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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Vortragsfolien PowerPoint

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Vortragsfolien PowerPoint


Chronologisch Thread 
  • From: tomalavr AT aol.com
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Vortragsfolien PowerPoint
  • Date: Tue, 7 Feb 2012 05:41:22 -0500 (EST)
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Hallo,

was nun die Diskussion um GK vs. KK sowie die Letalität angeht möchte ich aus meiner Sicht etwas beitragen.

Prinzipiell ist KK genauso gefährlich wie GK.
Der Unterschied liegt zum einen in der Art des Projektils und zum anderen in der Energie die dem Projektil mitgegeben wird.

Einem  GK-Projektil  wird viel mehr kinetische Energie mitgegeben.
Damit übertragen diese Geschosse einem getroffenen Körper auch einen höheren Impuls. Im Körper wird mehr Energie abgegeben (Mannstopwirkung). Ausserdem besitzen solche  Projektile einehöhere  höhere Durchschlagskraft. Dies führt dazu, dass ein Körper selbst dann mit höherer Wahrscheinlichkeit durchschlagen wird, wenn z.B. dichteres Gewebe (z.B. Knochen) getroffen werden.
Im günstigsten Fall werden dabei keine lebenswichtigen Organe  beschädigt und es entsteht ein "sauberer" Schusskanal welcher medizinisch gut zu behandeln ist.

In der Jagd werden häufig spezielle  GK-Projektile verwendet, die sich im Körper zerlegen um so möglichst großen Schaden an lebenswichtigen Organen zu bewirken und möglichst rasch zu töten.
Im militärischen Bereich (und bei der Polizei?) werden häufig spezielle Geschosse (Hartkern) verwendet, die auch dazu geeignet sind leichte Panzerung zu durchschlagen.

KK-Projektile werden mit deutlich geringerer Energie verschossen und bestehen  fast ausschliesslich aus weichem Blei.
Damit sind KK-Projektile nicht ungefährlicher. Einen ungeschützten (ungepanzerten) Körper können auch solche Geschosse problemlos
durchdringen, sofern sie nicht auf Knochen treffen.  Das weiche Bleigeschoss wird sich dabei erheblich verformen und im Extremfall auch zerlegen.
Ausserdem wird häufig kein gerader Schusskanal resultieren. Damit wird zum einen mehr Gewebe zerstört als bei einem "sauberen" Durchschuss
und zum anderen sind solche Wunden medizinisch schwieriger zu behandeln.
Von der Gefährlichkeit sind KK-Projektile trotz der geringeren Energie und dem kleineren Durchmesser genauso gefährlich wie GK-Projektile.

Was nun die Verwendung von KK-Waffen im Bereich von Auftragsmorden angeht, so gibt es ab und zu Hinweise, dass Geheimdienste und andere Auftragsmörder KK bevorzugen. Dies hat mehrere Gründe. Der Schußknall lässt sich relativ einfach überdecken oder kaschieren.  Solche Morde werden häufig aus unmittelbarer Nähe mit einem gezielten Schuss in den Kopf durchgeführt. Weil das KK-Projektil dabei eine kleine Eintrittswunde  und i.d.R. keine Austrittswunde verursacht wird  wenig Blut vergossen oder verspritzt. Durch das weiche Bleigeschoss wird maximaler Schaden am weichen Gewebe des Gehirns verursacht und das Opfer hat kaum eine Chance den Treffer zu überleben. 

Zusammengefasst lässt sich sagen:
KK und GK sind gleichermaßen tödlich
Die Mannstoppwirkung ist bei KK aus nächster Nähe vergleichbar mit GK auf größere Entfernung
KK richtet aufgrund der weichen Bleigeschosse einen großenn Schaden im Körper an
Spezialisierte Geschosse (Hohlspitzgeschosse, selbstzerlegende Geschosse  etc.) verursachen bei GK ebenfalls große Schäden im Körper
GK hat eine höhere Durchshlagskraft und kann u.U. auch leichte Panzerung durchschlagen.

