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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] 2/6 Regelung

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] 2/6 Regelung


Chronologisch Thread 
  • From: Richard Wiesenmayer <guschtl AT me.com>
  • To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] 2/6 Regelung
  • Date: Thu, 09 Aug 2012 21:53:29 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Ich sollte das erstmal genau lesen. Die Regelung ist klar

Von meinem iPhone gesendet

Am 09.08.2012 um 21:43 schrieb Guschtl <Guschtl AT news.piratenpartei.de>:

> m.schieferdecker schrieb:
>> Grundsätzlich finde ich die 2/6 Regelung gut. Nur leider ist es eben nicht
>> einheitlich, was mal wieder die Auslegbarkeit zeigt. Steht da nichts
>> genaues in
>> der Waffenverwaltungsvorschrift?
>> Gruß,
>> Marc
>> tweets: http://twitter.com/motorradblogger | lokal:
>> http://piratenpartei-iserlohn.de
>> priv: http://thegeek.de | mopped: http://www.das-motorradblog.de
>
>> 14.2.2 § 14 Absatz 2 Satz 3 statuiert ein Erwerbsstreckungs- gebot, d. h.
>> der Antragsteller darf in seiner Eigenschaft als Sportschütze nicht mehr
>> als zwei Schusswaffen pro Halbjahr erwerben. Die Art der
>> Erwerbsberechtigung als Sportschütze (Grüne/Gelbe WBK) ist unerheblich.
>> Diese Regel wird nur in begründeten Fällen durchbrochen. Die
>> Halbjahresfrist wird erstmalig in Lauf gesetzt durch den Eintrag des
>> Erwerbs der ersten Waffe in die WBK.
>
> So steht´s in der Verwaltungsvorschrift. Kannst aber immer noch m.E. alle 3
> Formen anwenden.
>
> Gruß
> Guschtl
> --
> Ag-waffenrecht mailing list
> Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
> https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht




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