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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Nachrichtensammlung, Band 40, Eintrag 14

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Nachrichtensammlung, Band 40, Eintrag 14


Chronologisch Thread 
  • From: putschist2006 <putschist2006 AT aol.com>
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Nachrichtensammlung, Band 40, Eintrag 14
  • Date: Tue, 10 Feb 2015 13:35:18 +0100
  • Importance: normal
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Moin Aus Lübeck!

Ich finde die Waffengesetzgebung und Rechtsprechung in der BRD ungeil.

Nachfolgend die Gründe ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Gewichtung der Reihenfolge.

⊙ Im Altertum und im Mittelalter durften nur Freie und Söldner Waffen tragen.
⊙ Später wurde dann der s.g. Allgemeine Landfrieden erklärt., der auch Adligen die bewaffnete Selbstjustiz verbot.
⊙ Im III. REICH durften nur  Mitglieder der Organisationen des Staates und der NSDAP Waffen tragen.
⊙ Die BRD hat die Waffengesetze des III. REICHES nahtlos uebernommen.  

Fazit: Die Regierungen in Deutschland möchten seit dem Allg. Landfrieden nicht,
dass die Bevölkerung bewaffnet ist. Sie haben halt Angst, dass in Deutschland 
eine Umwälzung a la amerikanische oder französische Revolution stattfindet.
Das widersprüchliche an dieser Attituede ist, dass unsere Regierung Waffenexporte in andere Länder finanziert. Es ist im Orient eben Tradition, dass  dort mehr Waffen als Lebensmittel verteilt werden. Jeder Jugendliche darf dort mit einem Dolch herumlaufen, weil das folkloristische Tradition ist. In Hamburg hingegen darf man nicht mal ein Schweizer Taschenmesser besitzen, wenn man die Grenze zu einem polizeilich / verwaltungsrechtlich erklärten "Gefahrengebiet" überschreitet. 

ag-waffenrecht-request AT lists.piratenpartei.de hat geschrieben:
Um E-Mails an die Liste Ag-waffenrecht zu schicken, nutzen Sie bitte
die Adresse

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Um sich via Web von der Liste zu entfernen oder draufzusetzen:

https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht

oder, via E-Mail, schicken Sie eine E-Mail mit dem Wort 'help' in
Subject/Betreff oder im Text an

ag-waffenrecht-request AT lists.piratenpartei.de

Sie können den Listenverwalter dieser Liste unter der Adresse

ag-waffenrecht-owner AT lists.piratenpartei.de

erreichen

Wenn Sie antworten, bitte editieren Sie die Subject/Betreff auf einen
sinnvollen Inhalt der spezifischer ist als "Re: Contents of
Ag-waffenrecht digest..."


Meldungen des Tages:

   1. Re: Ag-waffenrecht Nachrichtensammlung, Band 40, Eintrag 12
      (Guido Körber)
   2. Re: Ag-waffenrecht Nachrichtensammlung, Band 40, Eintrag 12
      (Richard Wiesenmayer)
   3. Re: Ag-waffenrecht Nachrichtensammlung, Band 40, Eintrag 12
      (B. Steiger)


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Message: 1
Date: Mon, 9 Feb 2015 18:19:18 +0100
From: Guido Körber <koerber AT codemercs.com>
To: Mailingliste der AG Waffenrecht
<ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Nachrichtensammlung, Band
40, Eintrag 12
Message-ID: <57C94291-3D89-4731-9C2A-E644C2FDCE8A AT codemercs.com>
Content-Type: text/plain; charset=WINDOWS-1252; format=flowed;
delsp=yes

Am 09.02.2015 um 18:11 schrieb Richard Wiesenmayer:

> Es gibt z.Zt. den Trend hin zum Gesinnungsstrafrecht (wobei das mit 
> der WBK natürlich nicht dem Strafrecht unterliegt), s. die letzte 
> gesetzgebende Aktion um den Versuch der Ausreise von Islamisten 
> Richtung Syrien zu verhindern bzw. unter Strafe zu stellen.
> Was mich an Guido´s Position stört, ist die Einseitigkeit auf 
> „rechts“. Generell bin ich ein Freund davon, allen Extremisten die 
> gleiche Behandlung angedeihen zu lassen.

Das war OBDA (Ohne Begrenzung der Allgemeingültigkeit). Im Gegensatz 
zur NPD am rechten Rand gibt es keine in Parlamenten vertretene 
entsprechende Partei am linken Rand, also fiel es da nicht so leicht 
ein passendes Beispiel zu bringen. Und mir ging es auch nicht primär 
um eine politische Verortung, sonderd darum, dass die Kombination 
Waffenrecht und Personen die von größeren Teilen der Bevölkerung als 
dem Rand der Gesellschaft (entschuldigung für die Worthülse…) 
zugerechnet werden.

