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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Hallo, ich bin der Neue...

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Hallo, ich bin der Neue...


Chronologisch Thread 
  • From: Katja Triebel <katja AT triebel.de>
  • To: "Kilian Wied" <K_Wied AT gmx.de>
  • Cc: 'Mailingliste der AG Waffenrecht' <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Hallo, ich bin der Neue...
  • Date: Fri, 16 Mar 2012 12:32:55 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Hi Kilian,


bitte die u.g. Ausführungen im Wiki thematisieren, als Spezialthema

http://wiki.piratenpartei.de/AG_Waffenrecht/Themensammlung#Spezialthemen

Überschrift "Erwerb, Besitz und Führen von Messern"

Falls Du kein wiki kannst, dann bitte den Text kurz und knapp hier
schreiben, wir übernehmen dies dann.


LG

Katja




Guten Tag Kilian Wied,

am Freitag, 16. März 2012 um 11:31 schrieben Sie:

> Tja, wo soll ich anfangen?
> Es gibt z.B. Messer, die verbotene Gegenstände sind, ohne das richtig klar
> ist, warum.
> Z.B. Stoßdolche/Faustmesser, Butterflymesser, oder nach vorne öffnende
> Springmesser.
> Die sind verboten "auf Wunsch der Länder", so stands im Gesetzentwurf.
> Die sehen "böse" aus, mit den Butterflymessern kann man
> "rumprollen", gefährlicher als andere Messer sind die aber rational
> betratet auch nicht.

> Dann gibt es den berüchtigten §42a WaffG:
> (1) Es ist verboten

> 1. Anscheinswaffen,
> 2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2
> Nr. 1.1 oder
> 3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge
> (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über
> 12 cm

> zu führen.

> (2) Absatz 1 gilt nicht

> 1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder
> Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
> 2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
> 3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und
> 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

> Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.

> (3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt
> insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang
> mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder
> einem allgemein anerkannten Zweck dient.

> Zu kritisieren wäre da aus meiner Sicht:
> -Bei den Einhandmessern und feststehenden Messern mit einer
> Klingenlänge über 12 cm geht es nicht um die Waffeneigenschaften.
> Warum werden Nichtwaffenmesser vom Waffengesetz behandelt?
> -Absatz 3 ist schwammig, weil keiner genau sagen kann, was denn
> nun ein allgemein anerkannter Zweck ist. Apfel schälen? Jagd?
> Rettung aus dem Auto? Darf man das Messer dann auch führen, während
> man auf dem Weg ins Revier ist, als Jäger z.B.?

> Nur um das nochmal rauszustellen: Es geht dabei nicht nur um
> Dolche, Bajonette usw. sondern in (1) 3 tatsächlich auch um normale
> Taschenmesser. Z.B. auch einige Modelle von Victorinox und Wenger,
> also etwas modernere Schweizer Armee Messer. Oder die Messer, die
> man bis vor ein paar Jahren bei ALDI kaufen konnte. Damals legal
> gekauft, legal zu führen, heute eine OWi, wenn man erwischt wird.

> Mit normalen Menschenverstand nicht nachvollziehbar.

> Es erscheint so zu sein, dass wenn einmal das WaffG geändert
> wird, gleich ein paar Regelungen die Messer betreffen mit
> verschärft werden.
> Ist jetzt nur mein Gefühl, weils eben keine konkreten
> Begründungen für die Komplettverbote und Führverbote gab.

> Gruß,

> Kilian

> BTW: Teppichmesser kann man idR mit einer Hand öffnen und
> feststellen, das dürfte also auch nur mit "Bedürfnis" geführt werden.
> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: ag-waffenrecht-bounces AT lists.piratenpartei.de
> [mailto:ag-waffenrecht-bounces AT lists.piratenpartei.de] Im Auftrag
> von tomalavr AT aol.com
> Gesendet: Freitag, 16. März 2012 09:06
> An: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
> Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Hallo, ich bin der Neue...

> Hallo,

> ausser über Küchenmessern, dem Schweizer Sackmesser und einigen
> Teppichmessern habe ich selbst keinen Bezug zu Messern. Deshalb
> würde es mich um so mehr interessieren, welche Irrungen, Wirrungen
> und Komplikationen das WaffG für Legalmesserbesitzer ;-) bereithält.
> Also wäre es ein erster Schritt z.B. einfach mal über die
> Rechtslage und Fallstricke in Bezug auf Messer zu berichten.

> Grüße
> Volker




> -----Ursprüngliche Mitteilung-----
> Von: Kilian Wied <K_Wied AT gmx.de>
> An: Ag-waffenrecht <Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
> Verschickt: Do, 15 Mrz 2012 2:15 pm
> Betreff: [Ag-waffenrecht] Hallo, ich bin der Neue...

> ...aus Düsseldorf.

> Mit Schußwaffen kenne ich mich (noch) nicht so gut aus, das
> Waffenrecht betrifft mich aber auch, da ich Messer sammle.

> Was kann ich tun, um zu helfen?

> Grüße,

> Kilian
> (Messerjocke2000)
> --
> Ag-waffenrecht mailing list
> Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
> https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht



> --
> Ag-waffenrecht mailing list
> Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
> https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht






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