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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Grundthesen

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Grundthesen


Chronologisch Thread 
  • From: Susanne Putsche Dobert <putsche AT hotmail.de>
  • To: Katja Triebel <katja AT triebel.de>, Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>, Guido Körber <koerber AT codemercs.com>, axel-hammer AT gmx.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Grundthesen
  • Date: Tue, 13 Dec 2011 19:06:45 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Hallo alle zusammen,

ich wollte auch noch meinen "Senf" dazugeben. Hier mein Vorschlag zu den bisherigen Formulierungsvorschlägen:


Wir setzen uns für Waffengesetze ein, welche die notwendige Sicherheit gewährleisten, aber nicht unnötig die Freiheit *und Grundrechte* der Bürger beschneiden.

Wir treten nicht für den freien Erwerb von Schusswaffen durch jedermann ein. Waffen gehören nur in die Hände von sachkundigen und zuverlässigen Bürgern zur Ausübung von Sport, Jagd *und anderen, berechtigten Interessen. Im öffentlichen Raum soll das Führen von Schusswaffen nur Sicherheitsbehörden und berechtigten Personen mit Waffentrageberechtigung (=Waffenschein nach derzeitigem Waffenrecht) vorbehalten bleiben.

Vergleiche zwischen Staaten mit verschiedenen Waffengesetzen zeigen, dass Gewaltverbrechen keinen ersichtlichen Zusammenhang mit dem Waffenbesitz in der Bevölkerung haben. Daher sehen wir keinen Vorteil darin, die Zahl der legalen Waffen bei der Bevölkerung gezielt zu erhöhen oder zu senken. Weder ein Waffenverbot, noch eine Freigabe würden zu einer Verbesserung der gesellschaftlichen Situation führen.

Legalwaffenbesitzer liegen in der Verbrechensrate erheblich unter dem Durchschnitt der Bevölkerung, entsprechend sollten sie nicht diskriminiert werden, indem sie als potenziell gefährlich eingestuft *und in Grundrechten beschnitten werden*.



Ich würde grundsätzlich keine Aussage zum "Gewaltmonopol des Staates" machen. Das ist selbstverständlich. Eine Aussage hierzu würde nur verwirren. Gleiches gilt für die Begriffe "Notwehr und Notstand".
Im übrigen haben wir in unserem Grundgesetz den Artikel 20, da steht ja alles drin:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.



Liebe Grüße

Susanne


Susanne Putsche Dobert
Rechtsanwältin
Kroatien: Batvaci 100, 52215 Vodnjan
Österreich: Floridusgasse, 1210 Wien
Deutschland: Raiffeisenstraße 30, 86663 Asbach-Bäumenheim



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