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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Möglicher alternative Einstieg in das Thema...

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Möglicher alternative Einstieg in das Thema...


Chronologisch Thread 
  • From: "editor" <editor AT jagd-journal.de>
  • To: "'Mailingliste der AG Waffenrecht'" <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Möglicher alternative Einstieg in das Thema...
  • Date: Fri, 30 Mar 2012 11:09:07 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Es darf unter Aufsicht eines Erlaubnisinhabers (§§ 7,20,27 SprengG) mit
Explosivstoffen umgegangen werden. Erlaubnis nach dem SprengG ist die
Korrekte Bezeichung für den sog. "Pulverschein.

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ag-waffenrecht-bounces+editor=jagd-journal.de AT lists.piratenpartei.de
[mailto:ag-waffenrecht-bounces+editor=jagd-journal.de AT lists.piratenpartei.de]
Im Auftrag von reinerbenz
Gesendet: Freitag, 30. März 2012 10:58
An: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Möglicher alternative Einstieg in das Thema...


Beim Schießen mit Vorderladerwaffen (Schwarzpulver) sehe ich hier ein
Problem, wenn ich mich da richtig an meinen Lehrgang zum Pulverschein
erinnere...

1. Menschen ohne Pulverschein dürfen selbst keine Schwarzpulverwaffe laden.
2. Menschen mit Pulverschein dürfen keine geladene Schwarzpulverwaffe an
jemand anderen übergeben.

Folge: Schießen mit Schwarzpulverwaffen nur durch Pulverscheininhaber!

Falls ich mich hier irren sollte, bitte ich um Richtigstellung.
--
Ag-waffenrecht mailing list
Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht





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