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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Vorstellung

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Vorstellung


Chronologisch Thread 
  • From: Kaspardavid <Kaspardavid AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Vorstellung
  • Date: Tue, 19 Jun 2012 08:50:05 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Hallo Alex,
zunächst Gruezi und willkommen hier in der AG Waffenrecht.
Am Beispiel der Schweiz kann man feststellen, dass Waffenbesitz auch ohne großartige gesetzliche Gängelung funktioniert.

Warum wir Legalwaffenbesitzer in Deutschland so sehr auf dem Schlauch stehen, sieht man am Besten am in Deutschland brandaktuellen Thema der Aufbewahrung von Schusswaffen:
- in der Schweiz gibt es zwei Paragrafen mit zusammen 59 Wörtern
- in Österreich kommt man mit 193 Wörtern in einem Paragrafen aus
- in Deutschland besteht allein der Text im §36 WaffG und den §§13 und 14 AWaffV aus 1.360 Wörtern. Rechnet man noch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift (WaffVWV) dazu, kommt man auf sagenhafte *3.604 Wörter!* Und das nur für die AUFBEWAHRUNG!

Deshalb ist es wichtig, sich in Deutschland für eine Vereinfachung der Gesetzgebung einzusetzen, denn hier blicken selbst die Ordnungsämter nicht mehr durch. Und selbst der gesetzestreueste Bürger kann bei uns problemlos zum Straftäter werden, nur weil er das Werbegeschenk von "Pearl" (ein Versandhandel) aus der Kalenderwoche 22 ins Auto legt: das war ein Einhandmesser (wurde aber in der Werbung nicht als solches bezeichnet).

Gruß
Kaspardavid

P.S.: ich bin ein klein wenig neidisch auf Euch Schweizer (nicht nur wegen der Schokolade) :-))

LeGeôlier schrieb:

Hallo Volker,

In der Schweiz musst du keine Sachkunde nachweisen um legal Waffen zu erwerben. Man geht mit seinem Ausweis (als Ausländer noch mit einer Niederlassungsbewilligung) und einem Auszug aus dem Strafregister zur Polizei und füllt den Antrag aus. Nach etwa bis 5 Wochen bekommt man Post.
Die Akzeptanz ist sehr hoch, da in der Schweiz jeder, der zur Armee eingezogen wird, mit einem Sturmgewehr und 50 Schuss ausgestattet wird, welches in der Regel mit nach Hause genommen wird. Zudem bekommen Dienstränge noch eine P226 als Seitenwaffe mit.

Probleme sind mir keine Bekannt, die Kriminalität mit legalen Waffen ist verschwindent gering.
Grß
Alex

tomalavr[at]aol.com schrieb: #
Super! Endlich jemand der aus erster Hand über das WaffR in der Schweiz berichten kann.
Was ist in der Schweiz anders als in DE? Welche Probleme gibt es in CH mit dem Waffenbesitz?
Wie ist dort die Akzeptanz in der Bevölkerung?
Ich denke das sind auch Themen, die Susanne interessieren werden.
Grüße
Volker

-----Ursprüngliche Mitteilung-----
Von: Alexander Brehm <alex.brehm[at]gmx.net>
An: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht[at]lists.piratenpartei.de>
Verschickt: Mo, 18 Jun 2012 10:51 pm
Betreff: [Ag-waffenrecht] Vorstellung
Nabend zusammen,
ich bin etwas knapp momentan mit der Zeit, da Prüfungen.
Ich stell mich etwas verspätet vor.
Ich bin Alex, 30 Jahre jung. Ich lebe seit 2007 in der Schweiz, aus beruflichen Gründen.
Habe Anfang des Jahres mit einem bekannten das erste mal in meinem leben geschossen und war von dem Sport begeistert.
Im April habe ich meinen Waffenerwersschein bekommen (geht in der Schweiz sehr schnell und einfach) und schieße seit dem unregelmäßig, wegen unregelmäßiger Arbeitszeiten.
Dennoch hoffe ich, dass ich mich hier in der Runde konstruktiv einbringen kann.
Beste Grüße aus Zürich
Alex
P.S.: Katja, danke nochmal für die Prozente ;)
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Ag-waffenrecht mailing list
Ag-waffenrecht[at]lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht

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