ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft
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- Subject: Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] kurzfristige Änderungen im Steuerrecht
- Date: Wed, 26 Oct 2011 14:35:01 +0000
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-soziale_marktwirtschaft>
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Andena schrieb:
Stimmt, das könnte dann also gehen. Belege müssen ja i.d.R. nicht mehr miteingereicht werden und Unterschrift leistet der Steuerpflichtige dann ggü dem Steuervertreter.Bei einer Steueranmeldung schickt man idR keine Belege mit (siehe Umsatzsteuervoranmeldung), sondern erst im nachinein, falls diese überprüft wird
Andena schrieb:
Die Vereinfachung durch Anmeldung würde dann mit einer verstärkten Prüfung erkauft. Muss man sich mal durch den Kopf gehen lassen.
Erkauft ist in diesem Sinne m.E. der falsche Ausdruck. Das Personal ist sowieso da, wird aber gezielter und vernünftiger, weil risikoorientiert, eingesetzt.
Andena schrieb:
Aber Steuerermäßigung würde zu ausufernden Honoraren anreizen, besser wäre steuerliche Absetzbarkeit oder Steuerermäßigung bis Betrag x €, zBsp 37,50 €. ;)Gebührenordnung der Stb http://www.gesetze-im-internet.de/stbgebv/ Der Gebührenrahmen ist gesetzlich festgeschrieben.
Andena schrieb:
Das muss man wohl getrennt betrachten. Bei Grundstücken hat man i.d.R. keine AfA, sondern nur für Gebäude.Sorry mein Fehler...Grundstücke ist der allgemeine steuerliche Begriff. Er umfasst den Grund und Boden (nicht abnutzbar = keine AfA) und das Gebäude (abnutzbar=AfA); Vermietet werden daher idR Grundstücke
Und ich finde es nur logisch, dass wenn man den fiktiven Wertverlust (AfA Absetzung für Abnutzung) steuermindernd absetzen kann, dass man dann tatsächliche erzielte Wertgewinne auch versteuern muss.
Andena schrieb:
Wie viel würde denn die Verschlankung der Behörde ausmachen können? Oder anders gefragt, wieviel Prüfaufwand in der bBehörde würde durch die verpflichtende Einbindung von Steuervertretern entfallen können?Schwer genau zu beziffern, aber ein Versuch:
2004 beliefen sich die Erklärungen bei der Veranlagungssteuern auf:
rund 35 Mio einkommensteuerpflichtige Personen, von denen
rund 25,7 Mio eine Einkommensteuererklärung gefertigt haben.
+ etwa 816.000 Körperschaftsteuererklärungen
+ 2,7 Mio Gewerbesteuererklärungen
+ 1 Mio Erklärungen zur einheitlich und ges Feststellung von Einküften
insgesamt also ca. 30,2 Mio Erklärungen in 2004, Tendenz steigend
Quelle: Statistisches Bundesamt http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Navigation/Statistiken/FinanzenSteuern/FinanzenSteuern.psml
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