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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Vortragsfolien PowerPoint

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

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Re: [Ag-waffenrecht] Vortragsfolien PowerPoint


Chronologisch Thread 
  • From: Cathy <Cathy AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Vortragsfolien PowerPoint
  • Date: Mon, 06 Feb 2012 23:42:26 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Ich habe mir die Folien angeschaut und mir gefällt der Grundtenor der Selbstverteidigung nicht, obwohl ich auch SV für ein international geschütztes Menschenrecht halte.

Zu SV habe ich eine Mini-Dok gemacht. (hänge ich unten an.)

Zu KK:GK gibt es einen BMI - Bescheid.
Auszüge und Link hier: http://wiki.piratenpartei.de/AG_Waffenrecht/Flaschenpost#Gro.C3.9Fkaliber_ist_gef.C3.A4hrlich._Man_sollte_es_verbieten

Der 2006 von der UNO Sonderberichterstatterin über Menschenrechte, Barbara Frey, vorbreitete Bericht diskutierte das Prinzip der Notwehr unter dem Gesichtspunkt der Menschenrechte. Nach ihrer Auffassung gibt es zwei internationale rechtliche Prinzipien: die oberste Sorgfaltspflicht des Staates Schusswaffenmissbrauch durch private Besitzer zu verhindern und das Prinzip der Selbstverteidigung, welches eine herausragende Stellung in den internationalen Menschenrechten einnimmt. Sie kommt zum Schluss, dass es kein unabhängiges Recht auf Schusswaffenbesitz zum Zweck der Selbstverteidigung geben könne, da der Staat seiner Sorgfaltspflicht nachkommen müsse.

Wir wollen kein unabhängiges Recht, sondern ein von der Rechtstreuheit und der Staatsbürgerschaft abhängiges Recht auf Selbstverteidigung mit Waffen. Um Missbrauch zu verhindern, dürfen in Deutschland Gewalttäter, gewaltbereite Extremisten und Straffällige, die zu 60 Tagessätzen oder zu mehreren, kleineren Strafen innerhalb eines Jahres verurteilt wurden, keine legalen Waffen besitzen. Was spricht dagegen, einem rechtstreuen, deutschen Staatsangehörigen eine Waffe unter Auflagen (evtl. auch mit einem gesetzlich beschränktem Munitionsvorrat) für die Selbstverteidigung zu Hause zu gewähren?

NICHTS! Die Polizeiliche Kriminalitäts Statistik weist aus, dass die Mord-/Totschlagsversuche an über 60-jährigen zu 100% zum Erfolg (=Tod) führen. Ebenso ergeht es vielen Stalking-Opfern. Ex-Mann/Ex-Freund dringt in die Wohnung ein und ersticht Ex-Frau/Ex-Freundin, deren Kinder und die anwesende Verwandte/Freundin o.ä. Ich kann mir vorstellen, dass diese Gewaltdelikte zu einem großen Anteil in der eigenen Wohnung ausgeführt werden. Die Statistik zeigt dies nicht, aber die wöchentlichen Nachrichten in den Zeitungen lautet oft, dass die Opfer totgeschlagen in ihrer Wohnung aufgefunden wurden.

Es geht hier nicht darum, dass jeder X-beliebige mit Waffen auf der Straße herumlaufen darf. Es geht auch nicht darum, das Gewaltmonopol der Staates, auszusetzen. Notwehr ist keine Selbstjustiz. Nur der Staat darf der Rechte seiner Bürger mit Gewalt durchsetzen Notwehr ist die Abwehr eines gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriffs. Der Notwehrübende hat dabei das relativ mildeste Mittel zu wählen, allerdings muss er sich auf Risiken bei der Verteidigung nicht einlassen.

Welche Mittel gesteht der deutsche Staat einem älteren, gebrechlichen Mitbürger zu?
Welche Mittel gesteht der deutsche Staat einer zierlichen Frau zu?Welche Mittel gesteht der deutsche Staat einem körperlich Behinderten zu?

Interessant ist auch ein Blick über die Grenzen, z.B. nach Österreich.
Die beiden IWÖ Repräsentanten Zakrajsek und RITM haben viele Artikel über SV und die schleichende administrative Entwaffnung in AT geschrieben. Zu finden unter

http://www.querschuesse.at/
http://dagarser.wordpress.com/

Interessant ist, dass SV in vielen europäischen Ländern - unter Auflagen - erlaubt ist: http://de.wikipedia.org/wiki/Waffenkontrolle_(Recht)#Selbstverteidigung




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