Imho werden die meisten Morde mit Schusswaffen aus nächster Nähe zum Opfer (<5m) ausgeführt. Damit sind auch KK-Waffen  extrem gefährlich.
Wenn nun irgendwelche Leute behaupten, dass KK ungefährlicher sei, dann zeugt diese Aussage  von extremer  Unkenntnis. Oder solche Leute verfolgen mit ihren Aussagen andere Zwecke.


Grüße
Volker

 

-----Ursprüngliche Mitteilung-----
Von: Heiko Humbert <heiko.humbert AT gmx.de>
An: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
Verschickt: Mo, 6 Feb 2012 10:00 pm
Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Vortragsfolien PowerPoint




Moin, 

>> /€ In Ausnahmefällen auch besonders Wohlhabende/

> *Eher besonders Gefährdete (es gibt Gerichturteile, die das Vermögen der
>
Person nicht als Grund für Erteilung des Waffenscheins akzeptieren*

Korrekt. Trotzdem gibt es durchaus Fälle, in denen Leute mit Geld oder
Vitamin B eher einen Waffenschein bekommen haben, der ihnen von der
Gefährdungslage her nicht zugestanden hätte, während andere Leute leer
ausgingen. Da wird von den örtlichen Behörden sehr selektiv gearbeitet. In
manchen Fällen wurde das vor Gericht wieder kassiert, aber ich weiß von
Leuten, die in den '80ern und '90ern einen Waffenschein bekommen haben,
obwohl keine erhöhte Bedrohungslage vorlag. Da ist es mit Einzelbelegen aber
leider sehr schwierig, weil man nicht einfach Ross und Reiter nennen
kann/darf - oder will.

Die Zahl der bundesweit ausgegebenen Waffenscheine ist allerdings ziemlich
gering. Genaue Zahlen gibt's natürlich nicht. Mehr als 600 dürften es kaum
sein.

>> € /Gesetzestreue Bürger werden entwaffnet und zu noch leichteren
>> Opfern
gemacht /

> *Gesetztreue Bürger habe keine Chance die Sportwaffen zur Verteidigung zu
>
nutzen. Eben wegen Transportauflagen und Aufbewahrungspflicht. Somit
werden
> sie zu Opfern gleichermaßen wie Nicht-Waffenbesitzer.*

Jain - hier ging es mir weniger um Sport- oder Jagdwaffen, sondern um jede
Art von möglichen Verteidigungswaffen.

- Einhandmesser (führen verboten)
- Messer über 12 cm Klingenlänge (führen verboten)
- Elektroschocker ohne das neue Prüfsiegel (führen verboten)
- Schlagstöcke/Teleskopschlagstöcke (führen verboten)
- Balisong (Butterflymesser = Besitz verboten)
- Nun-Chaku (aka "Würgeholz" = Besitz verboten)
- Pfefferspray ohne Aufdruck "nur zur Tierabwehr" (führen verboten)
- Polizeischlagstock/Tonfa (führen verboten)
- usw.

Das ist alles innerhalb der letzten Jahre verboten worden. Die
gesetzestreuen Bürger haben diese Verteidigungsmittel also zu Hause
gelassen, weil das Gesetz es so verlangt. Diejenigen, die es treffen sollte
- die Verbrecher - kümmert das Verbot nicht. Die laufen weiterhin mit
verbotenen Gegenständen herum.

Sport- und Jagdwaffen können und dürfen durchaus zur Selbstverteidigung von
Haus und Hof genutzt werden. In Östereich ist das sogar ein Bedürfnisgrund,
dem die Behörden stattgeben müssen. Bis in die '70er hingen in D die
"Hof-Flinten" in ländlichen Gebieten in den Garderoben - geladen. Hat sich
damals keiner was dabei gedacht.

Aber Du hast natürlich Recht - bis ich bei einem "heißen" Einbruch den
Knallstock aus dem Tresor gepfriemelt habe, hat meine Frau sich längst mit
einem Küchenmesser um das Problem gekümmert.

