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ag-landwirtschaft - Re: [Ag-landwirtschaft] [Koordination] Energiewende/ Grünlandumbruch für Biogas/Nachhaltigkeit Landwirtschaft

ag-landwirtschaft AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Landwirtschaft

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Re: [Ag-landwirtschaft] [Koordination] Energiewende/ Grünlandumbruch für Biogas/Nachhaltigkeit Landwirtschaft


Chronologisch Thread 
  • From: Christian Jordan <christian.jordan1 AT gmx.de>
  • To: ag-landwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-landwirtschaft] [Koordination] Energiewende/ Grünlandumbruch für Biogas/Nachhaltigkeit Landwirtschaft
  • Date: Thu, 7 Jun 2012 14:29:47 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-landwirtschaft>
  • List-id: <ag-landwirtschaft.lists.piratenpartei.de>

Folgende Fragen habe ich bereits vor über einem Jahr einmal anonym im Briefkasten liegen gehabt,

vielleicht interessiert es den ein oder anderen von Euch.

Ich habe den Text der Mail übrigens einmal abgeglichen, er stammt zum größten Teil von der Internetseite unsere Zusammenschlusses der Bürgerinitiativen.


Schöne Grüße Christian



Fragen an die Politik

-1-

In Österreich gibt es eine neue Düngeverordnung unter anderem als Konsequenz vorliegender Forschungsergebnisse. Hat sich seitens Ihres Hauses irgendjemand im Rahmen des vorsorglichen Gesundheitsschutzes mit dem Thema ‚Langzeitwirkung bei der Ausbringung von Gärresten auf zur Lebensmittel oder Futtermitteiproduktion genutzten Flächen", ähnlich sie seinerzeit beim Thema Klärschlamm befasst'

-2-

Wenn Sie die vorherige Frage mit NEIN' beantworten, warum nicht und wenn Sie die Frage mit „JA" beantworten können, liegen erste Ergebnisse Ihrer Untersuchungen vor und wann und wo sind sie veröffentlicht worden oder werden sie veröffentlicht?

-3-

Gibt es Untersuchungen zur Vermehrung eingeschleuster pathogener Keime in Biogasanlagen, da es in der Natur der Sache liegt das Gülle verkeimt ist?

-4-

Werden die Anbaumethoden und Anbauflächen der Betreiber von Biogasanlagen sowie der mit genutzten Ausbringflächen für Gärreste von einem übergeordneten Überwachungs- und Auswertungssystem (Monitoring), die über die Cross Compliance Verpflichtungen hinaus gehen, Ihres Hauses erfasst und überwacht?

-5-

Ist Ihr Monitoring derart strukturiert, dass neuere Erkenntnisse oder Entwicklungen bezüglich der qualitativen Rohstoffversorgung sofort erkannt und berücksichtigt werden können und wie wird dies gehandhabt?

-6-

Erfasst Ihr Haus die Flächen auf denen Gärreste aus Biogasanlagen zur Düngung eingesetzt werden/wurden und Lebensmittel oder Futtermittel angebaut werden und nach welchen Kriterien werden die Lebensmittel oder Futtermittel kontrolliert?

-7-

Werden die Lebensmittel oder Futtermittel auch auf bakteriologischen Befund hin untersucht und wenn ja auf welche Bakterienstämme?

-8-

Sind die von Ihrem Haus beauftragten Labore und deren eingesetzte Analysemethoden geeignet gekapselte Bakterienstämme nachzuweisen?

 

-9-

Umfassen die vergebenen Aufträge zur Analyse der Bakterienstämme die Identifikation der einzelnen Bakterienarten der verschiedenen Bakterienstämme zur Feststellung eines pathogenen Gefährdungspotentials?

-10-

Liegen Erkenntnisse vor, ob irgendwelche Bakterienstämme durch die Ausbringung von Gärresten auf Anbauflächen für Rohstoffe der Lebensmittel- oder Futtermittelindustrie in das fertige Produkt gelangen können oder ist bereits eine Kontamination eines Lebensmittels oder Futtermittels irgendwo vorgekommen?

-11-

Können Sie dem Verbraucher schriftlich garantieren, dass die Produkte der Lebensmittel- und Futtermittelindustrie frei von schädlichen Mikroorganismen und deren Toxinen wie z. B. Cloristridien und deren Sporen sind und dass das Ausbringen von Gärresten auf den Anbauflächen unschädlich ist?

