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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Definition "Volksbewaffnung"

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Definition "Volksbewaffnung"


Chronologisch Thread 
  • From: Guschtl <Guschtl AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Definition "Volksbewaffnung"
  • Date: Mon, 23 Jul 2012 15:43:39 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Da ich ein Stück weit für diese Diskussion mitverantwortlich bin, will ich den Versuch wagen, ein wenig zum Lösungsansatz beizutragen.
Um Irritationen/Spekulationen weitestgehend zu vermeiden, sollten wir die Bedürfnisse, die einen Erwerb einer Schusswaffe zulassen, nennen und klar definieren. Ebenso sollten wir uns von Bedürfnissen klar distanzieren, die wir als AG für nicht geeignet halten.

Wie auch schon vorgeschlagen wurde, geht die Definition von "Volksbewaffnung" in Richtung lasche Zugangsvoraussetzungen.

Gruß
Guschtl




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