>> € /Waffengesetze wirken sich nicht auf illegale Waffen aus/

> *Da würde ich auch wiedersprechen. Verschärfung des
> WaffGz produziert
jedes Mal mehr Fälle, wo auf einmal mehrere Bürger zu
> Kriminellen werden
­ sehe Änderung im Bereich Einhandmesser.*

Ok - so rum stimmt es, da hast Du vollkommen Recht. Das Waffengesetz
produziert immer mehr illegale Waffen. Aber das Waffengesetz kann
Besitz/Gebrauch von illegalen Waffen nicht verhindern -> so war der Text
gemeint. Muss also während des Vortrages spezifiziert werden.

>> € /Gesetze sind wirkungslos, wenn sich niemand daran hält. Die
>>
Strafandrohung beeindruckt einen Verbrecher nicht./

> *Das finde ich als gewagt aber kann nicht durch Argumente oder
> Beispiele
bezweifeln :)*

Ok - da muss ich Fallbeispiele und Statistiken besorgen. Jemand, der
ernsthaft ein Verbrechen vorhat, der sagt nicht, für 6 Monate mach' ich's,
für 3 Jahre mach' ich's nicht. Da gibt's einschlägige Studien von
Kriminologen (und damit meine ich nicht den Pfeiffer *eg*). Ein Verbrecher
rechnet ja nicht mit einem Fehlschlag seiner Aktion, sondern mit dem
Gelingen. Da wird einem möglichen Strafmaß sehr wenig Aufmerksamkeit
geschenkt.

>> €/ Sportliches ³Kleinkaliber³ ist Ø 5,6 mm
€ 5,6x45 mm ist das
>> weitestverbreitete Kaliber bei Infanteriewaffen
€ Aktuelle
>> Militärgewehre
€ (G36, M-4, FN, etc.)/

> *Allgemein finde ich als sehr gefährlich KK Munition .22 lfb (lr) mit der
>
.5,6x45 NATO oder mit Zivilbezeichnung .223 Remington zu vergleichen. Für
>
einen Leien kann der Querschnitt der Geschoße zwar gleich groß
erscheinen
> aber dazwischen liegen die Welten. Energetisch gesehen sprechen
wir von max
> 250 Joule bei Sportmunition gegen 1800 Joule des NATO
Geschoßes. Die .223
> Rem wird nie im Leben als KK (Kleinkaliber)
bezeichnet *

Ok - das ist ein rhetorischer Trick, der definitv angreifbar ist. Was KK und
GK angeht, das ist ein rein deutschsprachiges Phänomen. International gilt
alles, was unter 20 mm ist als Kleinkaliber. Ob man das den Leuten
klarmachen kann, die KK für weniger gefährlich halten als GK, weiß ich
nicht. Realistische Aussagen über Gefährlichkeit kann man sowieso nicht
machen - auch wenn es Medien und Politiker pauschal gerne tun.

>> € /Kleinkaliber wird bevorzugt verwendet
>> durch
€ Auftrags-Killer,
€ Geheimdienst
€ Verbrechern/

> *Diese
> Aussage habe ich nicht verstanden Ist das ein Vorurteil oder eine
> Feststellung?*

Dürfte von beidem etwas haben. Tatsache ist, dass KK von den genannten
Gruppen bevorzugt verwendet wird, da es billig und relativ leise ist.
Statistiken dazu gibt's, aber vor allem amerikanische, und ob sich die 1:1
auf Deutschland übertragen lassen, weiß ich leider nicht. Ohne eine sauber
aufgeschlüsselte PKS sind wir da aufgeschmissen.

Danke, Adrian, für die Kritik. Da muss noch was gemacht werden. Die Folien
sind allerdings auch nur stichpunktartig und sollen dann vom Vortragenden
(entweder "freihändig" oder mit zusätzlichem Material) weiter ausgeführt
werden.

Ob das Material überhaupt für die Ag Waffenrecht taugt, müssen wir ja auch
erst noch herausfinden ;)

lg
Heiko

--
Ist es wirklich leichter, die Autorität als Wahrheit zu nehmen,
anstatt die Wahrheit als Autorität?


--
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https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht






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