zurück, die
> ohnehin jederzeit wieder aufgehoben werden können.
>
>  
>
> Und die Basis hat Terminvorschläge eingebracht, über die der Vorstand
> beschließen sollte. Die Basis selbst hat gar nichts beschlossen (was wie
> hätte tun können, aber das ist ein anderes Thema).
>
>  
>
> Ich hoffe, dass die Rechtslage jetzt zur Kenntnis genommen wird. Es gibt
> ja jede Menge zu tun, das wissen hoffentlich alle Beteiligten.
>
>  
>
> Viel interessanter wäre in diesem Zusammenhang, wo das Protokoll / die
> Aufnahme der Sitzung des Regionalvorstandes vom 28.11.2019 geblieben
> sind. Die dort gefassten Beschlüsse sind ja im Wiki eingetragen wurden.
>
>  
>
> VG
>
> Bastian, LSM LVBB
>
>  
>
>  
>
> *Von:* brb-dos-request AT lists.piratenpartei.de
> <brb-dos-request AT lists.piratenpartei.de> *Im Auftrag von *Angelika Meier
> *Gesendet:* Dienstag, 4. Februar 2020 09:47
> *An:* brb-dos AT lists.piratenpartei.de
> *Betreff:* Re: [BRB-DOS] Kommissarischer Vorstand
>
>  
>
> Und beide terminvoschläge wurden von der Basis und nicht vom Vorstand
> eingebracht...
>
>  
>
> Geka
>
> Von meinem iPhone gesendet
>
>
> Am 04.02.2020 um 09:09 schrieb Guido Körber (koerber AT codemercs.com
> <mailto:koerber AT codemercs.com> via brb-dos Mailing List)
> <brb-dos AT lists.piratenpartei.de <mailto:brb-dos AT lists.piratenpartei.de>>:
>
> Hallo Andreas,
>
>  
>
> die "geltende Beschlusslage“ ist unter Ignorieren der Satzung
> entstanden, da es eine gültige Einladung zu einer HV durch mehr als
> 10% der Stimmberechtigten gab. Dem hätte der Vorstand Folge leisten
> müssen.
>
>  
>
> Aufgabe des kommissarischen Vorstands ist es so schnell wie möglich
> wieder die Handlungsfähigkeit des RV herzustellen. Unter
> Berücksichtigung der Einladungsfrist, des Vorlaufes für die
> Veröffentlichung der Einladung und der Verfügbarkeit der Mitglieder
> des kom. Vorstandes kam dabei der 15.3. heraus.
>
>  
>
> Ebenfalls Aufgabe des kom. Vorstands ist es die notwendigen
> Tagesgeschäfte zu führen. Es könnte also sein, dass in den nächsten
> Tagen und Wochen noch weitere Beschlüsse getroffen werden. Das schon
> mal vorab, falls noch Fragen aufkommen sollten, die sich recht
> einfach durch einen Blick in Satzung und Gesetz beantworten ließen.
>
>  
>
> Gruß
>
> Guido
>
>  
>
>
>
> Am 04.02.2020 um 06:00 schrieb Andreas Schramm
> <andreas AT schramm-mail.de <mailto:andreas AT schramm-mail.de>>:
>
>  
>
> Hallo Guido,
>
> die geltende Beschlusslage des Regionalverbandes DOS sieht für den
> 04.04.2020 eine Mitgliederversammlung (mit Vorstandswahl) vor.
>
> An diese Beschlusslage ist auch der kommissarische Vorstand
> gebunden.
>
> Wollt Ihr jetzt hier zu zwei Mitgliederversammlungen mit
> Vorstandswahl
> einladen oder wollt ihr euch einfach über die geltende
> Beschlusslage der
> Gliederung hinwegsetzen?
>
> mfG Andreas Schramm
>
>
>
>
>
> Am 03.02.2020 um 23:10 schrieb Guido Körber
> (koerber AT codemercs.com <mailto:koerber AT codemercs.com> via
> brb-dos Mailing List):
>
> Aufgrund des Rücktritts des Regionalvorstand DOS hat der
> LaVo heute einen kommissarischen Vorstand eingesetzt.
>
> Der kommissarische Vorstand besteht aus:
> Dirk Harder
> Thomas Ney
> Guido Körber
>
> Voraussichtlich wird am 15.3.2020 eine Hauptversammlung
> zwecks Wahl eines neuen Vorstands statt finden, die
> definitive Einladung folgt in den nächsten Tagen.
>
>
> --------------------------------------
> Guido Körber
>
> Landespressesprecher
> Piratenpartei Brandenburg
> Garnstrasse 36
> 14482 Potsdam
> 03379-20509-20 (Büro)
>
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