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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Möglicher alternative Einstieg in das Thema...

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

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Re: [Ag-waffenrecht] Möglicher alternative Einstieg in das Thema...


Chronologisch Thread 
  • From: Max666 <me AT max666.net>
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Möglicher alternative Einstieg in das Thema...
  • Date: Fri, 30 Mar 2012 13:36:45 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Hallo zusammen,

Menschen mit Pulverschein dürfen anleiten bzw. unter ihrer Aufsicht laden und schießen lassen.

Im Raum BW, Waiblingen könnte ich gerne mal 1-2 Gäste mit sowas bespaßen (Le Page .44 / Sharps .54 vorhanden)... über Kollegen ggf. ne Muskete bzw. weitere Duellpisolen oder Vorderladerbuchsen ... IMHO aber alles Perkussionszünder.

Einfacher wäre es aber natürlich mit Patronenwaffen - wobei auch da mehr als ein Gast, der das erste mal schießt, pro Aufsicht in Stress ausartet ;)

Gruß,
Mario


Am 30.03.2012 10:58, schrieb reinerbenz:

Beim Schießen mit Vorderladerwaffen (Schwarzpulver) sehe ich hier ein
Problem, wenn ich mich da richtig an meinen Lehrgang zum Pulverschein
erinnere...

1. Menschen ohne Pulverschein dürfen selbst keine Schwarzpulverwaffe laden.
2. Menschen mit Pulverschein dürfen keine geladene Schwarzpulverwaffe an
jemand anderen übergeben.

Folge: Schießen mit Schwarzpulverwaffen nur durch Pulverscheininhaber!

Falls ich mich hier irren sollte, bitte ich um Richtigstellung.





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