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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Infotag zum programmparteitag bochum

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Infotag zum programmparteitag bochum


Chronologisch Thread 
  • From: Olaf Selke <olaf.selke AT blutmagie.de>
  • To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Cc: Kaspardavid <Kaspardavid AT news.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Infotag zum programmparteitag bochum
  • Date: Wed, 17 Oct 2012 00:06:38 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

vielleicht etwas off topic, aber möglicherweise nicht ganz unwichtig


Am 16.10.2012 21:19, schrieb Kaspardavid:
> Ein *Verein *muss die Aufsichten stellen, aber nicht an die Behörden
> melden. Du beziehst Dich sicher auf §10 Abs. 2 AWaffV, der bezieht sich
> aber nur auf ortsveränderliche Schießstände (also Schießbuden).

ja, auf diesen Absatz bezog ich mich. Wo habe ich überlesen, dass sich
dieser Absatz nur auf ortsveränderliche Schießstände bezieht? In der
AWaffV lese ich das nicht.

> Für ortsfeste Schießanlagen gilt jedoch § 10 *Abs 3* Satz 1 AWaffV:
> /"Bei der Beauftragung der verantwortlichen Aufsichtsperson durch einen
> schießsportlichen Verein eines anerkannten Schießsportverbandes genügt
> an Stelle der Anzeige nach Absatz 2 Satz 1 eine Registrierung der
> Aufsichtsperson bei dem Verein." /

jo, dazu muss aber die Person für diese spezielle Veranstaltung durch
den Verein beauftragt sein, dort Aufsicht zu machen. Für mich wird das
nicht gelten, da das Schießen nicht vom Reservistenverband durchgeführt
wird. Wenn wir den Stand privat oder als AG Waffenrecht mieten, findet
der Abs 3 meiner Ansicht nach keine Anwendung.

Fazit: die Standaufsicht ist
1.) entweder für diesen einen Stand bei den Behörden gemeldet und kann
dort immer Aufsicht machen (Abs 2), oder
2.) es ist ein Schießen eines anerkannten Schießsportverbandes, dann
reicht die Registrierung beim Verein (Abs 3)

Zumindest habe ich meinen Schiessleiterlehrgang so in Erinnerung.

Gruss Olaf




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