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ag-waffenrecht - [Ag-waffenrecht] SEK-Einsatz

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

[Ag-waffenrecht] SEK-Einsatz


Chronologisch Thread 
  • From: "gewisser M" <gewisser.M AT web.de>
  • To: "'Katja Triebel'" <katja AT triebel.de>, "'Mailingliste der AG Waffenrecht'" <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [Ag-waffenrecht] SEK-Einsatz
  • Date: Fri, 28 Sep 2012 02:18:48 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

http://www.bild.de/regional/leipzig/spezialeinsatzkommando/sek-einsatz-wegen
-bohrmaschine-25853860.bild.html

Hätte auch anders ausgehen können...

So weit sind wir schon, daß überall Mord und Totschlag vermutet wird.
Ich denke, hier ist in allererster Linie ein Umdenken bei den Medien
gefordert. Die Sicherheitslage in Dt. wird in der Gesamtbevölkerung völlig
falsch eingeschätzt. Kein Wunder: mache ich den Fernseher an, überall
Unglück und Gewalt. Ja, Katastrophen und Verbrechen geschehen. Aber
irgendwie scheint die Verhältnismäßigkeit in der Berichterstattung aus dem
Ruder gelaufen zu sein.

Micha




-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ag-waffenrecht-bounces AT lists.piratenpartei.de
[mailto:ag-waffenrecht-bounces AT lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von Katja
Triebel
Gesendet: Mittwoch, 26. September 2012 13:57
An: Merlin
Cc: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Niedersachsen - Waffensteuer?

Zusammenfassung und Download zu Dr. Brauns Artikel im Gewerbe-Archiv:
http://www.prolegal.de/index.php/2012/09/14/gebuhr-fur-aufbewahrungskontroll
e-unzulassig/


Auszug:

Zusammenfassend: Ohne Gebührenregelung des Landes oder Übertragung der
Kompetenz zur Gebührenregelung auf kleinere Verwaltungseinheiten und dort
festgelegte Gebührenregelung dürfen keine Gebühren für die
Aufbewahrungskontrolle erhoben werden.

Aber selbst wenn auf Länder- oder niedrigerer Ebene eine Gebühr festgelegt
wurde, so ist fraglich, ob diese Festlegung zulässig ist. Aus zwei
Fundstellen wird deutlich, dass die gesetzgeberische Intention keine
Gebühren vorsieht:

„Die verdachtsunabhängigen Kontrollen liegen im öffentlichen Interesse
und deswegen werden keine Gebühren erhoben. Dies wird in der anstehenden
Kostenverordnung klargestellt.“ (Bundestagsdrucksache 16/13423, S. 71;
Beschlussempfehlung zum Entwurf eines 4. Gesetzes zur Änderung des
Sprengstoffgesetzes)
„Die verdachtsunabhängigen Kontrollen liegen im öffentlichen Interesse,
es sollten deswegen keine Gebühren erhoben werden.“ (Allgemeine
Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz vom 05. März 2012, S. 44)

Es ist also der eindeutige Wille des Gesetzgebers, dass (zumindest für
beanstandungsfreie) anlasslose Kontrollen der Waffenaufbewahrung keine
Gebühren erhoben werden. An diesen Willen sind Exekutive und Jurisdiktion
über den Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes gebunden.






Guten Tag Merlin,

am Mittwoch, 26. September 2012 um 12:02 schrieben Sie:

> Dann wird es wohl ohne Klagen nicht abgehen. Hoffentlich spielen die
> Rechtsschutzversicherungen mit.

--
Ag-waffenrecht mailing list
Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht

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Version: 2012.0.2221 / Virendatenbank: 2441/5294 - Ausgabedatum: 27.09.2012

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