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ag-liquid-democracy - Re: [AG Liquid Democracy] Geheime wahlen

ag-liquid-democracy AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Liquid Democracy in der Piratenpartei

Listenarchiv

Re: [AG Liquid Democracy] Geheime wahlen


Chronologisch Thread 
  • From: Semon <semon3496 AT arcor.de>
  • To: ag-liquid-democracy AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG Liquid Democracy] Geheime wahlen
  • Date: Sat, 16 Jun 2012 22:08:05 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-liquid-democracy>
  • List-id: Liquid Democracy in der Piratenpartei <ag-liquid-democracy.lists.piratenpartei.de>

Hallo,
Am 16.06.2012 18:43, schrieb Dirk H.:
Tach Liste,

wir haben die folgenden beiden Fragen im Köcher:
(1) Soll das Online-Abstimmungssystem geheime Abstimmungen erlauben?
und
(2) Sollen auch Personenwahlen elektronisch durchgeführt werden?

Spät reingerutscht, bzw. aus dem folgenden Bündel
(Klarname/Pseudonym/anonym) hochgerutscht, ist Frage (1).
Meiner Ansicht nach ist das nicht "spät rein gerutscht" das stand die ganze Zeit auf der Liste.
Darüber wurde auch abgestimmt.

darkbin twittert "...ob geheime Online-Wahlen gewünscht sind...".
Diese Frage steht gar nicht drin. Aber da es in Deutschland
nicht-geheime Wahlen gar nicht gibt, könnte ich mir gut vorstellen,
dass er sich eher auf den Wahl-Aspekt bezieht, also die Frage (2)
kritisiert.
Typisch Twitter. Da ist es mit echt lieber wenn die Typen twittern wieviel Minuten Verspätung die S-Bahn hat. Dafür ist Twitter doch super!

Nachdem das BVG die Latte für elektronische Wahlen mit Recht
hochgelegt hat, könnten wir auf (2) durchaus verzichten. Gestern abend
trucg die Frage daher lange den Vermerk "rechtlich zur Zeit nicht
zulässig", wurde aber mit dem Argument gestützt, dass wir als
politische Partei Gesetze selbstverständlich achten, sie aber auch
gestalten (bzw. gestalten wollen). Wir tun das in vielen Bereichen,
warum nicht auch hier. Die Frage (2) hat es so mit +2 in die Umfrage
geschafft, wo bei den anderen Frage oft eher +6 stand. Ich bin
unemotional.
Mögen mir doch bitte die Leute die ständig das BVG-Urteil vor sich her tragen mal bitte einen Juristen herbei zaubern, der bestätigt, dass dieses Urteil auch für die Willensbildung innerhalb von Vereinen und Parteien verbindlich ist, DANKE.

Mögen doch bitte die ganzen IT-Experten, die sich so sicher sind das jegliche Art von geheimer Abstimmung unter Verwendung von Computersystemen mathematisch ausgeschlossen ist, mal den passenden Artikel in einer Fachzeitschrift herbei zaubern, der ihre Behauptung belegt, DANKE.

Daher mein Votum:
(1) drin lassen
(2) Enthaltung

Das Ganze bringt mich übriges wieder mal auf den Trichter, dass es
keine schlechte Idee sein könnte, das jeweils erste Vorkommen von
"Abstimmung" und "Wahl" mit einem Wikipedia-Link zu hinterlegen.
Beide Fragen drinlassen. Es sind nur zwei Fragen. Hat ihr irgend jemand Angst vor der Meinung der Basis oder was ?
Semon





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