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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Hallo, ich bin der Neue...

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Hallo, ich bin der Neue...


Chronologisch Thread 
  • From: "Kilian Wied" <K_Wied AT gmx.de>
  • To: "'Mailingliste der AG Waffenrecht'" <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Hallo, ich bin der Neue...
  • Date: Fri, 16 Mar 2012 11:31:28 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Tja, wo soll ich anfangen?
Es gibt z.B. Messer, die verbotene Gegenstände sind, ohne das richtig klar
ist, warum.
Z.B. Stoßdolche/Faustmesser, Butterflymesser, oder nach vorne öffnende
Springmesser.
Die sind verboten "auf Wunsch der Länder", so stands im Gesetzentwurf.
Die sehen "böse" aus, mit den Butterflymessern kann man "rumprollen",
gefährlicher als andere Messer sind die aber rational betratet auch nicht.

Dann gibt es den berüchtigten §42a WaffG:
(1) Es ist verboten

1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr.
1.1 oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder
feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

zu führen.

(2) Absatz 1 gilt nicht

1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder
Theateraufführungen,
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern
ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.

(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor,
wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung
erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten
Zweck dient.

Zu kritisieren wäre da aus meiner Sicht:
-Bei den Einhandmessern und feststehenden Messern mit einer Klingenlänge über
12 cm geht es nicht um die Waffeneigenschaften. Warum werden
Nichtwaffenmesser vom Waffengesetz behandelt?
-Absatz 3 ist schwammig, weil keiner genau sagen kann, was denn nun ein
allgemein anerkannter Zweck ist. Apfel schälen? Jagd? Rettung aus dem Auto?
Darf man das Messer dann auch führen, während man auf dem Weg ins Revier ist,
als Jäger z.B.?

Nur um das nochmal rauszustellen: Es geht dabei nicht nur um Dolche,
Bajonette usw. sondern in (1) 3 tatsächlich auch um normale Taschenmesser.
Z.B. auch einige Modelle von Victorinox und Wenger, also etwas modernere
Schweizer Armee Messer. Oder die Messer, die man bis vor ein paar Jahren bei
ALDI kaufen konnte. Damals legal gekauft, legal zu führen, heute eine OWi,
wenn man erwischt wird.

Mit normalen Menschenverstand nicht nachvollziehbar.

Es erscheint so zu sein, dass wenn einmal das WaffG geändert wird, gleich ein
paar Regelungen die Messer betreffen mit verschärft werden.
Ist jetzt nur mein Gefühl, weils eben keine konkreten Begründungen für die
Komplettverbote und Führverbote gab.

Gruß,

Kilian

BTW: Teppichmesser kann man idR mit einer Hand öffnen und feststellen, das
dürfte also auch nur mit "Bedürfnis" geführt werden.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ag-waffenrecht-bounces AT lists.piratenpartei.de
[mailto:ag-waffenrecht-bounces AT lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von
tomalavr AT aol.com
Gesendet: Freitag, 16. März 2012 09:06
An: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Hallo, ich bin der Neue...

Hallo,

ausser über Küchenmessern, dem Schweizer Sackmesser und einigen
Teppichmessern habe ich selbst keinen Bezug zu Messern. Deshalb würde es
mich um so mehr interessieren, welche Irrungen, Wirrungen und Komplikationen
das WaffG für Legalmesserbesitzer ;-) bereithält.
Also wäre es ein erster Schritt z.B. einfach mal über die Rechtslage und
Fallstricke in Bezug auf Messer zu berichten.

Grüße
Volker




-----Ursprüngliche Mitteilung-----
Von: Kilian Wied <K_Wied AT gmx.de>
An: Ag-waffenrecht <Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
Verschickt: Do, 15 Mrz 2012 2:15 pm
Betreff: [Ag-waffenrecht] Hallo, ich bin der Neue...

...aus Düsseldorf.

Mit Schußwaffen kenne ich mich (noch) nicht so gut aus, das Waffenrecht
betrifft mich aber auch, da ich Messer sammle.

Was kann ich tun, um zu helfen?

Grüße,

Kilian
(Messerjocke2000)
--
Ag-waffenrecht mailing list
Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht



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