ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
Betreff: AG Gesundheit
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- From: Herbert Conrads <herbert.conrads AT gmx.de>
- To: ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [AG-Gesundheit] Sterbehilfe
- Date: Sat, 03 Mar 2012 14:03:03 +0100
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
- List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>
Hallo Angelika. siehe meine Mail von heute! Organspende ist auch eine Art von assistiertem Freitod, man muss "nur " sterbenskrank sein! herzliche Grüße, Herbert Am 29.02.2012 12:03, schrieb Angelika Ahnert: Hallo,
der
assistierte Freitod mag straffrei sein, jedoch gibt es in
der Praxis trotzdem ein paar Hürden:
1.
das Standesrecht der Ärzte, wonach es ihnen verboten ist,
einem Menschen bei der Selbsttötung zu helfen
2.
die Garantenpflicht für Ärzte und Angehörige, wonach man
rein gesetzlich zwar helfen darf, z. B. ein tödliches
Medikament besorgen und bereitstellen, dann jedoch - sobald
der Angehörige bewusstlos wird - tritt gesetzlich der
Notfall ein und man müsste helfen, den Notarzt rufen und
läuft Gefahr gesetzlich belangt zu werden wegen Tötung durch
unterlassene Hilfeleistung. Alternativ kann man seinen
Angehörigen natürlich auch in dieser schweren Stunde alleine
lassen
3.
das Betäubungsmittelgesetz verhindert wohl auch, dass ein
Arzt seinem Patienten geeignete Mittel verschreiben kann.
So
kann also ein Deutscher mit einem "berechtigten" Wunsch zu
sterben und den entsprechenden finanziellen Mitteln
wenigstens in der Schweiz eine sanfte, zuverlässige
Sterbemöglichkeit und Hilfe suchen. Für einen bettlägrigen
Schwerstbetroffenen ohne die Hilfe von Angehörigen jedoch
völlig unmöglich. Auch die Fomalitäten erfordern einen hohen
Einsatz - das geht schon damit los, dass man für einen
Ausweis persönlich auf das Amt gehen muss - egal wie krank
einer ist, es kommt niemand ins Haus. Im Zweifelsfall muss
man einen Liegendtransport zum Amt beauftragen. Man kann
sich maximal - wenn man nicht mehr am öffentlichen Leben
teilnimmt - von der Ausweispflicht befreien lassen. Um aber
in die Schweiz zu reisen benötigt man einen gültigen
Ausweis. Kann man den nicht selber unterschreiben, sind ein
Behindertenausweis und ein entsprechendes Attest
erforderlich. Man muss Meldebstätigung, Geburtsurkunde etc.
beibringen - alles gänzlich unmöglich, wenn man keine hilfe
von seinen Angehörigen hat und motorisch so stark
eingeschränkt ist, dass man defakto nichts mehr tun kann.
Ich finde das nicht ok. Man sollte die Familie mit sowas
nicht alleine lassen, sondern als Gesellschaft nach einer
gangbaren Lösung suchen, bei allem Verständnis dafür, dass
es ein schwieriger Prozess wird dafür Regeln aufzustellen.
Die
aktive Sterbehilfe - also das Töten eines anderen, auch auf
dessen ausdrückliches Verlangen hin - ist in keinem Land der
Erde legal. Sie ist lediglich unter bestimmten
Voraussetzungen straffrei (z. B. in den Niederlande). Davon
ist Deutschland leider noch sehr weit entfernt.
Liebe
Grüße, Angelika
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- Re: [AG-Gesundheit] Sterbehilfe, Herbert Conrads, 03.03.2012
- Re: [AG-Gesundheit] Sterbehilfe, Angelika Ahnert, 04.03.2012
- Re: [AG-Gesundheit] Sterbehilfe, Bernd Brägelmann, 04.03.2012
- Re: [AG-Gesundheit] Sterbehilfe, Herbert Conrads, 04.03.2012
- <Mögliche Wiederholung(en)>
- Re: [AG-Gesundheit] Sterbehilfe, Solus.lupus, 04.03.2012
- Re: [AG-Gesundheit] Sterbehilfe, Morgan le Fay, 05.03.2012
- Re: [AG-Gesundheit] Sterbehilfe, Angelika Ahnert, 04.03.2012
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