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ag-soziale_marktwirtschaft - Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] BPT-Anträge und wenn ja/nein welche

ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft

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Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] BPT-Anträge und wenn ja/nein welche


Chronologisch Thread 
  • From: milton2011 <milton2011 AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] BPT-Anträge und wenn ja/nein welche
  • Date: Wed, 14 Mar 2012 09:51:29 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-soziale_marktwirtschaft>
  • List-id: "Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft" <ag-soziale_marktwirtschaft.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


aloa5 schrieb:
blackdrag schrieb:
Ich finde aber wir sollten davon Abstand nehmen einen fertig formulierten Textbaustein zu verfassen, der dann irgendwo reinkommen soll. Ich halte es für besser die Kernaussagen fest zu halten und die exakte Formulierung anderen zu überlassen.

Verstehe ich nicht. Ein Programmantrag ist ein Programmantragstext. Wie willst Du da eine "Kernaussage" festhalten und welche anderen sollen dann was genau formulieren?

Schmunzel, Aloa,
Sie solten sich an die japanischen Regeln zur Konsensfindung im Team erinnern. Ich führe Ihnen dieses mal am Beispiel Mindest-bGE vor :

1. Grundlage sind die 4 Leitsätze des BVerfG vom 9.2.2010. Ein pauschaliertes Mindest-bGE kann eingeführt werden, wenn begründeter individueller Sonderbedarf weiterhin gewährt wird.

2. Die Methode der Finanzierung ist :
Man dreht die Einkommensteuergerade Netto = Brutto soweit um das ProKopfEinkommen, bis Netto = bGE für Brutto = 0 ist.
Für eine Gaußsche Nullsumme der Umverteilung ist gleicher Steuersatz für alle Einkommen von Arbeit und Unternehmen notwendig und hinreichend. Dieser Wertschöpfungsbezug ist dann unabhängig von Lohnquote und Einkommensverteilung.

3. Diese Methode ist haushaltsneutral, ein Mindest-bGE von 600 € als Regelsatz plus KV benötigt einen Steuersatz von 30 %, ein Steuersatz von 50 % finanziert zusätzlich in 2011 noch 382 Mrd. für Sozialtransfers und Subventionen wie bisher.

4. Mit der Mehrwertsteuer von 180 Mrd. ergeben sich Steuereinnahmen von 562 Mrd., also 35 Mrd. mehr als 2011 mit 527 Mrd.. Es kann nun der Sozialhaushalt für individuelle Sozialtransfers unter Berücksichtigung des bGE als anrechenbares Netto zur Erhöhung des bGE überarbeitet werden.

5. KV wird aus der KV-Kopfpauschale des bGE finanziert. bGE ersetzt die AG-Sozialabgaben. RV und AV benötigen durch bGE nur noch den halben Aufwand, den die Arbeitnehmer damit allein tragen können, die Arbeitgeber finanzieren ja bGE mit.

6. Für die AG sind die 50 % keine höhere Belastung als heute, sie tragen heute schon 27,5 % als AG-Sozialabgaben und 22,5 % als sonst. Steuern außer der Mehrwertsteuer. Arbeitgeber werden insofern etwas entlastet, da ja auch die Importeure dann mit diesen 27,5 % mit belastet werden.

Dieser Konsens reicht für einen Parteitagsbeschluss, auf dieser Grundlage kann man Teams die Feinarbeit im Haushalt machen lassen.
Denn die Haushaltsfreiheit ist damit auch im Parlament gewährleistet. Es muss sowieso jährlich aus der Steuerschätzung heraus neu beschlossen werden, wie sich bGE und individuelle Sozialtransfers zusammensetzen, z.B. für ein bGE von 800/550 Euro mit 150 Mrd. zusätzlich zu den 600 Mrd. aus dem Sozialhaushalt wie z.B. beim SGE.

Es ist methodisch grds. falsch, bottom up Anträge zu formulieren, sie sind top down vorzugeben.

Sonst hält man die Gesamtsystem-Konsistenz nicht ein. Die Schnittstelle zwischen Finanzen und Ressorts sind die Budget-Positionen :
- Mindest-bGE als haushaltsneutrale Nullsumme der Umverteilung
- Gesetzliche Definition des MindestbGE (Regelsatz, KV-Pauschale)
- Haushaltspositionen (Sozialhaushalt, Kernstaat, Wirtschaft)
- Sozialversicherungen (KV, RV, AV)

Dafür hat der Kanzler seine Minister, Finanzen und Ressortminister.
Und der Bundestag seine zugehörigen Ausschüsse.




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