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ag-waffenrecht - [Ag-waffenrecht] Kontrollen - wie und wie oft Re: Antrag zum BPT

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

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[Ag-waffenrecht] Kontrollen - wie und wie oft Re: Antrag zum BPT


Chronologisch Thread 
  • From: "I.Enys Untra" <Untra AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: [Ag-waffenrecht] Kontrollen - wie und wie oft Re: Antrag zum BPT
  • Date: Tue, 06 Mar 2012 11:17:41 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Speedy schrieb:
Ahoi,

""Bei _verdachtsunabhängigen_ Kontrollen ist das Grundrecht auf
Unverletzlichkeit der Wohnung (GG Art.13) _strikt_ zu beachten""???

""_momentanen _Form lehnen wir sie ab.....""

Klingt absurd, bitte so nicht einbauen.

Die WERTE des Artikel 13 des GG. die durch das Waffengesetz eliminiert wurden, sind einfach zu wichtig um unsere Position "abzuschwächen" oder "faule schriftliche, verbale Kompromisse" einzugehen.
Dieses Verhalten hat ja gerade zu dieser Waffengesetzgebung mit der Einschränkung der Unverletzlichkeit der Wohnung geführt. Es geht hier um eine eindeutige klare Positionierung der AG um die Piraten aber auch potentielle Wähler von unseren Werten die auch faktisch nachprüfbar (Fakten, Zahlen, Studien sind auf unseren Seiten zu genüge enthalten) sind zu überzeugen. Unser Austausch von Gedanken und Gefühlen also unsere Diskussionen haben doch das Ziel Gesellschaftliche Ungerechtigkeit zu verkleinern. Wir diskutieren doch nicht aus Langeweile oder anderen banalen Gründen, hoffe ich.

Es geht nicht nur um das Waffengesetz, sondern um die RECHTE auf FREIHEIT und GERECHTIGKEIT (von mir aus auch auf SOZIALE, GEFÜHLTE GERECHTIGKEIT). Die Alliierten und die BRD sind sich nach dem 2. Weltkrieg insbesondere für die Gesetzgebung dessen bewusst gewesen.

Bitte "spült klare Standpunkte nicht weich", dass machen schon die etablierten Parteien und zum Teil leider auch unsere Verbände.

Die ist kein "persönlicher Angriff" sondern nur meine Sichtweise auf die Wichtigkeit der Werte die wir eigentlich in der Vergangenheit schon hatten!

Mit freundlichen Grüßen
Speedy

Axel Hammer schrieb: #

Klingt gut, bitte einbauen wenn möglich.

Axel

I.Enys Untra schrieb:
Hallo,

der letzte Satz ist mir etwas zu dick aufgetragen.

Wie wäre es statt

Code:

Die Einschränkung des Grundrechtes auf Unverletzlichkeit der Wohnung (GG
Art.13) durch verdachtsunabhängige und somit willkürliche Kontrollen ist
zurückzunehmen, weil durch diese uneffizienten Kontrollen die Sicherheit
und Ordnung in der Öffentlichkeit nicht nachweislich erhöht wird.

mit

Code:

Bei verdachtsunabhängigen Kontrollen ist das Grundrecht auf
Unverletzlichkeit der Wohnung (GG Art.13) strikt zu beachten. In der
momentanen Form lehnen wir sie ab, weil sie willkürlich sind und durch
diese uneffizienten Kontrollen die Sicherheit und Ordnung in der
Öffentlichkeit nicht erhöht wird.


Mein Argument: Es waren einfach zu viele, die sich um die seit 2002(!) geltenden Regelungen nicht gekümmert haben. Auch Schornsteinfeger etc. mußt Du in Deine Wohnung lassen - die haben aber ausschließlich was in der Heizung verloren.

Eine Kontrolle max. alle fünf Jahre, bei denen auch wirklich nur der Schrank geprüft wird, halte ich für das kleinere Übel.

Vielleicht sollten wir ein Positionspapier zu den Kontrollen erarbeiten, in dem klar steht, unter welchen Bedingungen wir die Kontrollen wie für machbar halten?

* Über Schornsteinfegerkontrollen regt sich niemand auf. Auch für Böller-Wiederlader-Vorderlader sind Kontrollen (zumindest die Kontrollmöglichkeit durch die Gewerbeaufsicht Nachf.) kalter Kaffee.
* Winnenden war ein großes #FAIL der Aufbewahrung
* Rechtssicherheit dagegen muß sein - ein Verein in BaWü hat die Auflage bekommen, einen Aufbewahrungsraum für Vorderlader auf den neuesten Stand zu bringen. Sie haben einen Architekten beauftragt; der hat einen Wertschutzraum entworfen. Der Verein ist zum Ordnungsamt gegangen, um den Raum abnehmen zu lassen. Antwort: "Baut erstmal (5-stelliger Euro-Betrag), dann sehen wir, ob der so in Ordnung geht." Das ist *NICHT*, was man sich unter "Rechtssicherheit" vorstellt...
* 1-Euro-Jobber ließe ich ganz einfach nicht ins Haus, da ist mir die Gefahr des "Ausbaldowerns" doch zu hoch. Auch Kontrolleure müssen Zuverlässigkeit und Sachkunde vorweisen.
* Ebenfalls muß klar sein, *wie oft* kontrolliert werden darf - z.B. einmal alle vier-sechs Jahre, wenn keine Beanstandung vorliegt.
* Die Kontrolle soll eher als zusätzliche Sicherheit durchgeführt werden, z.B. indem der Kontrolleur auch als Sachkundiger Berater Fragen beantwortet (und zu allem, was nicht mit der Kontrolle zu tun hat - incl. solcher Fragen - Schweigepflicht hat).
* Evtl. sind auch Sachverständige außerhalb des Ordnungsamtes als Kontrolleure geeignet? Das wäre dann aber in der Tat kostenpflichtig, man hätte das Ordnungsamt aber draußen.

Die "Gegenseite" wird folgendermaßen argumentieren (bzw. argumentiert anderswo so, auch im em. Forum):
* Gegen Heizungsbauer und Schornsteinfeger sagt keiner was, wenn aber ein Kontrolleur im Keller daneben nachschauen soll, ob der Schrank in Ordnung ist, kommt der Grundgesetz-Hammer.
* "Hammerargument der Waffenlobby" (war glaube ich im em. Forum)
* Diverse Sätze, in denen allen das Wort "Winnenden" vorkommt.

Ich würde den Antrag gerne "modularisieren", d.h. den letzten Satz in einen Zusatzantrag auslagern. Ist m.W. ein gängiges Modell, dann kann man sehen, ob der Antrag mit Zusatzantrag so durchgeht, oder ob man den letzten Satz besser umformuliert - ansonsten wird der ganze Antrag u.U. abgelehnt.

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Dingo





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