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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Hallo, ich bin der Neue...

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Hallo, ich bin der Neue...


Chronologisch Thread 
  • From: tomalavr AT aol.com
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Hallo, ich bin der Neue...
  • Date: Fri, 16 Mar 2012 07:01:49 -0400 (EDT)
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Jetzt fehlen uns noch Paintballer um das Thema etwas breiter aufzustellen...

Grüße
Volker


-----Ursprüngliche Mitteilung-----
Von: tomalavr <tomalavr AT aol.com>
An: ag-waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
Verschickt: Fr, 16 Mrz 2012 11:59 am
Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Hallo, ich bin der Neue...

Hallo,

das ist aber schon eine Menge Stoff über den es sich diskutieren lässt.
Wenn das WaffG schon bei Schusswaffen so manchen Spielraum für
Interpretationen und damit Fallstricken bietet, scheint das bezüglich
Messer
nur noch gesetzlich verordneter Pfusch zu sein.

<ZITAT>
Die sind verboten "auf Wunsch der Länder",
</ZITAT>
Hast du hierzu vielleicht einen Link wo man das nachlesen kann?
Wenn das nicht sauber begründet wurde und tatsächlich nur ein schwammig
formuliertes Ansinnen irgendwelcher Interessen /Länder wäre das schon
ein
kleiner Skandal.

Ein Bekannter (Anglerfreund) hatte vor einigen Jahren mächtig viel
Ärger weil
er zum Angeln ein Messer bei sich trug, dass offenbar auf Grund zu
langer
Klinge verboten war. Nach einigem Hickhack mit Polizei und
Staatsanwaltschaft
wurde das Verfahren eingestellt und das Messer eingezogen.

Was mich persönlich interessiert ist, ob ein Bajonett, dass zu einem
legal erworbenen
Karabiner gehört auch eine verbotene Waffe darstellt oder ob diese auch
legal
besessen werden darf?

Ob die Regelungen was Messer betrifft auch jedesmal mit einer
Nouvellierung des
WaffG verschärft wurde kann ich jetzt nicht sagen. Dazu müsste man die
verschiedenen
Novellierungen durcharbeiten.

Grüße
Volker


-----Ursprüngliche Mitteilung-----
Von: Kilian Wied <K_Wied AT gmx.de>
An: 'Mailingliste der AG Waffenrecht'
<ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
Verschickt: Fr, 16 Mrz 2012 11:37 am
Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Hallo, ich bin der Neue...

Tja, wo soll ich anfangen?
Es gibt z.B. Messer, die verbotene Gegenstände sind, ohne das richtig
klar ist, warum.
Z.B. Stoßdolche/Faustmesser, Butterflymesser, oder nach vorne öffnende
Springmesser.
Die sind verboten "auf Wunsch der Länder", so stands im Gesetzentwurf.
Die sehen "böse" aus, mit den Butterflymessern kann man "rumprollen",
gefährlicher als andere Messer sind die aber rational betratet auch
nicht.

Dann gibt es den berüchtigten §42a WaffG:
(1) Es ist verboten

1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt
2 Nr. 1.1 oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser)
oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

zu führen.

(2) Absatz 1 gilt nicht

1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen
oder Theateraufführungen,
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3,
sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.

(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere
vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der
Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem
allgemein anerkannten Zweck dient.

Zu kritisieren wäre da aus meiner Sicht:
-Bei den Einhandmessern und feststehenden Messern mit einer
Klingenlänge über 12 cm geht es nicht um die Waffeneigenschaften. Warum
werden Nichtwaffenmesser vom Waffengesetz behandelt?
-Absatz 3 ist schwammig, weil keiner genau sagen kann, was denn nun ein
allgemein anerkannter Zweck ist. Apfel schälen? Jagd? Rettung aus dem
Auto? Darf man das Messer dann auch führen, während man auf dem Weg ins
Revier ist, als Jäger z.B.?

Nur um das nochmal rauszustellen: Es geht dabei nicht nur um Dolche,
Bajonette usw. sondern in (1) 3 tatsächlich auch um normale
Taschenmesser. Z.B. auch einige Modelle von Victorinox und Wenger, also
etwas modernere Schweizer Armee Messer. Oder die Messer, die man bis
vor ein paar Jahren bei ALDI kaufen konnte. Damals legal gekauft, legal
zu führen, heute eine OWi, wenn man erwischt wird.

Mit normalen Menschenverstand nicht nachvollziehbar.

Es erscheint so zu sein, dass wenn einmal das WaffG geändert wird,
gleich ein paar Regelungen die Messer betreffen mit verschärft werden.
Ist jetzt nur mein Gefühl, weils eben keine konkreten Begründungen für
die Komplettverbote und Führverbote gab.

Gruß,

Kilian

BTW: Teppichmesser kann man idR mit einer Hand öffnen und feststellen,
das dürfte also auch nur mit "Bedürfnis" geführt werden.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ag-waffenrecht-bounces AT lists.piratenpartei.de
[mailto:ag-waffenrecht-bounces AT lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von
tomalavr AT aol.com
Gesendet: Freitag, 16. März 2012 09:06
An: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Hallo, ich bin der Neue...

Hallo,

ausser über Küchenmessern, dem Schweizer Sackmesser und einigen
Teppichmessern habe ich selbst keinen Bezug zu Messern. Deshalb würde
es mich um so mehr interessieren, welche Irrungen, Wirrungen und
Komplikationen das WaffG für Legalmesserbesitzer ;-) bereithält.
Also wäre es ein erster Schritt z.B. einfach mal über die Rechtslage
und Fallstricke in Bezug auf Messer zu berichten.

Grüße
Volker




-----Ursprüngliche Mitteilung-----
Von: Kilian Wied <K_Wied AT gmx.de>
An: Ag-waffenrecht <Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
Verschickt: Do, 15 Mrz 2012 2:15 pm
Betreff: [Ag-waffenrecht] Hallo, ich bin der Neue...

...aus Düsseldorf.

Mit Schußwaffen kenne ich mich (noch) nicht so gut aus, das Waffenrecht
betrifft mich aber auch, da ich Messer sammle.

Was kann ich tun, um zu helfen?

Grüße,

Kilian
(Messerjocke2000)
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