Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

ag-waffenrecht - [Ag-waffenrecht] (kein Betreff)

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

[Ag-waffenrecht] (kein Betreff)


Chronologisch Thread 
  • From: <charly.strolchi AT t-online.de>
  • To: <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [Ag-waffenrecht] (kein Betreff)
  • Date: 04 Apr 2012 17:35 GMT
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Hallo schunder13!

Schon heute ist jeder Waffenbesitzer in der Einwohnerdatei gekennzeichnet, mit einem roten W oder dem Eintrag "Waffenrechtliche Erlaubnis". Und wenn Du schon mal miterlebt hast wie sich bei Polizeieinsätzen die Wahrnehmung ändert dann wärst Du kaum begeistert wenn Dir das passieren würde. Beispiel: Person A ruft die Polizei weil der Nachbar vor der Tür steht und ihn bedroht. Die Polizei kommt, und eine Überprüfung der Personen ist reine Routine. Es stellt sich nun heraus dass Herr A, der wohlgemerkt der Anrufer ist, eine Waffenrechtliche Erlaubnis hat. Der Einsatz sah dann so aus dass er quasi der Böse war, der Sachverhalt war unwichtig, man wollte die Waffenaufbewahrung kontrollieren und hat ihn einfach mal so verdächtigt. Polizeiliche Waffensachbearbeiter und -lehrer versuchen das zu ändern, aber der Medienrummel um legale Waffenbesitzer zeigt eben seine Spuren. Diese Überprüfung erfolgt auch bei einer Kontrolle. Hinzuzufügen ist noch dass der Normalbürger, wenn er alkoholisiert ist und ein Atemalkoholtest erfolgt keine Maßnahmen zu erwarten hat. So ein Test erfolgt auch wenn Du Zeuge bist, also etwas zu einer Sache sagen kannst ohne selbst betroffen zu sein. Denn die Vernehmung alkoholisierter Personen ist nicht verwertbar. Bist Du aber Waffenbesitzer erfolgt automatisch eine Meldung an die Behörde, denn Alkoholwerte fließen in die Beurteilung der Zuverlässigkeit ein, und spätestens nach der nächsten Regelüberprüfung hast Du Probleme, das kann auch erfolgen wenn Du durch Agression im Straßenverkehr auffällst, also z. B. Unterschreiten des Mindestabstandes auf der Autobahn. All das ist für den Normalbürger kein Problem.

Nun zu den Statistiken. Eigentlich steht das alles in meiner ausführlichen Mail schon drin. Die 27 Fälle des Missbrauchs legaler Waffen steht in dem als Verschlusssache eingestuften jährlich erscheinenden Lagebild Waffen- und Sprengstoffkriminalität. Dort steht auch die Zahl der illegalen Waffen drin, ich kann da leider nicht genauer werden da eben Verschlusssache - und ja, ich bin berechtigt die zu lesen. 2007 gab es eine pressefreie Kurzversion, die Du eigentlich auf der Homepage des BKA finden müsstest, wenn nicht, mein Angebot der Übersendung von Material steht noch. Aber zurück. Die ist im Großen und Ganzen 2010 nicht anders, und wird auch 2011 nicht wesentlich anders aussehen, da die Straftaten unter Verwendung von Waffen sinken. Jetzt rechnen wir mal die 27 Fälle auf die Zahl der Waffenbesitzer um, das sind zwischen 2,5 und 4 Millionen. Für den Bereich Verkehr gibt es z. B. Werte ab wann der Gesetzgeber einschreiten soll. 27 Fälle bei sagen wir mal 2 Millionen legalen Waffenbesitzern wäre dort nicht mal der Erwähnung wert. Teilweise gibt es nach Anfragen in den Landtagen auch für die einzelnen Bundesländer Daten, da in einer Anfrage diese offen gelegt werden müssen. Die PKS erfasst auch Waffenähnliche Gegenstände (z. B. Holzatrappen), freie Waffen etc., ohne diese einzeln aufzuschlüsseln. In diesem Zusammenhang sind auch die Statistiken zur Gewalt an Schulen interessant. Auch die sind im Netz zu finden, da frei veröffentlicht. Auch dort wirst Du die Waffe entweder gar nicht oder nur am Rande finden, was angesichts der Hysterie um die Messer - Berlin und Hamburg waren da federführend - sehr erstaunt. Denn deren Daten waren gefakt um das ins Gesetz zu bekommen. Denn Waffen erscheinen in den Statistiken eben nicht, die Gewalt an Schulen sieht ganz anders aus.

Beste Grüße
Uwe Weber


Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang