ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
Betreff: AG Gesundheit
Listenarchiv
- From: Herbert Conrads <herbert.conrads AT gmx.de>
- To: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [AG-Gesundheit] Sterbehilfe
- Date: Sun, 04 Mar 2012 19:14:22 +0100
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
- List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>
Hi Angelika! Meine Mail war und sollte kein Beitrag zur Sterbehilfe sein, die weiter diskutiert werden sollte, sondern sie bezog sich natürlich auf den Brief zur Organspende! Diesen Brief habe ich aus aktuellem Anlass an Euch weitergeleitet, weil ich darum gebeten wurde. Er platzte sicherlich ungelegen in die Diskussion um Sterbehilfe, tut mir Leid! Nach den Recherchen des Herrn Meineke, die man natürlich überprüfen sollte, schockierte mich, dass vor dem eigentlichen Tod, dem Hirntod, Spendern Organe entnommen werden. Herzliche Grüße Herbert Am 04.03.2012 13:58, schrieb Angelika Ahnert:
einen Moment lang habe
ich mich gefreut, dass einer von Euch mit mir
"redet". Aber das hier ist am Thema vorbei.
Lediglich die Reaktion darauf lässt vermuten,
dass ich auch zu den Trollen gezählt werde,
denen man besser kein Futter gibt. Es würde mir
leid tun, wenn das Thema selber nicht
weiter diskutiert würde, weil meine Mail
irgendwelche Regeln gebrochen hat. Ich könnte
den Mund halten... Liebe Grüße, Angelika
Von: ag-gesundheitswesen-bounces AT lists.piratenpartei.de [mailto:ag-gesundheitswesen-bounces AT lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von Herbert Conrads Gesendet: Samstag, 3. März 2012 14:03 An: ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de Betreff: Re: [AG-Gesundheit] Sterbehilfe siehe meine Mail von heute! Organspende ist auch eine Art von assistiertem Freitod, man muss "nur " sterbenskrank sein! herzliche Grüße, Herbert Am 29.02.2012 12:03, schrieb Angelika Ahnert: Hallo,
der assistierte Freitod mag straffrei sein,
jedoch gibt es in der Praxis trotzdem ein paar Hürden:
1. das Standesrecht der Ärzte, wonach es ihnen
verboten ist, einem Menschen bei der Selbsttötung zu
helfen
2. die Garantenpflicht für Ärzte und Angehörige,
wonach man rein gesetzlich zwar helfen darf, z. B. ein
tödliches Medikament besorgen und bereitstellen, dann
jedoch - sobald der Angehörige bewusstlos wird - tritt
gesetzlich der Notfall ein und man müsste helfen, den
Notarzt rufen und läuft Gefahr gesetzlich belangt zu
werden wegen Tötung durch unterlassene Hilfeleistung.
Alternativ kann man seinen Angehörigen natürlich auch in
dieser schweren Stunde alleine lassen
3. das Betäubungsmittelgesetz verhindert wohl
auch, dass ein Arzt seinem Patienten geeignete Mittel
verschreiben kann.
So kann also ein Deutscher mit einem
"berechtigten" Wunsch zu sterben und den entsprechenden
finanziellen Mitteln wenigstens in der Schweiz eine
sanfte, zuverlässige Sterbemöglichkeit und Hilfe suchen.
Für einen bettlägrigen Schwerstbetroffenen ohne die Hilfe
von Angehörigen jedoch völlig unmöglich. Auch die
Fomalitäten erfordern einen hohen Einsatz - das geht schon
damit los, dass man für einen Ausweis persönlich auf das
Amt gehen muss - egal wie krank einer ist, es kommt
niemand ins Haus. Im Zweifelsfall muss man einen
Liegendtransport zum Amt beauftragen. Man kann sich
maximal - wenn man nicht mehr am öffentlichen Leben
teilnimmt - von der Ausweispflicht befreien lassen. Um
aber in die Schweiz zu reisen benötigt man einen gültigen
Ausweis. Kann man den nicht selber unterschreiben, sind
ein Behindertenausweis und ein entsprechendes Attest
erforderlich. Man muss Meldebstätigung, Geburtsurkunde
etc. beibringen - alles gänzlich unmöglich, wenn man keine
hilfe von seinen Angehörigen hat und motorisch so stark
eingeschränkt ist, dass man defakto nichts mehr tun kann.
Ich finde das nicht ok. Man sollte die Familie mit sowas
nicht alleine lassen, sondern als Gesellschaft nach einer
gangbaren Lösung suchen, bei allem Verständnis dafür, dass
es ein schwieriger Prozess wird dafür Regeln aufzustellen.
Die aktive Sterbehilfe - also das Töten eines
anderen, auch auf dessen ausdrückliches Verlangen
hin - ist in keinem Land der Erde legal. Sie ist lediglich
unter bestimmten Voraussetzungen straffrei (z. B. in den
Niederlande). Davon ist Deutschland leider noch sehr weit
entfernt.
Liebe Grüße, Angelika
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- Re: [AG-Gesundheit] Sterbehilfe, Herbert Conrads, 03.03.2012
- Re: [AG-Gesundheit] Sterbehilfe, Angelika Ahnert, 04.03.2012
- Re: [AG-Gesundheit] Sterbehilfe, Bernd Brägelmann, 04.03.2012
- Re: [AG-Gesundheit] Sterbehilfe, Herbert Conrads, 04.03.2012
- <Mögliche Wiederholung(en)>
- Re: [AG-Gesundheit] Sterbehilfe, Solus.lupus, 04.03.2012
- Re: [AG-Gesundheit] Sterbehilfe, Morgan le Fay, 05.03.2012
- Re: [AG-Gesundheit] Sterbehilfe, Angelika Ahnert, 04.03.2012
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