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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Hallo, ich bin der Neue...

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Hallo, ich bin der Neue...


Chronologisch Thread 
  • From: tomalavr AT aol.com
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Hallo, ich bin der Neue...
  • Date: Fri, 16 Mar 2012 06:59:00 -0400 (EDT)
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Hallo,

das ist aber schon eine Menge Stoff über den es sich diskutieren lässt.
Wenn das WaffG schon bei Schusswaffen so manchen Spielraum für
Interpretationen und damit Fallstricken bietet, scheint das bezüglich Messer
nur noch gesetzlich verordneter Pfusch zu sein.

<ZITAT>
Die sind verboten "auf Wunsch der Länder",
</ZITAT>
Hast du hierzu vielleicht einen Link wo man das nachlesen kann?
Wenn das nicht sauber begründet wurde und tatsächlich nur ein schwammig
formuliertes Ansinnen irgendwelcher Interessen /Länder wäre das schon ein
kleiner Skandal.

Ein Bekannter (Anglerfreund) hatte vor einigen Jahren mächtig viel Ärger weil
er zum Angeln ein Messer bei sich trug, dass offenbar auf Grund zu langer
Klinge verboten war. Nach einigem Hickhack mit Polizei und Staatsanwaltschaft
wurde das Verfahren eingestellt und das Messer eingezogen.

Was mich persönlich interessiert ist, ob ein Bajonett, dass zu einem legal erworbenen
Karabiner gehört auch eine verbotene Waffe darstellt oder ob diese auch legal
besessen werden darf?

Ob die Regelungen was Messer betrifft auch jedesmal mit einer Nouvellierung des
WaffG verschärft wurde kann ich jetzt nicht sagen. Dazu müsste man die verschiedenen
Novellierungen durcharbeiten.

Grüße
Volker


-----Ursprüngliche Mitteilung-----
Von: Kilian Wied <K_Wied AT gmx.de>
An: 'Mailingliste der AG Waffenrecht' <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
Verschickt: Fr, 16 Mrz 2012 11:37 am
Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Hallo, ich bin der Neue...

Tja, wo soll ich anfangen?
Es gibt z.B. Messer, die verbotene Gegenstände sind, ohne das richtig klar ist, warum.
Z.B. Stoßdolche/Faustmesser, Butterflymesser, oder nach vorne öffnende Springmesser.
Die sind verboten "auf Wunsch der Länder", so stands im Gesetzentwurf.
Die sehen "böse" aus, mit den Butterflymessern kann man "rumprollen", gefährlicher als andere Messer sind die aber rational betratet auch nicht.

Dann gibt es den berüchtigten §42a WaffG:
(1) Es ist verboten

1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

zu führen.

(2) Absatz 1 gilt nicht

1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.

(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

Zu kritisieren wäre da aus meiner Sicht:
-Bei den Einhandmessern und feststehenden Messern mit einer Klingenlänge über 12 cm geht es nicht um die Waffeneigenschaften. Warum werden Nichtwaffenmesser vom Waffengesetz behandelt?
-Absatz 3 ist schwammig, weil keiner genau sagen kann, was denn nun ein allgemein anerkannter Zweck ist. Apfel schälen? Jagd? Rettung aus dem Auto? Darf man das Messer dann auch führen, während man auf dem Weg ins Revier ist, als Jäger z.B.?

Nur um das nochmal rauszustellen: Es geht dabei nicht nur um Dolche, Bajonette usw. sondern in (1) 3 tatsächlich auch um normale Taschenmesser. Z.B. auch einige Modelle von Victorinox und Wenger, also etwas modernere Schweizer Armee Messer. Oder die Messer, die man bis vor ein paar Jahren bei ALDI kaufen konnte. Damals legal gekauft, legal zu führen, heute eine OWi, wenn man erwischt wird.

Mit normalen Menschenverstand nicht nachvollziehbar.

Es erscheint so zu sein, dass wenn einmal das WaffG geändert wird, gleich ein paar Regelungen die Messer betreffen mit verschärft werden.
Ist jetzt nur mein Gefühl, weils eben keine konkreten Begründungen für die Komplettverbote und Führverbote gab.

Gruß,

Kilian

BTW: Teppichmesser kann man idR mit einer Hand öffnen und feststellen, das dürfte also auch nur mit "Bedürfnis" geführt werden.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ag-waffenrecht-bounces AT lists.piratenpartei.de [mailto:ag-waffenrecht-bounces AT lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von tomalavr AT aol.com
Gesendet: Freitag, 16. März 2012 09:06
An: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Hallo, ich bin der Neue...

Hallo,

ausser über Küchenmessern, dem Schweizer Sackmesser und einigen Teppichmessern habe ich selbst keinen Bezug zu Messern. Deshalb würde es mich um so mehr interessieren, welche Irrungen, Wirrungen und Komplikationen das WaffG für Legalmesserbesitzer ;-) bereithält.
Also wäre es ein erster Schritt z.B. einfach mal über die Rechtslage und Fallstricke in Bezug auf Messer zu berichten.

Grüße
Volker




-----Ursprüngliche Mitteilung-----
Von: Kilian Wied <K_Wied AT gmx.de>
An: Ag-waffenrecht <Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
Verschickt: Do, 15 Mrz 2012 2:15 pm
Betreff: [Ag-waffenrecht] Hallo, ich bin der Neue...

...aus Düsseldorf.

Mit Schußwaffen kenne ich mich (noch) nicht so gut aus, das Waffenrecht betrifft mich aber auch, da ich Messer sammle.

Was kann ich tun, um zu helfen?

Grüße,

Kilian
(Messerjocke2000)
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https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht



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