Spannender Spagat die Rechte dieser Leute zu wahren ohne gleichzeitig 
mit jemandem in einer Reihe zu stehen mit dem man da definitiv nicht 
sein will…

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Message: 2
Date: Mon, 09 Feb 2015 18:34:15 +0100
From: Richard Wiesenmayer <guschtl AT me.com>
To: Mailingliste der AG Waffenrecht
<ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Nachrichtensammlung, Band
40, Eintrag 12
Message-ID: <83C980AB-1FB1-4678-80EE-883A1D926BBE AT me.com>
Content-Type: text/plain; charset="utf-8"

M.W. gibt es in D kein Recht auf Waffenbesitz. D.h. eine Behörde kann unter gummihaften Begrifflichkeiten wie „Zuverlässigkeit“ legalen Waffenbesitz verweigern. Einerseits sicherlich ganz gut damit extreme, (noch) nicht verbotene Extremisten sich legal bewaffnen können, andererseits gibt es auch keine vernünftige Rechtssicherheit. Damit wird der Willkürlichkeit auch etwas Vorschub geleistet. Im Großen und Ganzen sind unsere Regelungen sehr sinnvoll. Leider gibt es immer wieder Grenzfälle, die der Auslegung der Zuverlässigkeit unterliegen. Und diese können mal so, oder ganz anders ausgelegt werden. M.E. kann es hier keinen verwaltungstechnischen Spagat geben, solange diese Begrifflichkeiten nicht einem harten Kriterienkatalog unterliegen. Aber die Zuverlässigkeit wie im Fall „Bandidos“ wird einer Wahrscheinlichkeit unterzogen, die für die Inhaber der WBK negativ ausgefallen ist. Sprich: hier hat das Gericht in die Zukunft geschaut und das Risiko für zu hoch erachtet.



> Am 09.02.2015 um 14:36 schrieb gewisser.m AT web.de:
>
> Nun ja ... über das Stadium "soll entzogen werden" ist man inzwischen weit hinaus:

> Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28.01.2015
> - BVerwG 6 C 1.14, BVerwG 6 C 2.14 und BVerwG 6 C 3.14 -
> Waffenrechtliche Erlaubnis darf wegen Mitgliedschaft bei den "Bandidos" entzogen werden
>

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URL: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht/attachments/20150209/17596506/attachment-0001.html>

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Message: 3
Date: Mon, 9 Feb 2015 18:44:27 +0100
From: "B. Steiger" <piratbernd AT gmail.com>
To: Mailingliste der AG Waffenrecht
<ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Nachrichtensammlung, Band
40, Eintrag 12
Message-ID:
<CABYorX=Vy7bCQKei6_Q5MSFTtp9Ag2LQg1EYER2zdxF1te06tw AT mail.gmail.com>
Content-Type: text/plain; charset="utf-8"

Nein, sind sie nicht.
Durch RAF Hysterie groß verschärft, weitere Anstandsgesetzgebung,
gummiparagraphen, handwerklich extrem schlecht gemachte stellen, und
keinerlei evaluation, ob Regelungen überhaupt eine signifikante Auswirkung
auf die innere Sicherheit haben könnten.

Norwegen, Tschechien, Österreich.

Andere Gesetze, insgesamt viel lockerer (mal von bestimmten Eigenheiten
abgesehen) und in einem der Länder gibt es das verdeckte Führen...

Wo ist unser Gesetz nur annähernd sinnvoll?

Waffenbesitz kann pauschal bei allem über 90 Tagessätze verboten werden,
egal ob Gewalt oder was mit Steuern etc. Wow, sinnvoll.

In Deutschland werden wir überall beschützt vor gefahren, die keine sind...

Aber das hat nix mehr der Durchzählung zu tun, wollte nur mal auf diesen
Beitrag reagieren.

Schöne Grüße (vom Smartphone)
Am 09.02.2015 18:35 schrieb "Richard Wiesenmayer" <guschtl AT me.com>:

> M.W. gibt es in D kein Recht auf Waffenbesitz. D.h. eine Behörde kann
> unter gummihaften Begrifflichkeiten wie „Zuverlässigkeit“ legalen
> Waffenbesitz verweigern. Einerseits sicherlich ganz gut damit extreme,
> (noch) nicht verbotene Extremisten sich legal bewaffnen können,
> andererseits gibt es auch keine vernünftige Rechtssicherheit. Damit wird
> der Willkürlichkeit auch etwas Vorschub geleistet. Im Großen und Ganzen
> sind unsere Regelungen sehr sinnvoll. Leider gibt es immer wieder
> Grenzfälle, die der Auslegung der Zuverlässigkeit unterliegen. Und diese
> können mal so, oder ganz anders ausgelegt werden. M.E. kann es hier keinen
> verwaltungstechnischen Spagat geben, solange diese Begrifflichkeiten nicht
> einem harten Kriterienkatalog unterliegen. Aber die Zuverlässigkeit wie im
> Fall „Bandidos“ wird einer Wahrscheinlichkeit unterzogen, die für die
> Inhaber der WBK negativ ausgefallen ist. Sprich: hier hat das Gericht in
> die Zukunft geschaut und das Risiko für zu hoch erachtet.
>
>
>
> Am 09.02.2015 um 14:36 schrieb gewisser.m AT web.de:
>
> Nun ja ... über das Stadium "soll entzogen werden" ist man inzwischen weit
> hinaus:
>
> Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28.01.2015
> - BVerwG 6 C 1.14, BVerwG 6 C 2.14 und BVerwG 6 C 3.14 -
>  Waffenrechtliche Erlaubnis darf wegen Mitgliedschaft bei den "Bandidos"
> entzogen werden
>
>
>
> --
> Ag-waffenrecht mailing list
> Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
> https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht
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https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht

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  • Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Nachrichtensammlung, Band 40, Eintrag 14, putschist2006, 10.02.2015

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