-12-

Ist seitens der Politik im Rahmen des vorsorglichen Gesundheits- und Verbraucherschutzes vorgesehen, der Lebensmittel- oder Futtermittelindustrie eine Kennzeichnung der Lebens- oder Futtermittel mit dem Hinweis der Verbringung von Gärresten auf den Anbauflächen verbindlich vorzuschlagen und wenn nein, warum nicht?

-13-

Werden die Lieferanten oder Produzenten von Rohstoffen der Lebensmittel- oder Futtermittelindustrie im Rahmen des vorsorglichen Gesundheits- und Verbraucherschutzes schriftlich darauf hingewiesen, dass im Falle einer Verkeimung von Anbauflächen mit sporenbildenden Krankheitserregern diese unter Umständen für Jahrzehnte nicht mehr zum Anbau von Lebensmitteln genutzt werden können?

-14-

Gibt es Regelungen im Baurecht sowie Mindestabstandregelungen zu bewohnten Bereichen durch die Biogasanlagen eindeutig deklariert und eingestuft werden.

 

 

 

 

 

Fragen an die Lebensmittelindustrie

-1-

Hat sich seitens ihres Unternehmens irgendjemand im Rahmen des vorsorglichen Gesundheitsschutzes mit dem Thema Infektionsgefahr durch Ausbringung von Gärresten auf zur Lebensmittelproduktion genutzten Flächen", ähnlich wie seinerzeit beim Thema Klärschlamm befasst?

-2-

Wenn Sie die vorherige Frage mit Nein beantworten warum nicht und wenn Sie die Frage mit „JA" beantworten können, liegen erste Ergebnisse Ihrer Untersuchungen vor und können Sie diese Ergebnisse benennen und herausgeben?

-3-

Verwendet ihr Betrieb Rohstoffe für die hergestellten Produkte die auf Flächen angebaut wurden die mit Gärresten gedüngt werden?

-4-

Werden die Anbaumethoden und Anbauflachen Ihrer Vertragslieferanten von Ihrem Qualitätsmanagementsystem erfasst und überwacht?

-5-

Ist Ihr Qualitätsmanagementsystem derart strukturiert, dass neuere Erkenntnisse oder Entwicklungen bezüglich der qualitativen Rohstoffversorgung sofort erkannt und berücksichtigt werden können und wie wird dies gehandhabt?

-6-

Wenn ihr Betrieb Lebensmittel verwendet von Flächen auf denen Gärrreste aus Biogasanlagen zur Düngung eingesetzt werden / wurden, nach welchen Kriterien werden die Lebensmittel kontrolliert?

-7-

Werden die Lebensmittel oder Futtermittel auch auf bakteriologischen Befund hin untersucht und wenn ja auf welche Bakterienstämme?

-8-

Sind die von Ihrem Haus beauftragten Labore und deren eingesetzte Analysemethoden geeignet gekapselte Bakterienstämme nachzuweisen?

 

 

-9-

Sind Sie analytisch in der Lage die einzelnen Bakterienarten der verschiedenen Bakterienstämme zu identifizieren?

-10-

Liegen Erkenntnisse vor, ob irgendwelche Bakterienstämme verursacht durch die Ausbringung von Gärresten auf Anbauflächen für Rohstoffe der Lebensmittelindustrie in das fertige Produkt gelangen können oder bereits eine Kontamination eines Lebensmittels irgendwo vorgekommen ist?

-11-

Können Sie Ihren Kunden schriftlich garantieren dass Ihre Produkte frei von schädlichen Mikroorganismen und deren Toxinen sind, wie z. B. Cloristridien und deren Sporen und dass das Ausbringen von Gärresten auf den Anbauflachen Ihrer Rohstoffe unschädlich ist?

-12-

Ist seitens der Futtermittelindustriee eine Kennzeichnung der Futtermittel mit dem Hinweis der Verbringung von Gärresten auf den Anbauflächen vorgesehen und wenn nein, warum nicht?

-13-

Weisen Sie Ihre Vertragslieferanten der von Ihnen verarbeiteten Rohstoffe im Rahmen des vorsorglichen Gesundheitsschutzes schriftlich daraufhin, dass im Falle einer Verkeimung von Anbauflächen mit sporenbildenden Krankheitserregern unter Umständen für Jahrzehnte nicht mehr zum Anbau von Futtermitteln genutzt werden können?




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