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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Definition "Volksbewaffnung"

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Definition "Volksbewaffnung"


Chronologisch Thread 
  • From: volkert <tomalavr AT aol.com>
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Definition "Volksbewaffnung"
  • Date: Mon, 23 Jul 2012 23:50:00 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Am 23.07.2012 17:54, schrieb Michael Malcher:
Vielleicht zum Hintergrund, warum ICH den Begriff "Volksbewaffnung" verwende:
am 1. April 1848 wurde in Württemberg das "Gesetz zur Volksbewaffnung"
erlassen,
in dem Organisation, Bewaffnung und Bekleidung der Bürgerwehren geregelt wird.
Kurz darauf wurde mein Schützenverein gegründet, vielleicht habe ich deshalb
so
einen Hang zu diesem Begriff.

Auch mein Heimatverein hat 1848 (Märzrevolution) eine wichtige Rolle gespielt. Damals wurden die Bürgerschützen zu einer Miliz geformt und im Barrikadenkampf gegen bayerische und kroatische Truppen eingesetzt. Das war eben ein Bürgerkrieg. Das halte ich auch nicht für erstrebenswert. Und deshalb bin ich - wie auch diese AG - nicht für die Volksbewaffnung.







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