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ag-waffenrecht - [Ag-waffenrecht] Definition "Volksbewaffnung"

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

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[Ag-waffenrecht] Definition "Volksbewaffnung"


Chronologisch Thread 
  • From: zykez <zykez AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: [Ag-waffenrecht] Definition "Volksbewaffnung"
  • Date: Mon, 23 Jul 2012 15:14:04 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Hi werte AGler,

Ich stoße mich schon seit Tagen an den Begriff "Volksbewaffnung". Versteht mich nicht falsch, ich stehe auch nix dafür ein das quasi "jeder Depp" einfach so eine Waffe haben darf. Aber die Frage liegt auch mehr im Raum, wie man den Begriff richtigerweise definiert?!

Was ist wenn nun plötzlich viele Menschen Sportschießen betreiben würden, ca. 5-10mio. (rein hypothetisch), hätten wir dann sowas wie eine Volksbewaffnung - obwohl sich rechtlich nix geändert hätte?
Oder bezieht ihr euch bei dem Begriff grundsätzlich als die allgemeinen "Volkswehr", historischer Kontext?

Ich weiß, tue mich immer noch schwer, diesen Begriff richtig zu verstehen. Hab eher das Gefühl er wurde "zur Beschwichtigung" der Kritiker und Gegner eingebaut, aber er erschließt sich mit nicht wirklich logisch. Also das man diesen Umstand überhaupt erwähnen müsste.
Bin auch eher der Meinung, Begrifflichkeiten, die man eher falsch versteht, grundsätzlich raus zu lassen. Das Negativpotenzial und das unterbewußte Aufgreifen dieses Begriffs wäre mir zu riskant (und eine unnützige Baustelle); denn eine Volksbewaffnung (so wie ich es verstanden habe) ist in DE eh schlicht nicht möglich, da keine Führerlaubnisse (Waffenscheine) vergeben werden, sondern grundsätzlich Besitzerlaubnisse (WBKs).

grüße,
zykez




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