ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht
Listenarchiv
- From: Michael Malcher <michael.malcher0804 AT googlemail.com>
- To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Definition "Volksbewaffnung"
- Date: Mon, 23 Jul 2012 17:54:36 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
- List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>
Vielleicht zum Hintergrund, warum ICH den Begriff "Volksbewaffnung" verwende:
am 1. April 1848 wurde in Württemberg das "Gesetz zur Volksbewaffnung"
erlassen,
in dem Organisation, Bewaffnung und Bekleidung der Bürgerwehren geregelt wird.
Kurz darauf wurde mein Schützenverein gegründet, vielleicht habe ich deshalb
so
einen Hang zu diesem Begriff.
Ich bin GEGEN Volksbewaffnung, also strikt dagegen, dass jeder Bürger
in Deutschland
frei mit einer Waffe herumlaufen kann. Es gibt klare Gesetzliche
Bestimmungen für das
Führen von Waffen in der Öffentlichkeit (wie Du schon sagst: Thema
Waffenschein).
Aber danke, zykez, für die Information, wie dieser Begriff in
außerhalb der AG Waffenrecht
aufgefasst wird. Vielleicht müssen wir daran wirklich noch feilen.
Kaspardavid
Am 23. Juli 2012 17:14 schrieb zykez <zykez AT news.piratenpartei.de>:
> Hi werte AGler,
>
> Ich stoße mich schon seit Tagen an den Begriff "Volksbewaffnung". Versteht
> mich nicht falsch, ich stehe auch nix dafür ein das quasi "jeder Depp"
> einfach so eine Waffe haben darf. Aber die Frage liegt auch mehr im Raum,
> wie man den Begriff richtigerweise definiert?!
>
> Was ist wenn nun plötzlich viele Menschen Sportschießen betreiben würden,
> ca. 5-10mio. (rein hypothetisch), hätten wir dann sowas wie eine
> Volksbewaffnung - obwohl sich rechtlich nix geändert hätte?
> Oder bezieht ihr euch bei dem Begriff grundsätzlich als die allgemeinen
> "Volkswehr", historischer Kontext?
>
> Ich weiß, tue mich immer noch schwer, diesen Begriff richtig zu verstehen.
> Hab eher das Gefühl er wurde "zur Beschwichtigung" der Kritiker und Gegner
> eingebaut, aber er erschließt sich mit nicht wirklich logisch. Also das man
> diesen Umstand überhaupt erwähnen müsste.
> Bin auch eher der Meinung, Begrifflichkeiten, die man eher falsch versteht,
> grundsätzlich raus zu lassen. Das Negativpotenzial und das unterbewußte
> Aufgreifen dieses Begriffs wäre mir zu riskant (und eine unnützige
> Baustelle); denn eine Volksbewaffnung (so wie ich es verstanden habe) ist in
> DE eh schlicht nicht möglich, da keine Führerlaubnisse (Waffenscheine)
> vergeben werden, sondern grundsätzlich Besitzerlaubnisse (WBKs).
>
> grüße,
> zykez
> --
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- Re: [Ag-waffenrecht] Definition "Volksbewaffnung", (fortgesetzt)
- Re: [Ag-waffenrecht] Definition "Volksbewaffnung", Holger Deussen, 23.07.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Definition "Volksbewaffnung", Peer Ponocny, 23.07.2012
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- Re: [Ag-waffenrecht] Definition "Volksbewaffnung", Kaspardavid, 24.07.2012
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- Re: [Ag-waffenrecht] Definition "Volksbewaffnung", Guschtl, 24.07.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Definition "Volksbewaffnung", Guschtl, 24.07.2012
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- Re: [Ag-waffenrecht] Definition "Volksbewaffnung", zykez, 23.07.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Definition "Volksbewaffnung", Michael Malcher, 23.07.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Definition "Volksbewaffnung", volkert, 23.07.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Definition "Volksbewaffnung", zykez, 23.07.2012
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