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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Schießerei Frankfurt

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

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Re: [Ag-waffenrecht] Schießerei Frankfurt


Chronologisch Thread 
  • From: "volker t." <"volker+t."@news.piratenpartei.de>
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Schießerei Frankfurt
  • Date: Mon, 27 Jan 2014 18:33:27 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

gewisser.m schrieb:
Bis ins späte Mittelalter war die Fehde in Europa völlig normal (https://de.wikipedia.org/wiki/Fehde). Es war aber auch völlig normal, daß man zumindest den Versuch unternahm, sich untereinander (die betroffenen Parteien) in irgendeiner Form zu einigen.

Die Fehde als eine Art Faustrecht stelte auch eine Form von Rechtssystem dar. Diese Form des Rechtssystems ergab sich aus aus der Tatsache, dass es keine zentrale Rechtsinstanz und keine codifizierten Rechtsnormen gab.
Ein einfacher (unfreier) Bauer unterlag der Gerechtigkeit seines adligen Feudalherrn. Je nach Tageslaune und Charakter des Feudalherrn konnten Urteile mal so und mal so ausfallen. Gegen den Feudalherren konnte der unfreie Bauer nicht klagen. Damit besass er keine Rechte gegenüber den Adligen. Nur in verhältnismäßig wenigen Regionen gab es sog. Gerichtsherren, die ein Mindestmaß an Unabhängigkeit in der Rechtssprechung garantierten.
Die Adligen unter sich regelten Streitigkeiten in der Regel untereinander. Dies geschah dann häufig nicht ohne Gewaltanwendung. Die einzige Möglichkeit eine Fehde zu vermeiden bestand darin dem Lehensherrn (König oder Kaiser) den Streit vorzutragen. Hierbei hing das Urteil auch häufig von der "Tagesform" oder dem "Nasenfaktor" des Rechtsprechenden ab. Dabei fühlten sich so manches mal die streitenden Parteien nicht an das Urteil gebunden und die Fehde konnte weitergehen. Später mit den Freien Städten und Reichsstädten gab es zumindest innerhalb der Stadtmauern niedergeschriebene Rechtsnormen und zentrale Rechtssprechung durch die Stadtherren. Damit war die Rechtsprechung in den Freien Städten transparenter und weniger von Tageslaunen abhängig als auf dem unfreien Land.

Erst später mit dem Aufkommen der Zentralstaaten wurden Recht und Gesetz zentral niedergeschrieben und auch weitestgehend umgesetzt. In Deutschland wurde erst im Zuge der Umwälzungen durch Napoleon auch die "cinque code" über die Grenzen der Kleinstaaten hinaus gültig. Mit der Gründung des Wilhelminischen Kaiserreiches überarbeitet und verbindlich. Noch heute stammen wesentliche Teile z.B. des BGB aus dieser Zeit. Zumindest haben die Rechtsgelehrten damals noch vernünftige Gesetze geleistet, die z.T. bis heute fast unverändert Gültigkeit besitzt. Im Vergleich hierzu wurden viele modernere Gesetzestexte schon mehrfach überarbeitet, weil diese handwerklich schlecht gemacht waren.




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