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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Hallo, ich bin der Neue...

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Hallo, ich bin der Neue...


Chronologisch Thread 
  • From: AdrianB <AdrianB AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Hallo, ich bin der Neue...
  • Date: Fri, 16 Mar 2012 17:37:01 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Max666 schrieb:
Hallo Volker,

Bajonette sind keine verbotenen Gegenstände. Auch ohne Gewehr kann die jeder ab 18 (da Waffe) erwerben und besitzen.
Führen hingegen ist verboten ;)

Gruß,
Mario

tomalavr[at]aol.com schrieb: #

Was mich persönlich interessiert ist, ob ein Bajonett, dass zu einem
legal erworbenen Karabiner gehört auch eine verbotene Waffe darstellt
oder ob diese auch legal besessen werden darf?

Grüße
Volker

§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren
Gegenständen
(1) Es ist verboten
1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge
über 12 cm
zu führen.
(2) Absatz 1 gilt nicht
1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.






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