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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Möglicher alternative Einstieg in das Thema...

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Möglicher alternative Einstieg in das Thema...


Chronologisch Thread 
  • From: tomalavr AT aol.com
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Möglicher alternative Einstieg in das Thema...
  • Date: Sat, 31 Mar 2012 06:22:34 -0400 (EDT)
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Ich habe erst vor einiger Zeit am Lehrgang für Standaufsichten teilgenommen.
Dabei habe ich folgendes gelernt:

Schiessen dürfen auch Nichtinhaber einer behördlichen Erlaubnis solange eine
Standaufsicht anwesend ist. Dies gilt prinzipiell auch für Vorderlader.
Allerdings muss dann zusätzlich jemand mit Sprengstofferlaubnis anwesend sein
und das Laden genauestens überwachen, damit es zu keinen Unfällen kommt.
Der allgemeine Rat war entweder das Laden den Inhabern der Erlaubnis zu
überlassen oder Pulverpresslinge zu verwenden.

Grüße
Volker



-----Ursprüngliche Mitteilung-----
Von: John Gun <John AT Johngun.de>
An: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
Verschickt: Fr, 30 Mrz 2012 9:42 pm
Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Möglicher alternative Einstieg in das Thema...

Es ist richtig. Inhaber einer Erlaubniss können für Nichtinhaber laden.

Sprenstoff und Waffenrechts experten sind unter
http://Schwarzpulverinitiative.de


Am 30.03.2012 12:20, schrieb editor:
Der "Spezi" von der Behörde sollte sich erst einmal Fachkundig machen
... ansonsten bitte um Quellenangab e mit Rechtsgrundlage ... es sei denn der "Spezi" schreibt entsprechende unreflekierte Auflagen in die Erlaubnis nach dem SprengG ... HMBL

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ag-waffenrecht-bounces AT lists.piratenpartei.de
[mailto:ag-waffenrecht-bounces AT lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von m.schieferdecker
Gesendet: Freitag, 30. März 2012 11:18
An: Mailingliste der AG Waffenrecht
Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Möglicher alternative Einstieg in das
Thema...

Ahoi!

1. Menschen ohne Pulverschein dürfen selbst keine Schwarzpulverwaffe
laden.
2. Menschen mit Pulverschein dürfen keine geladene Schwarzpulverwaffe
an jemand anderen übergeben.
Folge: Schießen mit Schwarzpulverwaffen nur durch
Pulverscheininhaber!
Ich habe das direkt mit unserem Spezi bei der Waffenbehörde
besprochen:
Es ist kein Problem, aber... (im Waffenrecht gibts ja immer ein
aber...)
- Der Stand muss für Vorderlader abgenommen sein
- Der Schießleiter muss selbst die entsprechenden Scheine haben

Das Schießen selbst ist von der Erlaubnis unabhängig, kurz: Kein
Problem, schießen können auch "Gastschützen" ohne die entsprechenden Scheine.

Gruß,
Marc

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