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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Sterbehilfe

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

Listenarchiv

Re: [AG-Gesundheit] Sterbehilfe


Chronologisch Thread 
  • From: Angelika Ahnert <AAhnert AT innovaphone.com>
  • To: 'AG Gesundheit' <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Sterbehilfe
  • Date: Sun, 4 Mar 2012 12:58:47 +0000
  • Accept-language: de-DE, en-US
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

einen Moment lang habe ich mich gefreut, dass einer von Euch mit mir "redet". Aber das hier ist am Thema vorbei. Lediglich die Reaktion darauf lässt vermuten, dass ich auch zu den Trollen gezählt werde, denen man besser kein Futter gibt. Es würde mir leid tun, wenn das Thema selber nicht weiter diskutiert würde, weil meine Mail irgendwelche Regeln gebrochen hat. Ich könnte den Mund halten... Liebe Grüße, Angelika


Von: ag-gesundheitswesen-bounces AT lists.piratenpartei.de [mailto:ag-gesundheitswesen-bounces AT lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von Herbert Conrads
Gesendet: Samstag, 3. März 2012 14:03
An: ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Re: [AG-Gesundheit] Sterbehilfe

Hallo Angelika.

siehe meine Mail von heute! Organspende ist auch eine Art von assistiertem Freitod, man muss "nur " sterbenskrank sein!

herzliche Grüße, Herbert


Am 29.02.2012 12:03, schrieb Angelika Ahnert:
Hallo,
 
der assistierte Freitod mag straffrei sein, jedoch gibt es in der Praxis trotzdem ein paar Hürden:
1. das Standesrecht der Ärzte, wonach es ihnen verboten ist, einem Menschen bei der Selbsttötung zu helfen
2. die Garantenpflicht für Ärzte und Angehörige, wonach man rein gesetzlich zwar helfen darf, z. B. ein tödliches Medikament besorgen und bereitstellen, dann jedoch - sobald der Angehörige bewusstlos wird - tritt gesetzlich der Notfall ein und man müsste helfen, den Notarzt rufen und läuft Gefahr gesetzlich belangt zu werden wegen Tötung durch unterlassene Hilfeleistung. Alternativ kann man seinen Angehörigen natürlich auch in dieser schweren Stunde alleine lassen
3. das Betäubungsmittelgesetz verhindert wohl auch, dass ein Arzt seinem Patienten geeignete Mittel verschreiben kann.
 
So kann also ein Deutscher mit einem "berechtigten" Wunsch zu sterben und den entsprechenden finanziellen Mitteln wenigstens in der Schweiz eine sanfte, zuverlässige Sterbemöglichkeit und Hilfe suchen. Für einen bettlägrigen Schwerstbetroffenen ohne die Hilfe von Angehörigen jedoch völlig unmöglich. Auch die Fomalitäten erfordern einen hohen Einsatz - das geht schon damit los, dass man für einen Ausweis persönlich auf das Amt gehen muss - egal wie krank einer ist, es kommt niemand ins Haus. Im Zweifelsfall muss man einen Liegendtransport zum Amt beauftragen. Man kann sich maximal - wenn man nicht mehr am öffentlichen Leben teilnimmt - von der Ausweispflicht befreien lassen. Um aber in die Schweiz zu reisen benötigt man einen gültigen Ausweis. Kann man den nicht selber unterschreiben, sind ein Behindertenausweis und ein entsprechendes Attest erforderlich. Man muss Meldebstätigung, Geburtsurkunde etc. beibringen - alles gänzlich unmöglich, wenn man keine hilfe von seinen Angehörigen hat und motorisch so stark eingeschränkt ist, dass man defakto nichts mehr tun kann. Ich finde das nicht ok. Man sollte die Familie mit sowas nicht alleine lassen, sondern als Gesellschaft nach einer gangbaren Lösung suchen, bei allem Verständnis dafür, dass es ein schwieriger Prozess wird dafür Regeln aufzustellen.
 
Die aktive Sterbehilfe - also das Töten eines anderen, auch auf dessen ausdrückliches Verlangen hin - ist in keinem Land der Erde legal. Sie ist lediglich unter bestimmten Voraussetzungen straffrei (z. B. in den Niederlande). Davon ist Deutschland leider noch sehr weit entfernt.
 
Liebe Grüße, Angelika





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