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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Definition "Volksbewaffnung"

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

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Re: [Ag-waffenrecht] Definition "Volksbewaffnung"


Chronologisch Thread 
  • From: Holger Deussen <holger AT bestattungen-deussen.de>
  • To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Definition "Volksbewaffnung"
  • Date: Mon, 23 Jul 2012 17:17:41 +0200 (CEST)
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Ich will eine "VolksBEwaffnung" genausowenig wie eine "VolksENTwaffnung"

Keiner soll Waffen besitzen müssen.
Wer Waffen besitzen will, hat zuverlässig, geeignet und sachkundig zu sein.
Aber bei einer VolksENTwaffnung und der Einschränkung unseres Grungesetztes schwillt mir die staatsbürgerliche Demokratiekrawatte.

Mit freundlichen Grüßen

Holger Deussen



Von: "zykez" <zykez AT news.piratenpartei.de>
An: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
Gesendet: Montag, 23. Juli 2012 17:14:04
Betreff: [Ag-waffenrecht] Definition "Volksbewaffnung"

Hi werte AGler,

Ich stoße mich schon seit Tagen an den Begriff "Volksbewaffnung".
Versteht mich nicht falsch, ich stehe auch nix dafür ein das quasi "jeder
Depp" einfach so eine Waffe haben darf. Aber die Frage liegt auch mehr im
Raum, wie man den Begriff richtigerweise definiert?!

Was ist wenn nun plötzlich viele Menschen Sportschießen betreiben
würden, ca. 5-10mio. (rein hypothetisch), hätten wir dann sowas wie eine
Volksbewaffnung - obwohl sich rechtlich nix geändert hätte?
Oder bezieht ihr euch bei dem Begriff grundsätzlich als die allgemeinen
"Volkswehr", historischer Kontext?

Ich weiß, tue mich immer noch schwer, diesen Begriff richtig zu
verstehen. Hab eher das Gefühl er wurde "zur Beschwichtigung" der
Kritiker und Gegner eingebaut, aber er erschließt sich mit nicht wirklich
logisch. Also das man diesen Umstand überhaupt erwähnen müsste.
Bin auch eher der Meinung, Begrifflichkeiten, die man eher falsch
versteht, grundsätzlich raus zu lassen. Das Negativpotenzial und das
unterbewußte Aufgreifen dieses Begriffs wäre mir zu riskant (und eine
unnützige Baustelle); denn eine Volksbewaffnung (so wie ich es verstanden
habe) ist in DE eh schlicht nicht möglich, da keine Führerlaubnisse
(Waffenscheine) vergeben werden, sondern grundsätzlich Besitzerlaubnisse
(WBKs).

grüße,
zykez
--
Ag-waffenrecht mailing list
Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht




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