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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Nachrichtensammlung, Band 40, Eintrag 12

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Nachrichtensammlung, Band 40, Eintrag 12


Chronologisch Thread 
  • From: "B. Steiger" <piratbernd AT gmail.com>
  • To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Nachrichtensammlung, Band 40, Eintrag 12
  • Date: Mon, 9 Feb 2015 18:44:27 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Nein, sind sie nicht.
Durch RAF Hysterie groß verschärft, weitere Anstandsgesetzgebung, gummiparagraphen, handwerklich extrem schlecht gemachte stellen, und keinerlei evaluation, ob Regelungen überhaupt eine signifikante Auswirkung auf die innere Sicherheit haben könnten.

Norwegen, Tschechien, Österreich.

Andere Gesetze, insgesamt viel lockerer (mal von bestimmten Eigenheiten abgesehen) und in einem der Länder gibt es das verdeckte Führen...

Wo ist unser Gesetz nur annähernd sinnvoll?

Waffenbesitz kann pauschal bei allem über 90 Tagessätze verboten werden, egal ob Gewalt oder was mit Steuern etc. Wow, sinnvoll.

In Deutschland werden wir überall beschützt vor gefahren, die keine sind...

Aber das hat nix mehr der Durchzählung zu tun, wollte nur mal auf diesen Beitrag reagieren.

Schöne Grüße (vom Smartphone)

Am 09.02.2015 18:35 schrieb "Richard Wiesenmayer" <guschtl AT me.com>:
M.W. gibt es in D kein Recht auf Waffenbesitz. D.h. eine Behörde kann unter gummihaften Begrifflichkeiten wie „Zuverlässigkeit“ legalen Waffenbesitz verweigern. Einerseits sicherlich ganz gut damit extreme, (noch) nicht verbotene Extremisten sich legal bewaffnen können, andererseits gibt es auch keine vernünftige Rechtssicherheit. Damit wird der Willkürlichkeit auch etwas Vorschub geleistet. Im Großen und Ganzen sind unsere Regelungen sehr sinnvoll. Leider gibt es immer wieder Grenzfälle, die der Auslegung der Zuverlässigkeit unterliegen. Und diese können mal so, oder ganz anders ausgelegt werden. M.E. kann es hier keinen verwaltungstechnischen Spagat geben, solange diese Begrifflichkeiten nicht einem harten Kriterienkatalog unterliegen. Aber die Zuverlässigkeit wie im Fall „Bandidos“ wird einer Wahrscheinlichkeit unterzogen, die für die Inhaber der WBK negativ ausgefallen ist. Sprich: hier hat das Gericht in die Zukunft geschaut und das Risiko für zu hoch erachtet. 



Am 09.02.2015 um 14:36 schrieb gewisser.m AT web.de:

Nun ja ... über das Stadium "soll entzogen werden" ist man inzwischen weit hinaus:
 
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28.01.2015
BVerwG 6 C 1.14, BVerwG 6 C 2.14 und BVerwG 6 C 3.14 -

Waffenrechtliche Erlaubnis darf wegen Mitgliedschaft bei den "Bandidos" entzogen werden



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