ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht
Listenarchiv
- From: tomalavr AT aol.com
- To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Möglicher alternative Einstieg in das Thema...
- Date: Sat, 31 Mar 2012 06:22:34 -0400 (EDT)
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
- List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>
Ich habe erst vor einiger Zeit am Lehrgang für Standaufsichten teilgenommen.
Dabei habe ich folgendes gelernt:
Schiessen dürfen auch Nichtinhaber einer behördlichen Erlaubnis solange eine
Standaufsicht anwesend ist. Dies gilt prinzipiell auch für Vorderlader.
Allerdings muss dann zusätzlich jemand mit Sprengstofferlaubnis anwesend sein
und das Laden genauestens überwachen, damit es zu keinen Unfällen kommt.
Der allgemeine Rat war entweder das Laden den Inhabern der Erlaubnis zu
überlassen oder Pulverpresslinge zu verwenden.
Grüße
Volker
-----Ursprüngliche Mitteilung-----
Von: John Gun <John AT Johngun.de>
An: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
Verschickt: Fr, 30 Mrz 2012 9:42 pm
Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Möglicher alternative Einstieg in das Thema...
Es ist richtig. Inhaber einer Erlaubniss können für Nichtinhaber laden.
Sprenstoff und Waffenrechts experten sind unter
http://Schwarzpulverinitiative.de
Am 30.03.2012 12:20, schrieb editor:
Der "Spezi" von der Behörde sollte sich erst einmal Fachkundig machen... ansonsten bitte um Quellenangab e mit Rechtsgrundlage ... es sei denn der "Spezi" schreibt entsprechende unreflekierte Auflagen in die Erlaubnis nach dem SprengG ... HMBL
[mailto:ag-waffenrecht-bounces AT lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von m.schieferdecker
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ag-waffenrecht-bounces AT lists.piratenpartei.de
Gesendet: Freitag, 30. März 2012 11:18Thema...
An: Mailingliste der AG Waffenrecht
Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Möglicher alternative Einstieg in das
Pulverscheininhaber!
Ahoi!
1. Menschen ohne Pulverschein dürfen selbst keine Schwarzpulverwaffe
laden.
2. Menschen mit Pulverschein dürfen keine geladene Schwarzpulverwaffe
an jemand anderen übergeben.
Folge: Schießen mit Schwarzpulverwaffen nur durch
Ich habe das direkt mit unserem Spezi bei der Waffenbehördebesprochen:
Es ist kein Problem, aber... (im Waffenrecht gibts ja immer einaber...)
- Der Stand muss für Vorderlader abgenommen seinProblem, schießen können auch "Gastschützen" ohne die entsprechenden Scheine.
- Der Schießleiter muss selbst die entsprechenden Scheine haben
Das Schießen selbst ist von der Erlaubnis unabhängig, kurz: Kein
Gruß,
Marc
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- Re: [Ag-waffenrecht] Möglicher alternative Einstieg in das Thema..., (fortgesetzt)
- Re: [Ag-waffenrecht] Möglicher alternative Einstieg in das Thema..., Oliver T. Vaillant, 29.03.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Möglicher alternative Einstieg in das Thema..., Merlin, 29.03.2012
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- Re: [Ag-waffenrecht] Möglicher alternative Einstieg in das Thema..., Snakecleaver, 29.03.2012
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- Re: [Ag-waffenrecht] Möglicher alternative Einstieg in das Thema..., tomalavr, 31.03.2012
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- Re: [Ag-waffenrecht] Möglicher alternative Einstieg in das Thema..., Max666, 30.03.2012
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- Re: [Ag-waffenrecht] Möglicher alternative Einstieg in das Thema..., Susanne Putsche Dobert, 29.03.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Möglicher alternative Einstieg in das Thema..., John Gun, 29.03.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Möglicher alternative Einstieg in das Thema..., Heiko Humbert, 30.03.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Möglicher alternative Einstieg in das Thema..., m.schieferdecker, 30.03.2012
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