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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] 2/6 Regelung

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

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Re: [Ag-waffenrecht] 2/6 Regelung


Chronologisch Thread 
  • From: Cathy <Cathy AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] 2/6 Regelung
  • Date: Fri, 10 Aug 2012 10:06:20 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

TheBug schrieb:
Ich finde die Regelung bei langjährigen Legalwaffenbesitzer und aktiven Sportschützen/Jägern nicht sinnvoll. Nach der Neuausstellung einer WBK sollte so gewisse Bremse drin sein, aber wenn zwei Jahre oder so vergangen sind, dann macht das wenig Sinn.

+1

Die Regelung könnte eigentlich VOLLSTÄNDIG nach der ersten Regelüberprüfung entfallen. Und diese Regelüberprüfung könnte man von 3 Jahren auf 2 Jahre vorziehen.

Die ERSTE Waffe in den Händen eines privaten Besitzers, ist diejenige, die am stärksten überprüft werden muss, um Missbrauch zu verhindern.

Unser lieber Staat will zudem noch verhindern, dass ein Neuschütze sich ein "Lager" anschafft. Diese Probleme hat er bei den Jägern nicht! Die dürfen Langwaffen kaufen, soviel sie wollen.

Ich habe noch nie davon erfahren, dass ein legaler Besitzer mit seinen Waffen eine Mini-Miliz ausgerüstet hat, in dem er seine Waffen Unberechtigten überlässt, ODER dass ein legaler Besitzer mit mehr als zwei Waffen eine Straftat begangen hat. Von daher gibt es eigentlich *überhaupt keinen BELEGTEN Grund, das Arsenal eines legalen Besitzers zu beschränken*.

Bevor hier wieder ukw und andere interpretieren, dass ich als Händlerin natürlich den Besitz erhöhen will: Die engagierten Händler profitieren von der 2/6 Regel. Sie können nämlich Schnäppchen kaufen, sie zahlen wenig Geld für Inzahlungsnahmen, sie können Kunden binden, in dem die Waffen noch 1-6 Monate verwahrt werden etc. Aber insgesamt ändert sich nichts - ausser der Aufwand, der dafür betrieben wird: vom Besitzer, vom Händler, von der Behörde: es ist einfach viel Lärm um Nichts.




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