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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Möglicher alternative Einstieg in das Thema...

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

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Re: [Ag-waffenrecht] Möglicher alternative Einstieg in das Thema...


Chronologisch Thread 
  • From: "wildblog.eu" <peter AT wildblog.eu>
  • To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Möglicher alternative Einstieg in das Thema...
  • Date: Wed, 28 Mar 2012 09:47:18 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Am 28.03.2012 08:08, schrieb Snakecleaver:

Das Recht auf Sportausübung können wir über das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit argumentieren (Art.2 GG)
Jedes unverhältnismäßige Verbot von Waffen können wir als Einschränkung dieses Persönlichkeitsrecht darstellen.

Das Dumme ist nur daß Art 2 GG das eigentlich nicht hergibt. Ich komme jetzt mal ganz "dumm" und werfe nochmal den Begriff "Wehrsport" in den Raum mit der Disziplin "Handgranatenweitwurf". Da würde wohl Jeder (zu Recht! mit Blick auf den Begriff Sport) eiwenden: Warum müssen es scharfe Handgranaten sein?
Beim Sportschießen kann man auch sagen: Warum reicht da nicht ein Luftdruckgewehr? oder (Siehe einschlägige Debatte beim Biathlon!!!) ein "Laserpoint"?
Natürlich spielt beim Schießsport Körperbeherrschung (bis hin zu Herzschlag unter Kontrolle beim Benchrest) eine Rolle - Konzentration - und auch der Aspekt "Schußfestigkeit" und den Rückschlag bewußt "wegstecken" können den es ohne entsprechende Treibladung nicht geben kann. Das kann ich sogar als Jäger aufrichtig nachvollziehen. Aber jeder "normale Mensch" wird Dir sagen daß das alles Nebenaspekte sind ohne die der Sport sehr wohl noch ausgeübt werden kann.

Da könnte jetzt ja auch Jemand kommen und sagen. Also wenn ich auf bewegliche Ziele schieße - dann muß das aus rein sportlicher Sicht ein Lebewesen sein... Eine Tontaube kommt ja nicht mal annähernd an ein lebendes Ziel heran. Da hat man ja auch (vollkommen zu Recht!) gesagt daß Töten zum Spaß ethisch nicht hinnehmbar ist - sogar schon als ein Tier noch eine reine Sache war. (Bei den den frühen olympischen Spielen wurde übrigens tatsächlich auf lebende Tauben geschossen... - heute wäre das schon wegen der Taube als Friedenssymbol unmöglich - Tierschutz und Ethik mal ganz ausgeklammert).



Wir müssen die Leute in Debatten dabei packen was man ihnen alles verbieten könnte weil es z.B. ökologisch nicht sinnvoll ist, keinen gesellschaftlichen Nutzen oder potenziell Lebensgefährlich ist (Fallschirmspringen, Paragliden, Rennsport usw.).
Ja da stimme ich weitestgehend überein. Aber da muß auch klar werden daß Verbote immer nur begründete lokale Ausnahmen darstellen können. Also in einer objektiven Güterabwägung die Ausübung einer Tätigkeit an einem bestimmten Ort oder zu einer bestimmten Zeit untersagt ist.
Also eben kein Verbot das schon den Besitz eines Rennautos oder Paragliders oder Fallschirm regelt.

An diesem Aspekt wird vielleicht auch am ehesten deutlich worauf ich ursprünglich hinaus wollte. Wenn wir die reine Besitzfrage an grundlegenden Rechten wie primär dem Recht auf Eigentum und indirekt z.B. auch sowas wie dem Recht auf Widerstand (da reden wir ja jetzt von einem sehr hohen Verfassungsgut!) aufhängen - dann ist die Kuh quasi endgültig vom Eis.
Dann können wir beim Thema Sport darüber diskutieren wie und wo solche Veranstaltungen geordnet und sicher ablaufen können - so daß Menschen/Umwelt nicht unverhältnismäßig gestört/beeinträchtigt werden. Dann können wir auch regeln wie Waffen im öffentlichen Raum transportiert oder geführt werden dürfen - und konkretisieren was eine angemessen sichere Verwahrung ist.








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