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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] 2/6 Regelung

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] 2/6 Regelung


Chronologisch Thread 
  • From: Guschtl <Guschtl AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] 2/6 Regelung
  • Date: Thu, 09 Aug 2012 19:43:29 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

m.schieferdecker schrieb:
Grundsätzlich finde ich die 2/6 Regelung gut. Nur leider ist es eben nicht
einheitlich, was mal wieder die Auslegbarkeit zeigt. Steht da nichts genaues in
der Waffenverwaltungsvorschrift?

Gruß,
Marc
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14.2.2 § 14 Absatz 2 Satz 3 statuiert ein Erwerbsstreckungs- gebot, d. h. der Antragsteller darf in seiner Eigenschaft als Sportschütze nicht mehr als zwei Schusswaffen pro Halbjahr erwerben. Die Art der Erwerbsberechtigung als Sportschütze (Grüne/Gelbe WBK) ist unerheblich. Diese Regel wird nur in begründeten Fällen durchbrochen. Die Halbjahresfrist wird erstmalig in Lauf gesetzt durch den Eintrag des Erwerbs der ersten Waffe in die WBK.

So steht´s in der Verwaltungsvorschrift. Kannst aber immer noch m.E. alle 3 Formen anwenden.

Gruß
Guschtl




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