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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Sterbehilfe

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Sterbehilfe


Chronologisch Thread 
  • From: Morgan le Fay <input.output AT freenet.de>
  • To: ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Sterbehilfe
  • Date: Mon, 05 Mar 2012 16:06:16 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

Hallo Angelika,

ich finde Deinen Beitrag auch sehr lesenswert und ich bemerke, dass Du auch Ahnung hast, worüber Du schreibst. Ich würde mich sehr freuen, wenn Du beim nächsten Mumble dabei sein könntest. Da geht es dann nicht unbedingt um Sterbehilfe, aber man kann sich mal austauschen.
Ich bin jedenfalls sicher, dass Dich hier niemand als Troll empfindet.

Was mich selbst angeht, bin ich derzeit halt etwas im Stress und kann die Mailliste nicht so administrieren, wie ich es gerne täte.

Zum Deinem Thema: Ich stimme Dir vollumfänglich zu. Ergänzend möchte ich bemerken, dass meines Wissens schon erwogen wurde, dem Arzt ein Dispensierrecht im Rahmen der Sterbehilfe einzuräumen, um jemandem das Gift, das der Betreffende Sterbewillige dann selbst nehmen muss, überhaupt zur Verfügung stellen zu können.
Bis hier alles in rechtlich "trockenen Tüchern" ist, müssen noch einige Gesetze neu formuliert werden. Unsere Aufgabe als Piraten muss es sein, für das Recht der Bürger, unter bestimmten Bedingungen sterben zu dürfen, einzutreten.
Die Frage ist aber auch, ob sich Ärzte finden ließen, die sich dazu "herablassen" würden, jemandem beim Sterben zu helfen. Diejenigen, mit denen ich mich über dieses Thema ausgelassen habe, würden eine solche Hilfe auch unter klaren rechtlichen Bedingungen ablehnen.

Gruß

Harry aka Morgan le Fay



Am 29.02.2012 12:03, schrieb Angelika Ahnert:
Hallo,
 
der assistierte Freitod mag straffrei sein, jedoch gibt es in der Praxis trotzdem ein paar Hürden:
1. das Standesrecht der Ärzte, wonach es ihnen verboten ist, einem Menschen bei der Selbsttötung zu helfen
2. die Garantenpflicht für Ärzte und Angehörige, wonach man rein gesetzlich zwar helfen darf, z. B. ein tödliches Medikament besorgen und bereitstellen, dann jedoch - sobald der Angehörige bewusstlos wird - tritt gesetzlich der Notfall ein und man müsste helfen, den Notarzt rufen und läuft Gefahr gesetzlich belangt zu werden wegen Tötung durch unterlassene Hilfeleistung. Alternativ kann man seinen Angehörigen natürlich auch in dieser schweren Stunde alleine lassen
3. das Betäubungsmittelgesetz verhindert wohl auch, dass ein Arzt seinem Patienten geeignete Mittel verschreiben kann.
 
So kann also ein Deutscher mit einem "berechtigten" Wunsch zu sterben und den entsprechenden finanziellen Mitteln wenigstens in der Schweiz eine sanfte, zuverlässige Sterbemöglichkeit und Hilfe suchen. Für einen bettlägrigen Schwerstbetroffenen ohne die Hilfe von Angehörigen jedoch völlig unmöglich. Auch die Fomalitäten erfordern einen hohen Einsatz - das geht schon damit los, dass man für einen Ausweis persönlich auf das Amt gehen muss - egal wie krank einer ist, es kommt niemand ins Haus. Im Zweifelsfall muss man einen Liegendtransport zum Amt beauftragen. Man kann sich maximal - wenn man nicht mehr am öffentlichen Leben teilnimmt - von der Ausweispflicht befreien lassen. Um aber in die Schweiz zu reisen benötigt man einen gültigen Ausweis. Kann man den nicht selber unterschreiben, sind ein Behindertenausweis und ein entsprechendes Attest erforderlich. Man muss Meldebstätigung, Geburtsurkunde etc. beibringen - alles gänzlich unmöglich, wenn man keine hilfe von seinen Angehörigen hat und motorisch so stark eingeschränkt ist, dass man defakto nichts mehr tun kann. Ich finde das nicht ok. Man sollte die Familie mit sowas nicht alleine lassen, sondern als Gesellschaft nach einer gangbaren Lösung suchen, bei allem Verständnis dafür, dass es ein schwieriger Prozess wird dafür Regeln aufzustellen.
 
Die aktive Sterbehilfe - also das Töten eines anderen, auch auf dessen ausdrückliches Verlangen hin - ist in keinem Land der Erde legal. Sie ist lediglich unter bestimmten Voraussetzungen straffrei (z. B. in den Niederlande). Davon ist Deutschland leider noch sehr weit entfernt.
 
Liebe Grüße, Angelika





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