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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] 2/6 Regelung

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

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Re: [Ag-waffenrecht] 2/6 Regelung


Chronologisch Thread 
  • From: stefan3376 <stefan3376 AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] 2/6 Regelung
  • Date: Fri, 10 Aug 2012 14:54:44 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

[quote=Snakecleaver]
In meinen Augen ist die 2/6-Regelung unnötig.
Im Gegenteil:
Ich musste mir jetzt ein Schnäppchen durch die Lappen gehen lassen, weil ich für die nächsten 6 Monate die Karte voll habe.

Gruß
Nico

Diese Regelung ist in der Tat völliger Käse. Der Bedarf der Schützen wird nun mal über das Bedürnisprinzip geregelt. Das auch noch vorgeschrieben wird, in welcher Zeit er das Bedürnis das ihm bescheinigt wird bedienen darf ist einfach Schwachsinn.

@nico
das mit dem entgangenen angebit ist natürlich ärgerlich, aber zumindestens da gibt es eine relativ unkomplizierte methode, sofern du einen Händler deines Vertrauens in deiner Nähe hast.

Wenn es mit ihm Abgesprochen ist einfach die Überweisung tätigen, den Händler an den Verkäufer eine Kopie seiner Handelslizenz schicken lassen und dem Verkäuder kurz in einemr Mail erklären warum die Waffe nicht direkt an dich geht obwohl du sie ersteigert und bezahlt hast.

Und sobald du wieder kannst, "kaufst" du die Waffe von deinem Händler.

Bei mir hat das bisher immer einfach und problemos geklappt. Neben den Kosten die dein Händler hat noch einen Betrag in die Kaffee kasse des Händlers für die Umstände die er hatte und alle dürften glücklich sein.




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